Leistungsfaktor in Bezug auf Dienstleistungsumsatz

Meine Enkelin hat in ihrem Arbeitsvertrag die folgende Klausel: " Der mit Ihnen vereinbarte Lohn ergibt sich aus dem Leistungsfaktor 4.0 in Bezug auf Ihren Dienstleistungsumsatz "
Der vereinbarte Lohn ist mit 1100,-€ Brutto angegeben.
Was bedeutet diese Klausel?

Hallo,

zunächst mal kann ich leider nur raten, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung handelt, wonach Ihre Enkelin einen gewissen Umsatz für das Unternehmen erbringen muss. Danach richtet sich die letztendliche Bezahlung, die üblicherweise dann in Provisionen ausgezahlt wird. Diese 1.100 Euro verstehe ich momentan also als Grundgehalt, welches noch steigerungsfähig ist. Hierin lasse ich mich aber gern auch korrigieren. In unseren eigenen Arbeitsverträgen arbeiten wir nicht mit solchen Formulierungen und auch bei meinem Lebensgefährten, der jahrelang im Außendienst tätig war, wurden ähnliche Klauseln in Verbindung mit Provisionszahlungen verwendet.

Ich würde Ihrer Enkelin aber wirklich empfehlen, sich diesbezüglich bei Ihrem Arbeitgeber noch einmal schlau zu fragen. Das ist kein Zeichen von Schwäche oder so etwas, sondern einfach nur die Bitte um Erklärung. Das ist ihr gutes Recht als Arbeitnehmerin und kein Arbeitgeber wird etwas negatives darin sehen, wenn ein Arbeitnehmer sich einzelne Punkte des Vertrages noch einmal erklären lässt. Dies wäre auch bereits vor Vertragsunterzeichnung sehr zu empfehlen :wink:.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß aus Hessen,
Michaela

Leider kann ich nicht helfen

Vielen Dank für die rasche Antwort. Sie scheint auch in die richtige Richtung zu weisen. Mal sehen, ob noch jemand etwas genaueres weiss.

HAllo Kleister 54,
tut mir leid aber damit kann ich gar nichts anfangen.
Ist Ihre Enkelin im Aussendienst tätig?

Danke für den Versuch. Sie ist Friseurin.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

VG Corinna