Leistungsfreiheit GKV / Meinung

Moin alle miteinander!

Ich hatte gestern eine Diskussion, zu der ich ganz gern mal Eure Meinungen hätte.

Nehmen wir mal an, das jemand (ganz normal GKV-Pflichtversichert) stationär im Krankenhaus behandelt wird. Nehmen wir mal an, wegen und nach einer OP oder so. Soweit so gut.
Jetzt hat dieser Jemand während seiner Stationären Zeit einen dringenden und wichtigen Termin, zum Beispiel einen lang ersehnten Gerichtstermin oder so. Diesen Termin möchte dieser Jemand auch auf gar keinen Fall versäumen. Die Ärzte im Krankenhaus verweigern jedoch ihre Zustimmung, stattdessen sind die Doc´s der Ansicht, das aus medizinischen Gründen das Krankenhaus unter gar keinen Umständen verlassen werden darf, weil die OP erst kurze Zeit zuvor war oder aus sonstigen Gründen. Sowas soll es ja geben.

Wenn jetzt dieser Jemand einfach auf eigene Gefahr und gegen ärztlichen Rat einfach das Krankenhaus verläßt um seinen Termin wahrzunehmen und hinterher dann wieder ins Krankenhaus zurückkehrt, wie sieht es dann rein rechtlich aus? Meine Frage richtet sich auf die Kostenübernahme der Behandlung durch die KK aus.

Im einfachsten Fall ist während der Abwesenheit nichts passiert, was irgendeinen Einfluss auf den Krankheitsverlauf hätte. Das dürfte keine Schwierigkeiten mit sich bringen, oder?

Im schwierigeren Fall unterstellen wir mal, das die Abwesenheit und die durch die normale Fortbewegung auf zwei Füßen verursachte Anstrengung vielleicht zu Komplikationen führt. Welcher Art auch immer. Wie sieht es in diesem Fall aus? Kann die KK den Patienten in Regreß nehmen, weil er diese Kosten ja eigentlich vorsätzlich verursacht oder zumindest billigend in Kauf genommen hat? Letztendlich handelt es sich ja im weiteren Sinne zumindest um grobe Fahrlässigkeit. Aus meiner Sicht müßte doch die KK die Möglichkeit haben, in einem solchen Fall die Kostenübernahme auf den Teil zu beschränken, der auch ohne diese negative Mitwirkung des Patienten entstanden wäre. Oder sehe ich das falsch?

Ich bitte Euch einfach mal um Eure Meinung dazu, mich würde brennend interessieren, ob ich richtig liege. Wenn Euch noch andere Hinweise zur Rechtslage in einem solchen Fall einfallen, dann nehme ich die ebenfalls gern :smile:

Vielen Dank im Voraus!

Bye…

Der Dicke MD.

Hi Dicker,

da du unterschreiben musst, wenn du das KH gegen den ärztlichen Rat früher verlässt unterschreibst du auch gleichzeitig eine Erklärung, dass du dir darüber im Klaren bist, dass du für evtl. Mehrkosten, die durch deinen Ausbruch entstehen aufkommen musst.

Zumindest stand dies bisher immer bei mir auf meiner Erklärung drauf. :smile: Da sie mich aber am Montag eh entlassen hätten, habe ich den Schrieb gerne schon am Freitag unterschrieben. :smile:
Aber ggf. wäre ich dann in der Tat dran gewesen. Zumindest bei meinen Vordrucken.

Gruß
Marco

Hallo,
gegen ärztlichen Rat entlassen bzw, „geflüchtet“, so heisst
das tatsächlich !
Ja, solange alles gut geht und das Krankenhaus ihn wieder
aufnimmt, wird die Kasse bestimmt keinen Aufstand prodzuzieren.
Sollte er aber während seines „Aufenthaltes draußen“ verunfallen
und ist das zweifelsfrei mit seiner Entscheidung das KRankenhaus
zu verlassen in Zusammenhang zu bringen oder passiert ähnliches,
dann kann ich mir schon vorstellen, dass die Kasse wegen fehlender
Mitwirkung die Kostenübernahme verweigern wird - aber das
wäre bestimmt der berühmte 1000 + 1 Fall.

Gruss

Günter