Leistungsgebot GKV Beitragsbescheid

Hallo,
mal angenommen, jemand ist seit 8 Jahren Selbstständig (allein) mit einem kleinen Laden. In den ersten Jahren liefen die Geschäfte recht gut. Das wurde dann aber über die Zeit immer schlechter. Man könnte von den Einnahmen zwar leben, aber paar Sachen finanzieller Art sind liegen geblieben und dann irgendwann auch verdrängt worden. Dazu gehörte auch die freiwillige GKV. Sozusagen wurden in den letzten Jahren keine/unregelmäßige Beiträge mehr an die GKV entrichtet. Gemahnt hat die GKV regelmäßig.
Jetzt schickt die GKV diesen o.a. Bescheid mit Rückständen in 5 stelliger Höhe.
Zahlbar in 2 Wochen. Ist natürlich vollkommen unmöglich. Das Geschäft soll sowieso aufzugeben werden aber selbst die Restmasse wäre längst nicht dieser Betrag. Wie würde man sich da verhalten?
Angenommen werden kann der Ehemann als nicht Mitglied der GKV (Beamter mit Heilfürsorge)
Als Zusatz noch: Aus schlechtem Gewissen sind seit Zahlungsverzug auch keine Ärzte mehr aufgesucht worden. Also Kosten sind der GKV somit keine entstanden. Das ist bestimmt kein Argument?
Mal angenommen, dieser Fall existiere. Wie würde man sich da verhalten?
Insolvenz anmelden?
Gruß
L

Eine unangenehme Situation. Zunächst müssen Sie mit der Kasse kommunizieren und einen Abzahlungsplan vereinbaren. Desweiteren ist zu prüfen, ob die Forderungshöhe korrekt ist. Denn es besteht die Möglichkeit nach § 240 SGB V bei besonders geringen Einkommen die Bemessungshöhe zu senken. Da Sie auch künftig versicherungspflichtig sind sollten Sie prüfen ob die PKV nicht auch bei dieser Konstellation die preiswertere Variante ist, da Sie ggfs bei geringen Einkünften über ihren Gatten auch beihilfeberechtigt sind. Mehr kann ich aktuell ohne Akteneinsicht nicht sagen.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo,

Tut mir leid, da blicke ich nicht ganz durch. Vielleicht weiss ein Kollege mehr.

MfG
Leo

Hi,

das die Post manchmal nicht zugestellt werden kann, passiert schon mal häufiger.

Dennoch hat die PKV/GKV einen Anspruch auf die Beiträge, da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht herrscht.

Die Beiträge müssen also geleistet werden, egal ob Leistungen in Anspruch genommen worden sind, oder nicht.

Der Weg in die Insolvenz könnte da schon helfen, hierzu würde ich dich bitten einen zuständigen Rechtsbeistand zu wählen und dich vertreten zu lassen.

Gruß aus Hannover,
Dennis Wolfram

Hi

mal angenommen dieser Fall besteht, würde ich mich Fragen warum… ???

Zuerst solltest Du sofort Deinen GKV-Vertreter anrufen. Die Beschreibung der Zahlen sind ungenau, aber Rückwirkend wird (lt. Gesetzestext) der Beitrag leider nicht gesenkt. Sprich: Du sitzt erstmal auf der Summe. Zweites Problem ist Dein Privatversicherter Mann der Dich zur Not ja nicht mal kostenfrei mitversichern könnte. Sprich: Du brauchst (auch gesetzlich fest gezurrt) ne kostenpflichtige Krankenversicherung.

Mit etwas Glück (und netten Worten mit den Mitarbeitern) wird der Betrag noch rückwirkend reduziert. Ein Versuch ist’s Wert. Keine Leistung ist leider egal, da die KV ein Pflichtversicherung ist.

Leider muss ich Dir schreiben: Da musste nun durch. Entweder versuchste es selbst zu lösen, übern anwalt oder Schuldenberater. aber mach es am besten sofort…

VG

Hallo,
die Fragestellung kommt mir bekannt vor - kann es sein, dass ich die Frage hier oder in einem anderen Forum bereits beantwortet habe ??
Gruss
Czauderna