Hallo,
wenn jemandem plötzlich weniger Geld als bewilligt überwiesen wird, aber kein Änderungsbescheid erhält.
Beleiben einem da die Rechtsmittel auch noch nach 1 Monat erhalten?
Was für Möglichkeiten gäbe es, sich die Rechtsmittel zu erhalten?
Reicht es dazu, dem Sachbearbeiter gegenüber schriftlich gegen den Fehlbetrag zu widersprechen und einen Bescheid anzufordern?
Oder müsste man sich an die Widerspruchsstelle wenden, obwohl man ja keinen Bescheid hat?
TM
Hallo,
Zwei Vorschläge. 1. Möglichkeit: man kann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, das dauert dann in der Regel. 2. Möglichkeit: persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter, am besten Termin vereinbaren. Oft können solche Geschichten am schnellsten vor Ort geklärt werden.
Gruß
Kristin
Hallo…
Habe es schon öfter erlebt das Leistungsbezieher in einer nicht angemessenen Wohnung lebten, ihnen für sechs Monate die tatsächlichen Kosten der Unterkunft gezahlt wurden, diese sich dann wunderten, das ihnen dann nach 6 Monaten weniger KDU (nämlich die angemessenen Kosten d. Unterkunft) gezahlt wurden. Hierfür bedurfte es dann keinen gesonderten Bescheid…
Falls dem nicht so ist, ist wirklich das persönliche Gespräch mir der ARGE/Jobcenter zu suchen, ABER immer einen Zeugen mitnehmen !!!
Hallo…
Habe es schon öfter erlebt das Leistungsbezieher in einer
nicht angemessenen Wohnung lebten, ihnen für sechs Monate die
tatsächlichen Kosten der Unterkunft gezahlt wurden, diese sich
dann wunderten, das ihnen dann nach 6 Monaten weniger KDU
(nämlich die angemessenen Kosten d. Unterkunft) gezahlt
wurden. Hierfür bedurfte es dann keinen gesonderten
Bescheid…
das darf eigentlich nicht sein, denn man muss zumindest aufgefordert werden, die Meitkosten zu senken und sich eine entspr. Whg. zu suchen. so stillschweigend geht das eigentlich nicht.
Falls dem nicht so ist, ist wirklich das persönliche Gespräch
mir der ARGE/Jobcenter zu suchen, ABER immer einen Zeugen
mitnehmen !!!
Danke, aber das würde das Problem nicht lösen, da Termine oft lange auf sich warten lassen und sofort schriftlich reklamiert wurde. Wenn dann aber die 4 Wochen in einigen Tagen vorbei sind, und der SB sich nicht rührt, hat man ein Problem, wie man die Widerspruchsfrist wahren kann.
Da ja keine Rechtsfolgebelehrung stattfand, würde ich mal davon ausgehen, dass keine Frist versäumt werden kann. AQber da bin ich mir eben nicht sicher. Darum die Frage, ob man evtl. Rechtsnachteile befürchten muss.
Danke TM
Ja ja normalerweise…
Okay man kann hier oder sollte einen Widerspruch gegen die Leistungskürzung erheben und damit verbunden einen hilfsweisen Widerspruch gegen den mit der Leistungskürzung verbundenen Verwaltungsakt.
Hierzulande, im verschneiten München, ist es übrigends der schnellste Weg, wenn man sich an den zuständigen Regionalleiter wendet.