Leistungsmissbrauch

Hallo, ich schreibe ja, wie Ihr vielleicht wisst, an einem Buch. Darstellungen darin sollen so realistisch wie möglich sein.

Wo kann man Anzeige erstatten, wenn einem ein Leistungsmissbrauch (z.B. Person bezieht u.a. Wohngeld für eine eigene Wohnung, lebt aber beweisbar tatsächlich in Gemeinschaft mit anderer Person und ist selbst höchstens einmal in dieser Wohnung, um den Briefkasten zu leeren) bekannt wird?

Denunzieren. Ja, ist es vielleicht. Aber die Person hat dem Romanhelden vor einigen Jahren einmal geschadet. Eine kleine miese Rache also. :wink:

Schöne Grüße und vielen Dank schonmal

To.i

Hallo,
bei jeder Polizeidienststelle sowie bei der örtlichen Arge.

lG

Hallo,

sowie bei der örtlichen Arge.

Wer ist Arge? Gab es mal in Grauer Vorzeit. Hatte diese mit Wohngeld zu tun?

Gruß
Otto

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Hi Tokei-ihto,

[…]Person bezieht u.a. Wohngeld für
eine eigene Wohnung, lebt aber beweisbar tatsächlich in
Gemeinschaft mit anderer Person und ist selbst höchstens
einmal in dieser Wohnung, um den Briefkasten zu leeren)
bekannt wird?

Beweisbar? Durch den Romanhelden oder durch die Wohngeldstelle (beispielsweise Amt für soziale Wohnhilfen oder wie die alle heissen)? Überprüfbar? Von den Mitarbeitern des Amtes oder der entsprechenden Behörde? Mit welchem Aufwand? Unter welchen Umständen? Inwiefern kann die verhasste Person im Zweifelsfall überführt werden? Ist sie da gemeldet, wo sie Wohngeld bezieht? Kann sie nicht für den Zeitraum x dauerhaft zu Besuch sein, wo sie vorgeblich in Gemeinschaft lebt?

Weil, speziell letzteres nachzuweisen, wenn beide Parteien dieser Gemeinschaft dieselbe abstreiten, wird einigermassen schwierig und aufwendig für die Behörden. Jemand, der keine Leistungen bezieht, kann doch ohne weiteres - nur schwer zeitlich zu begrenzenden - Besuch in seiner Wohnung beherbergen. Es gibt auch keine einheitlichen Anwesenheitspflichten in der bezuschussten Wohnung für Wohngeldbezieher (wäre ja auch noch schöner, wenn mir jemand vorschrübe, ob, wie oft, wie wenig, wie viel, wann und über welchen Zeitraum insgesamt ich mich in meiner Wohnung aufzuhalten habe oder nicht, sprich, der exakte Nachweis des anderweitigen Lebensmittelpunktes wird wohl im Ernstfall recht schwierig werden).

Einfach ein anonymes Kärtschen schreiben reicht da nicht. Wenn, dann Butter bei die Fische, also sollte der im Denunzieren Begriffliche auf jeden Fall namentlich beim Amt vorsprechen und handfeste Beweise (Namen! Adressen! Schriftliche Nachweise!) vorlegen können und auch wollen, ansonsten haben die Jungs da nämlich weiss der Geier viel zu wenig personelle Ressourcen. Und dann überprüfen die das vielleicht, wenn sie Zeit über haben. Und ab wann gilt eine Wohnung als nicht bewohnt? Na?

Das alles gebe ich zu bedenken. Also ich würde es als Romanhelden-Kontrahentin darauf ankommen lassen, es gilt immer noch im Ernstfall in dubio pro reo oder so.

Gruß

Annie

Hallo.
Person X hat eine Wohnung gemietet, erhält Wohngeld und bezahlt seine Miete. Wegen WAS soll er WO angezeigt werden?
Wie lange Person X sich in seiner Wohnung aufhält oder auch nicht, geht Niemand etwas an. Auch ist Person X auch Niemanden auskunftspflichtig, WO er sich aufhält. So eine Situation, wie von Dir beschrieben darzustellen, wäre sehr wirklichkeitsfremd.
Solche Methoden der Überwachung waren in den 60er Jahren in der DDR üblich. Da hatte jeder Vermieter ein HAUSBUCH, und jeder der länger als 3 Tage nicht zu hause war (Urlaub, Dienstreise, Kinderferienlager usw.) musste sich im Hausbuch abmelden. Die Hausbücher wurden vom ABV (Abschnittsbevollmächtigter der Volkspolizei) geprüft und abgezeichnet. So etwas soll es ? heute nur noch in Nordkorea und China geben aber nicht bei uns.
Gruss Peter

Hallo Annie, die Beauftragte der Vermieterin weiß davon. Aber die ist nur angestellt und solang die Vermieterin die Mietzahlungen und Nebenkosten erhält, ist ihr das eher egal.

Guten tag.

Hallo.
Person X hat eine Wohnung gemietet, erhält Wohngeld und
bezahlt seine Miete. Wegen WAS soll er WO angezeigt werden?

Es heißt nicht „wegen was“, sondern „weswegen“

Wie lange Person X sich in seiner Wohnung aufhält oder auch
nicht, geht Niemand etwas an. Auch ist Person X auch Niemanden
auskunftspflichtig, WO er sich aufhält. So eine Situation, wie
von Dir beschrieben darzustellen, wäre sehr
wirklichkeitsfremd.

Danke für den Hinweis.

Solche Methoden der Überwachung waren in den 60er Jahren in
der DDR üblich. Da hatte jeder Vermieter ein HAUSBUCH, und
jeder der länger als 3 Tage nicht zu hause war (Urlaub,
Dienstreise, Kinderferienlager usw.) musste sich im Hausbuch
abmelden. Die Hausbücher wurden vom ABV
(Abschnittsbevollmächtigter der Volkspolizei) geprüft und
abgezeichnet. So etwas soll es ? heute nur noch in Nordkorea
und China geben aber nicht bei uns.
Gruss Peter

Und, was möchtest du uns hiermit mitteilen?

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Hallo,

ich glaube ich weiß was Du meinst!

A hat eine Wohnung für die Wohngeld bezahlt wird.
A wohnt aber mit B zusammen in einer anderen Wohnung.
A nutzt die Wohung nicht sondern lebt bei nur bei B.

Wenn A ein eigenes Einkommen hat und mit B in einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnt (somit finanziell profitiert), so wird hier sicherlich zu Unrecht Wohngeld bezahlt. Allerdings prüft das Amt vor der Gewährung von Wohngeld sehr genau die wirtsch. und finanz. Verhältnisse.

Wenn A kein eigenes Einkommen hat oder nur von B lebt, so sieht der Fall anders aus. Keiner kann A verbieten nicht bei B zu wohnen.

Wenn Du es wirklich auf Rache abgesehen hast kannst Du das Amt auf diesen Mißstand aufmerksam machen und darauf hoffen, dass das Amt den Sachverhalt prüft.

Ansonsten ist es wir immer im Leben: Gewußt wie - spart echt Kohle.

Grüßle
LM

Danke!

na, schaumermal. Der Romanehld muss mit der rache noch ein bisschen harren, damit es nicht auffällt, woher es kommt.