Hi Tokei-ihto,
[…]Person bezieht u.a. Wohngeld für
eine eigene Wohnung, lebt aber beweisbar tatsächlich in
Gemeinschaft mit anderer Person und ist selbst höchstens
einmal in dieser Wohnung, um den Briefkasten zu leeren)
bekannt wird?
Beweisbar? Durch den Romanhelden oder durch die Wohngeldstelle (beispielsweise Amt für soziale Wohnhilfen oder wie die alle heissen)? Überprüfbar? Von den Mitarbeitern des Amtes oder der entsprechenden Behörde? Mit welchem Aufwand? Unter welchen Umständen? Inwiefern kann die verhasste Person im Zweifelsfall überführt werden? Ist sie da gemeldet, wo sie Wohngeld bezieht? Kann sie nicht für den Zeitraum x dauerhaft zu Besuch sein, wo sie vorgeblich in Gemeinschaft lebt?
Weil, speziell letzteres nachzuweisen, wenn beide Parteien dieser Gemeinschaft dieselbe abstreiten, wird einigermassen schwierig und aufwendig für die Behörden. Jemand, der keine Leistungen bezieht, kann doch ohne weiteres - nur schwer zeitlich zu begrenzenden - Besuch in seiner Wohnung beherbergen. Es gibt auch keine einheitlichen Anwesenheitspflichten in der bezuschussten Wohnung für Wohngeldbezieher (wäre ja auch noch schöner, wenn mir jemand vorschrübe, ob, wie oft, wie wenig, wie viel, wann und über welchen Zeitraum insgesamt ich mich in meiner Wohnung aufzuhalten habe oder nicht, sprich, der exakte Nachweis des anderweitigen Lebensmittelpunktes wird wohl im Ernstfall recht schwierig werden).
Einfach ein anonymes Kärtschen schreiben reicht da nicht. Wenn, dann Butter bei die Fische, also sollte der im Denunzieren Begriffliche auf jeden Fall namentlich beim Amt vorsprechen und handfeste Beweise (Namen! Adressen! Schriftliche Nachweise!) vorlegen können und auch wollen, ansonsten haben die Jungs da nämlich weiss der Geier viel zu wenig personelle Ressourcen. Und dann überprüfen die das vielleicht, wenn sie Zeit über haben. Und ab wann gilt eine Wohnung als nicht bewohnt? Na?
Das alles gebe ich zu bedenken. Also ich würde es als Romanhelden-Kontrahentin darauf ankommen lassen, es gilt immer noch im Ernstfall in dubio pro reo oder so.
Gruß
Annie