Hallo nochmal,
Was ließe sich dann machen, wenn die Seminararbeit
wahrscheinlich noch als Beweismittel im Rahmen eines
Klageverfahrens gegen die Schule gebraucht wird, die Klage
wenige Monate vor dem Ende der 2 Jahres Frist eingereicht
wurde und sich das Verfahren noch über das Ende der Frist
hinauszieht?
Von wann ist denn die Seminararbeit?
Für so spezielle Fragen („Beweissicherung“) sollte man besser einen Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht konsultieren.
Es soll schließlich vermieden werden, dass das strittige
Beweismittel zum Zeitpunkt der Entscheidung dann plötzlich
verschwunden ist, weil die Frist ja vorbei ist und der
Leistungsnachweis entsorgt werden kann.
Logisch.
Meiner Erfahrung nach, bewahren die meisten Schulen die Unterlagen länger als 2 Jahre auf. Aus Bequemlichkeit 
Gruß
Dude