Leistungsnachweis von der Schule bekommen?

Hallo,

in bayerischen Schulen ist es ja so, dass erbrachte Leistungsnachweise 2 Jahre von der Schule aufbewahrt werden müssen.
Müssen Schulen dann den Schülern auf vorherige Anfrage auch Leistungsnachweise z. B. Seminararbeiten aushändigen wenn die 2 Jahre vorbei sind?

Wäre für Antworten sehr dankbar!

Hallo,

dass erbrachte
Leistungsnachweise 2 Jahre von der Schule aufbewahrt werden
müssen.

richtig.

Müssen Schulen dann den Schülern auf vorherige Anfrage auch
Leistungsnachweise z. B. Seminararbeiten aushändigen wenn die
2 Jahre vorbei sind?

Kurz und knapp: Nein!

Gruß
Dude

Was ließe sich dann machen, wenn die Seminararbeit wahrscheinlich noch als Beweismittel im Rahmen eines Klageverfahrens gegen die Schule gebraucht wird, die Klage wenige Monate vor dem Ende der 2 Jahres Frist eingereicht wurde und sich das Verfahren noch über das Ende der Frist hinauszieht?
Es soll schließlich vermieden werden, dass das strittige Beweismittel zum Zeitpunkt der Entscheidung dann plötzlich verschwunden ist, weil die Frist ja vorbei ist und der Leistungsnachweis entsorgt werden kann.

Hallo nochmal,

Was ließe sich dann machen, wenn die Seminararbeit
wahrscheinlich noch als Beweismittel im Rahmen eines
Klageverfahrens gegen die Schule gebraucht wird, die Klage
wenige Monate vor dem Ende der 2 Jahres Frist eingereicht
wurde und sich das Verfahren noch über das Ende der Frist
hinauszieht?

Von wann ist denn die Seminararbeit?

Für so spezielle Fragen („Beweissicherung“) sollte man besser einen Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht konsultieren.

Es soll schließlich vermieden werden, dass das strittige
Beweismittel zum Zeitpunkt der Entscheidung dann plötzlich
verschwunden ist, weil die Frist ja vorbei ist und der
Leistungsnachweis entsorgt werden kann.

Logisch.
Meiner Erfahrung nach, bewahren die meisten Schulen die Unterlagen länger als 2 Jahre auf. Aus Bequemlichkeit :wink:

Gruß
Dude

Von wann ist denn die Seminararbeit?

Die wurde schon Ende September / Anfang Oktober 2011 bei der Schule abgegeben.

Es soll schließlich vermieden werden, dass das strittige
Beweismittel zum Zeitpunkt der Entscheidung dann plötzlich
verschwunden ist, weil die Frist ja vorbei ist und der
Leistungsnachweis entsorgt werden kann.

Logisch.
Meiner Erfahrung nach, bewahren die meisten Schulen die
Unterlagen länger als 2 Jahre auf. Aus Bequemlichkeit :wink:

Nur das in diesem Fall eher die Schule nicht möchte, dass die Arbeit länger aufbewahrt werden muss als nötig. Der Schüler möchte dies vermeiden.

Hallo

Die wurde schon Ende September / Anfang Oktober 2011 bei der
Schule abgegeben.

dann muss die Arbeit ja bis Ende Juli 2014 aufbewahrt werden! Also noch ein Jahr Zeit.

Gruß
Dude

Guten Tag,

Also beginnt die Frist nun erst mit dem Ende des Schuljahres in dem sie abgegeben wurde?

Hallo,

Also beginnt die Frist nun erst mit dem Ende des Schuljahres
in dem sie abgegeben wurde?

So ist es.

GSO § 57 Korrektur, Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
[…]
(2) 1 Schriftliche Leistungsnachweise […] werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben wurden , aufbewahrt.
[…]

(Hervorhebungen durch mich)

Gruß
Dude