Leistungspflichen einer Versicherung

Tips und Erfahrungen gesucht !

Wer hilft uns bei der Beantwortung einiger Fragen ?
Welche Pflichten zur Schadensregulierung hat eine Versicherung
bei einem Wasserschaden ?
Unser Schadensregulierer macht keine konkreten Zusagen, obwohl
wir seit der 9. Woche schon im Chaos leben !
Herzlichen Dank :
Familie Dreesbach

Hallo Karl-Heinz,

die Pflichten des Versicherungsnehmers ergeben sich aus §§6-42 (im Wesentlichen) VVG. Die des Versicherers aus §§ 49-107c VVG.

http://www.dejure.org/gesetze/VVG

Gruß
Marco

Hallo Fam. Chaos,*gag*
durch eigene Erfahrungen kann ich mir vorstellen, wie es bei euch aussieht, obwohl ich den Schadenumfang nicht kenne. Grundsätzlich werden die Ansprüche erstmal geteilt auf

a) Hausrat-Versicherung
Also alle losen und beweglich Teile die durch das Wasser beschädigt worden sind (Teppich, Schrank, etc)

b) Gebäude-Versicherung
Dadurch sind alle Dinge versichert die fest mit dem Gebäude verbunden sind (also das Gebäude selber, Leitungen, Tapeten, fest verklebte Teppiche, etc)

Die Hausrat und Gebäudeversicherung regulieren einen ersatzpflichtigen Schaden nach dem gleitenden Neuwert. D. h. das zerstörte Gegenstände der gleichen Art und Güte neu wieder angeschafft werden können. Können diese gereinigt werden, werden diese Kosten natürlich ersetzt.

Ist denn der Schaden auch annerkannt worden?? Sind die beschädigten Teile begutachtet und als austauschbar anerkannt worden??

Ist ein Schaden schriftlich anerkannt, kann der Versicherungsschutz bestätigt werden. Jetzt könnt ihr euch eure Sachen (der gleichen Art und Güte), die zerstört sind neu holen und reicht die Rechnung ein. Wichtig ist, das ihr von euren zerstörten Sachen (Schrank, Teppich,etc) entweder die Rechnung habt oder ein Angebot über eine gleichwertige Sache. Ihr müßt euren Verlust beweisen (Fotos, Rechnungen, materieller Nachweis, etc)

Gebt doch mal ein bißchen mehr Infos über den Vorgang, Gutachter, etc.

Viele Grüße
Martin

Hallo Martin -
danke das Du antwortest und helfen willst !
Allgemeines in Kürze :
Zuleitungsschaden durch Wasser an 2 Heizkörpern, über längere Zeit, Fliesen im Wohnzimmer unterspühlt, Schimmelpilzbefall an mehreren Wänden, Putz dadurch von Kellerwand außen abgeplatzt, kleinere Schäden im Innenbereich, Teppichschaden und Schrankschaden !
Unser Problem ist der von der Versicherung bestellte Schadensregu-lierer - er kommt nicht in die Pötte ! Verbindliche schriftliche Zusagen, das es sich um einen Versicherungsfall handelt, haben wir nicht und was die Versicherung übernimmt auch nicht !
Am 5.8. haben wir den Schaden der Versicherung gemeldet und wohnen seit dem 09.08. in einem teilweise freigeräumten Wohnzimmer, bei einem vollgestapelten Kinderzimmer und Flur ! Bei seinem letzten Besuch hat er uns den Hotelaufenthalt ausgeredet - er sei nicht nötig, obwohl bei der Trocknung Themperaturen um 30 Grad sind und die Trocknungsmaschinen 24-Std. laufen ! Die Umzugsfirma ist auch nicht möglich - man kann ja von Zimmer zu Zimmer vorgehen und alles in die Mitte schieben ! Und wie - soll man da noch leben ? Wir haben also gewissen Wünsche und Vorstellungen einer Schadensregulierung und die sind bei weitem nicht überspannt und sollen auch ein gewisses Maß nicht überschreiten - aber so ?

  • Kein Platz mehr - Schade !
    Gruß : K A L L E

Vielleicht meldest Du Dich mal recht bald unter meiner Privat-mail :
[email protected]

Hallo Marco -
danke für Deine Hilfe ; aber leider kann ich damit nichts anfangen !
Lies bitte meine Antwort an den anderen und wenn Du dann helfen kannst - bitte melde Dich nochmals !
Gruß : Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karl-Heinz,

hast du schonmal mit der Versicherung direkt gesprochen? Das alles sieht mir doch etwas nach Verzögerung aus.

Sprich einfach mal mit dem Schadensachbearbeiter und erkläre ihm die Lage. Normalerweise sollte sich da im Interesse aller eine kurzfristige Lösung anbieten.

Gruß
Marco

Hallo Marco -
bisher ohne Erfolg, zahlreiche Briefe - ohne konkrete Antwort mit Zusagen ! Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karl-Heinz,

hast du schonmal mit denen telefoniert? ggf. auch mit dem Vorgesetzten oder der Beschwerdeabteilung?

Briefe schreiben bringt manchmal nicht wirklich viel, außer Zeitverzögerung. Und mit den Menschen direkt bei der Versicherung, nicht mit irgendwelchen Außendienst-Schadenregulierern.

Gruß
Marco

Hallo Marco -

der Schadensreglierer ist in Urlaub, die Sachbearbeiterin
der Versicherung auch, der Abteilungsleiter dieser Sachbe-
arbeiterin ist telef. nicht erreichbar und das schon den
ganzen Tag (Telefon besetzt oder liegt daneben) - dem hatten
wir auch alles ausf. geschildert und gefaxt, heute meldet
sich plötzlich wieder der Schadensregulierer, aber wieder nur
ein Larifarifax ohne konkrete Zusagen und das wir wohnen blei-
ben können und die Möbel auslagern brauchen wir auch nicht !
Wie soll ich da wohnen bleiben, wenn ich auch noch die übrigen
Möbel in der Zimmermitte stapele ?
Gruß : Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kalle,

welche Versicherung ist es denn? Und wo rufst du an?

Gruß
Marco

Bitte - bitte -
melde Dich nochmals !
Ausfürliche Infos habe ich Dir doch schon gemailt !
[email protected]

Gruß : Familie K.-H. Dreesbach

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,
Deutscher Herold, Bonn

  • Schadensabteilung -
    Der Schadensregulierer ist von der Züricher Gruppe !
    Gruß : Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kalle,

meines Wissens nach gehört der Herold jetzt zur Zürich. Die hat ihren sitz unter anderem in Köln.

Insgesamt schon etwas seltsames Gebaren. Allerdings von mir aus nur schwer bewertbar…

Ich würde denen meine Forderungen auflisten (gemäß Versicherungsbedingungen), meine Eigenleistungen auflisten und einen Wert dafür ansetzen (Stundenlohn) und einen Termin setzen.

Aufgrund der bisherigen Schadensbearbeitung würde ich diesen möglichst knapp setzen (1 Woche) und mit Einschaltung eines Anwalts drohen.

Gruß
Marco

Hallo Marco -
unsere Forderungen haben wir bereits aufgelistet und dorthin
geschickt, für die bisherigen Eigenleistungen (Abbau bzw. teilw.
Abbau von Schränken, Ausräumen und Umräumen, leerräumen und in
Umzugskisten einpacken, haben wir noch keinerlei Forderungen ge-
stellt, da wir dachten, das gehört zur Schadenserkennung und
Schadensbegrenzung und so haben wir das trotz unserer Schwerbehinderug gemacht !
Weitere Eigenleistungen sind unsererseits nicht möglich, da meine
Frau wahrscheinlich - über den ganzen Ärger - einen neuen Schub be-
kommen hat und ich mich wieder seit Tagen mit starken Rückenschmer-
zen herum ärgere !
Und diese Aktion kann man der Versicherung in Rechnung stellen ?
Wieviel Stunden rechne ich da ? Pro Person ? Wieviel pro Std. ?
Gibt es da Werte ?
Was ist mit Porto, Teleon/Telefax usw., usw. ?
Welche Möglichkeiten von Forderungen hat man bei einer schleppenden Bearbeitung, bei Nichterhalt von Zusagen usw., usw. ?
Wer trägt dier Kosten, wenn ich einen Anwalt einschalten muß usw.,
usw., usw. - hoffentlich wird Dir das ganze nicht zuviel mit uns ? !

Danke und Gruß : Kalle und Familie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kalle,

Hallo Kalle,

unsere Forderungen haben wir bereits aufgelistet und dorthin
geschickt, für die bisherigen Eigenleistungen (Abbau bzw.
teilw. Abbau von Schränken, Ausräumen und Umräumen, leerräumen und in
Umzugskisten einpacken, haben wir noch keinerlei Forderungen
gestellt, da wir dachten, das gehört zur Schadenserkennung und
Schadensbegrenzung und so haben wir das trotz unserer
Schwerbehinderug gemacht !

Ja, und damit habt ihr doch den Schaden begrenzt, weil es auch der Handwerker hätte machen können. Ich würde einen fairen Lohn ansetzen. Der dürfte wohl so bei 10-15 € die Stunde liegen. Und dann die Stunden… hier würde ich die Zeit nehmen, die ich gebraucht habe.

Weitere Eigenleistungen sind unsererseits nicht möglich, da
meine Frau wahrscheinlich - über den ganzen Ärger - einen neuen
Schub bekommen hat und ich mich wieder seit Tagen mit starken
Rückenschmerzen herum ärgere !
Und diese Aktion kann man der Versicherung in Rechnung stellen
?

Ja. Ablehnen oder kürzen können sie immer noch. :smile:

Wieviel Stunden rechne ich da ? Pro Person ? Wieviel pro Std.
?

Ja klar… effektiv angefallene Stunden würde ich ansetzen.

Was ist mit Porto, Teleon/Telefax usw., usw. ?

Dies würde nur im Haftpflichtfall gehen.

Welche Möglichkeiten von Forderungen hat man bei einer
schleppenden Bearbeitung, bei Nichterhalt von Zusagen usw.,
usw. ?

Sobald die Ersatzpflicht anerkannt ist, laufen alle Fristen. Problem ist halt, dass dies bei euch scheinbar noch nicht passiert ist. Leider. Daher würde ich dies schnellstens erwirken. Sie sollen euch nur kurz bestätigen, dass es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt.

Wer trägt dier Kosten, wenn ich einen Anwalt einschalten muß
usw.,usw., usw. - hoffentlich wird Dir das ganze nicht zuviel mit
uns ? !

Zunächst du… wenn du gewinnst, dann der Versicherer.

Gruß
Marco

Hallo Marco -
und hier man jetzt am Ende - sprich wartet und wartet und wartet !
Habe 11.50 Uhr endlich die Versicherung erreicht - den derzeitigen Bearbeiter des Schadens - einen Abteilungsleiter jedoch nicht und
um Rückruf gebeten !
Laut der Dame die ich am Telefon hatte, ist besagter Herr derzeit
etwas überlastet und hat viel zu tun - was ist da schon unser Schaden ? Also mal abwarten !
Unsere Arbeiten werde ich denen aber auch noch in Rechnung stellen !
Melde mich dann wieder !
Gruß : Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco -
endlich tut sich was, die Versicherung hatte sich gestern bei meiner Frau gemeldet, sich entschuldigt, einen neuen Schadensregulierer angeboten und bestellt !
Der hat gestern abend dann mit meiner Frau einen Termin gemacht -
Freitag, 07.00 Uhr (früh und kurzfristig) !
Heute rief mich auf der Arbeit nochmals die versicherung an, erkundigte sich, ob der Schadensregulierer sich gemeldet und einen Termin gemacht hat und entschuldigte sich auch nochmals bei mir !
Mal sehen, was da jetzt rauskommt !
Melde mich dann !
Gruß : K a l l e

Hallo Marco -
gibt es Fälle wo die Versicherung
aus Kulanz vielleicht die Hotelkosten
doch im ganzen übernimmt ?

Kalle

Hallo Kalle,

normalerweise gibt es Höchstleistungen (normal 1% der Versicherungssumme), allerdings wäre es durchaus möglich (aufgrund der gespannten Situation), dass du mehr bekommst. Frag doch einfach vorsichtig nach.

Gruß
Marco