Leistungsrecht, Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Eine Person hat sich beim Versuch zu Grillen schwere Verbrennungen zugezogen, als sie Spiritus auf Kohle schüttete. Es folgte Krankentransport per Hubschrauber und mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt. Es wurde niemand außer der genannten Person verletzt.

Die Krankenkasse (AOK) der geschädigten Person verlangt das Ausfüllen eines Unfallfragebogens zur Ermittlung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte.

Ich will nur vorsorglich wissen, ob Gründe bestehen (entsprechend dem Unfallhergang) aus denen die Krankenkasse die Kosten für Krankentransport und Krankenhaus nicht bezahlen müssen und der Geschädigte selbst dafür auskommen muss.

Vielen Dank und viele Grüße
sommerd

Hallo,

keine Sorge, die Krankenkasse zahlt die medizinisch erforderlichen Leistungen. Die Kasse sendet den Bogen raus, da sie nur die Diagnose - vermutlich schwere Verbrennungen - vom Krankenhaus übermittelt bekommen hat.

Da es ja durchaus möglich ist, dass diese Verletzungen z.B. bei einem Autounfall entstanden sind, den der Versicherte nicht verschuldet hat, prüft die Kasse die Ursache der Diagnose.

Möglicherweise würde die Kasse in dem genannten Beispielfall Regressanprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erwirken können. Der Versicherte an sich merkt hiervon nichts.

Also - den Bogen einfach wahrheitsgemäß ausfüllen
und zurück an die Kasse damit. Mehr als die Peinlichkeit, diese Dummheit offen preiszugeben, passiert dem Versicherten nichts.

Freundliche Grüße
Dirk254

Ok, danke für Ihre Antwort