Leistungsregulierung

Hallo Leute,

habe folgende Frage: wenn man z.B. in der Krankenzusatzversicherung eine Leistung ausgezahlt bekommt, ist es dann gesetzlich, dass der Versicherer den Beitrag gleich von der Leistung abzieht? Ich dächte, dass normalerweise Beitrag und Leistung zwei voneinander getrennte Abteilungen sein müssen, die nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Ist das so und falls ja, in welchem Paragraphen steht das geschrieben?

Danke im Voraus für Antworten und freundliche Grüsse

Icequeen

Hallo icequeen,

in der Tat ist das durchaus üblich. So können z.B. im Todesfall die Teilbeiträge einbehalten werden, die dem Versicherer von der Jahresprämie noch zustehen.
Diese Praxis müsste auch in Deinen Versicherungsbedingungen wieder zu finden sein. Bitte schau doch dort mal nach.

Frank Wilke

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gleich von der Leistung abzieht? Ich dächte, dass
normalerweise Beitrag und Leistung zwei voneinander getrennte
Abteilungen sein müssen,

Das ist völlig korrekt, nur Deine Schlußfolgerung ist falsch.

die nicht miteinander verrechnet
werden dürfen. Ist das so und falls ja, in welchem Paragraphen
steht das geschrieben?

Warum soll ein Unternehmen eine Leistung nicht mit einer Forderung verrechnen dürfen ? Das Unternehmen hat von seinem Versicherten Geld zu bekommen und der Versicherte hat einen fälligen Beitrag. Wenn das Unternehmen aufrechnet wird eine Zahlung überflüssig.

Ob das formaljuristisch korrekt ist, kann ich an dieser Stelle nicht beantworten, da aber beide Forderungen zu Recht bestehen, wird es unsinnig sein, gegen die Aufrechnung vorzugehen.

Hallo,

Warum soll ein Unternehmen eine Leistung nicht mit einer
Forderung verrechnen dürfen ? Das Unternehmen hat von seinem
Versicherten Geld zu bekommen und der Versicherte hat einen
fälligen Beitrag. Wenn das Unternehmen aufrechnet wird eine
Zahlung überflüssig.

Ob das formaljuristisch korrekt ist, kann ich an dieser Stelle
nicht beantworten, da aber beide Forderungen zu Recht
bestehen, wird es unsinnig sein, gegen die Aufrechnung
vorzugehen.

Naja, wenn aber z.B. ein Dauerauftrag meinerseits für die monatlichen Zahlungen besteht und der Versicherer seine Kohle regelmäßig über diesen DA erhält, dann kann er doch nicht für den nächsten Monat im Voraus schonaml eben den Beitrag von der Leistung abziehen, denn dann ist er ja erstens überzahlt und zweitens sind es wieder unnötige Kosten und Mühen, dann Rückbuchungen oder Ausgleich oder ähnliches in die Wege zu leiten, und völlig überflüssig. Darum meine Frage.

MfG

Icequeen

Hallo,

Naja, wenn aber z.B. ein Dauerauftrag meinerseits für die
monatlichen Zahlungen besteht und der Versicherer seine Kohle
regelmäßig über diesen DA erhält, dann kann er doch nicht für
den nächsten Monat im Voraus schonaml eben den Beitrag von der
Leistung abziehen, denn dann ist er ja erstens überzahlt und
zweitens sind es wieder unnötige Kosten und Mühen, dann
Rückbuchungen oder Ausgleich oder ähnliches in die Wege zu
leiten, und völlig überflüssig. Darum meine Frage.

Versicherungsbeiträge sind im voraus fällig, das heißt, wenn per DA z.B. rückwirkend per 30. des Monats gezahlt wird - besteht bis dato ein Beitragsrückstand
gruß joerg koenig

Einwerfen möchte ich an dieser Stelle, dass die Versicherer keine Verbrecher sind und nie und nimmer Geld für Prämienzahlung unterschlagen. Wenn Du an einer Stelle zu viel bezahlt haben solltest dann erhälst Du es auch wieder zurück. Es ist ein Irrglaube, leider haben Versicherer irgendwie aber dieses Image weg, dass sie Geld einfach unrechtmäßig einbehalten.

Bei uns machen die Stadtwerke im übrigen nach der Jahresabrechnung genau das gleiche. Da wird eine von einer evtl. Rückzahlung gleich der nächste Monatsabschlag einbhalten.

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