Leistungsrückhalt durch ARGE

Hallo,

seit Januar 2010 hat ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wieder Arbeit. Eigentlich etwas positives, aber weit gefehlt. Die zuständige ARGE hat ab Februar die monatliche Leistung für die BG bis auf einen Abschlag in geringer Höhe gekürzt ( völlig in Ordnung). Nach Vorlage der monatlichen Verdienstabrechnungen erfolgte die Nachberechnung und die Ausstellung eines Änderungsbescheides und die Nachzahlung an die BG ( es waren immer Nachzahlungen). Plötzlich ab April 2010 stellte die ARGE sämtliche Zahlungen ein. Keine monatlicher Abschlag, seit dem auch keine Neuberechnung nach Vorlage der jeweiligen Verdienstbescheinigung sondern nur ein etwas fragwürdiger Brief der ARGE. Darin verweist man auf § 60 Abs. 1 Nr.1 bis 3 SGB I ( Mitwirkungspflicht auf grund angeblich fehlender Lohnabrechnungen ( die aber schon längst vorlagen und auf deren Grundlage ja schon Nachberechnungen mit Nachzahlungen hervorgegangen sind). Weder telefonische noch schriftliche Rückfragen kamen bislang zu einem klärenden Ergebnis. Die Leistungen für den Monat Juni wurden ebenfalls nicht zur Zahlung freigegeben.
Es folgte lediglich ein schriftlicher Hinweis, daß bei Nichteinreichung der Lohnabrechnungen sogar der Leistungsanspruch an sich entzogen werden kann.
Was kann man machen, denn alle, incl. der allerneusten Abrechnung von Ende Mai wurden nachweislich der ARGE zur Verfügung gestellt. Wenn es sich nicht zwischenzeitlich um eine Nachzahlungssumme im vierstelligen Bereich handeln würde könnte man von Sachbearbeitern der ARGE ohne Sachkenntnis ausgehen, die sich einen „Scherz“ erlauben, aber dem ist nicht so. Bemerkenswert ist auch noch, daß der eigentliche Bewilligungsbescheid, der noch bis 30.06.2010 gilt bis heute nicht außer Kraft gesetzt wurde.
Wir danken vorab für konstrucktive Hinweise.

MfG Heike

Hallo

Manchmal wirkt ein Brief per Einschreiben mit Rückschein wunder.

Ansonsten an die vorgesetzte Behörde wenden.
Mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Mit Untätigkeitsklage drohen.
Mit einem Haufen alles mitschreibender und protokollierender Zeugen erscheinen und die Sache nochmal in aller Deutlichkeit mündlich besprechen.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Viele Grüße

Hallo,

Was kann man machen, denn alle, incl. der allerneusten
Abrechnung von Ende Mai wurden nachweislich der ARGE zur
Verfügung gestellt. Wenn es sich nicht zwischenzeitlich um
eine Nachzahlungssumme im vierstelligen Bereich handeln würde

da dies vermutlich existenzgefährdend ist käme auch ein „Eilantrag“ beim Sozialgericht in Frage.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86b.html

Eine Mustervorlage gibt es hier:
http://www.aktive-erwerbslose.de/forum/index.php?top…
Allerding bin ich der Meinung, dass es § 86 b ist, und nicht a, wie in diesem Muster.

TM

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856181.html