Hallo,
durch Werbung von Wicked Laser hat sich die Frage ergeben, ob man als Privatperson in Deutschland auch leistungsstarke Laser besitzen darf.
( z.b. 40 Watt Laser)
Gibt es dafür Gesetze?
Danke für Antwort
Hallo,
durch Werbung von Wicked Laser hat sich die Frage ergeben, ob man als Privatperson in Deutschland auch leistungsstarke Laser besitzen darf.
( z.b. 40 Watt Laser)
Gibt es dafür Gesetze?
Danke für Antwort
Keine Ahnung, ist nicht mein gebiet.
Hallo,
ich kann die Frage aus juristischer Sicht nicht beantworten.
Aus meiner Erfahrung heraus mit solchen Lasern hab ich ein sehr ungutes Gefühl wenn sowas erlaubt wäre. Einem Messer, einer Pistole sieht man die Gefährlichkeit an. Mit 30W, womöglich noch bei einer Schwach sichtbaren Wellenlänge, kann man schon Menschenleben in mehreren hundert Metern Entfernung gefährden ohne es selbst zu merken oder sich überhaupt des Problems bewusst zu sein!
grüße HM
ja Gesetze gibt es.Leider zuviele. soviel mir bekannt ist ist der besitz nicht verboten in der BRD.Allerdings ab einer bestimmten Klasse für privatpersonen sind die dann meldepflichtig.
Ein Laser von 5 - 500 mW fällt unter die Laserklasse 3B, alles darüber unter die Laserklasse 4. Ab der Laserklasse 3B muss ein Laserschutzbeauftragter vorhanden sein, ausserdem ist die Inbetriebnahme einer Lasereinrichtung den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Laser der Klassen 3B und 4 sind SEHR gefährlich für Augen und Haut, und können Brände verursachen. Bei Klasse 4 kann selbst die Streustrahlung Verbrennungen verursachen.
Hallo Gregor,
was jetzt kommt ist keine Rechtsberatung! Sondern nur meine persönliche Meinung.
Du fragtest:
durch Werbung von Wicked Laser hat sich die Frage ergeben, ob
man als Privatperson in Deutschland auch leistungsstarke Laser
bestzen darf.
( z.B. 40 Watt Laser)
Gibt es dafür Gesetze?
Meines Wissen ist der Besitz eines Lasers nicht explizit verboten. Aber, jetzt kommt aber das dicke Ende!
Mit einem 40 Watt Laser bewegst Du Dich schon weit in der Laserklasse 4.
Das heißt, Du darfst den Laser nur mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen betreiben, weil der Laser extrem gefährlich ist.
Ähnliches gilt übrigens auch für die HandHeld-Laser bis 1000 mW (Laserschutzklasse 4). Denn wenn Du mit so einem Ding vom Bodensee auf die Alpen zielst, und dort jemand sitzt, der zufällig in den Laser schaut, ist der definitiv fertig mit der Welt!
Ich vermute, dass Du mit Lasern Erfahrung hast, …
…Aber für alle anderen zur Veranschaulichung:
Wenn Du mit bloßem Auge in die Sonne siehst, hast du nach wenigen Sekunden irreparable Schäden auf der Netzhaut.
Bei einem Laser, der 10.000 mal so hell ist, ist das schon spätestens nach einer Tausendstel Sekunde der Fall. Das geht so schnell, dass Du nicht einmal mehr Zeit hast, die Augen zu schließen. Das heißt, bis Dir bewusst ist, dass es hell ist, bist Du schon blind! Und zwar auf beiden Augen!
Deshalb sind auch für Laborlaser oder andere Geräte mit starken Lasern umfangreiche Schutzmaßnahmen notwendig um diese Gefahr auszuschließen. Weil nämlich jeder, der nur zufällig und auch nur ganz kurzzeitig in den Laser sieht, definitiv blind ist. Von Verbrennungen auf der Haut mal ganz abgesehen.
Mit Lasern in der Leistungsklasse von 40 W wird entweder in der Medizin operiert oder in der Materialbearbeitung graviert. Allein das sollte schon zu denken geben.
Und da der Laserstrahl stark parallel ist, und deshalb über äußerst große Distanzen immer gleich gefährlich bleibt, ist er auch für die Umwelt äußerst gefährlich! Das heißt, die Wirkung eines Sprengkörpers verpufft mit der Entfernung. Die eines Lasers nicht! Und genau das ist es, was einen Laser so gefährlich macht!
Wichtig!
Wenn Du einen Laser betreibst, der die Schutzvorschriften nicht einhält, kann Dir jeder den Stecker ziehen, indem er Dich anzeigt. Das gilt auch, wenn Du einen Laser hast, der so betrieben werden könnte. Ausser es ist definitiv ein Laborlaser.
Diese Aussage gilt übrigens für alle Laser mit mehr als 1 mW Ausgangsleistung.
Und die Regelung gilt sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen!
Hier noch ein paar Links:
http://de.engadget.com/2011/09/06/wicked-lasers-s3-k…
http://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Klassifizierung_n…
Ich hoffe, dass ich Deine Frage zufriedenstellend beantworten konnte!
Viele Grüße,
Paul
da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo,
es gibt sowit ich weiss nur Gesetze und Vorschritften zum Gebrauch bzw. Nutzung. Aber nichts über den Besitz. Ist ja nichts illegales oder gar eine Schusswaffe. Habe selber einen kleinen Industrielaser mit 50 Watt im Keller Denke mal das war noch nicht Thema kann aber event. kommen wenn Idioten mit starken Laserpointern jemanden ernsthaften Schaden zufügt. Z.B Blenden Autofahrer mit Unfallfolge etc…
Habe auch einen Compound Bogen. Das ist quasi eine Waffe mit mächtiger Durchschlagskraft. Ist aber völlig legal!
Vermutlich besitzen schon, nur nicht betreiben !
Außerdem erfordern Laser ab Klasse 3B (5 bis 500 mW) die überprüfung durch einen Laserschutzbeauftragten.
Hallo Sebastian,
nun in Deutschland sind Laser mit 1mw bzw. maximal 5mw soweit mir bekannt für jeden öffentlich erlaubt.
Für den Betrieb eines 2Watt Lasers z.B. draußen, bedarf es z.B. einer Erlaubnis der Flugüberwachung. Und noch mehr Papierkram… auf jeden Fall ist das nutzen eines 40Watt Lasers nicht zu empfehlen
Als Beispiel ein Blauer Laser mit ca. 1 Watt könnte nur durch das anschauen des auftreffenden Punktes auf der Wand (sagen wir mal mit 1 - 10 Meter Abstand (geschätzt)) bewirken, dass deine Rezeptoren im Auge kein Grün mehr wahrnehmen können. Also soweit ich weiß begründet sich das darin, dass man grün am besten wahrnehmen kann und würde man einen blauen Punkt genau so hell läuchten lassen wollen wie den grünen (genau so hell wahrgenommen vom menschlichen Auge)braucht man mehr Leistung, was dann erst die „Grünrezeptoren“ platzen lassen würde bevor die Rezeptoren für die blaue Farbe drauf gehen.
Und allgemein der Besitz von Lasern der Klasse 3b ist meines Wissens nach erlaubt, aber der Verkauf nicht.
Gruß,
Felix
Nein, darfst Du ZUM GLÜCK NICHT !!