wie wahrscheinlich ist die Aussicht in Hinblick auf einen zivilrechtlichen Klageerfolg bei einem angestrebten Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle einer Leistungsstörung bei einer kundenspezifischen Sonderanfertigung?
Für Eure Einschätzungen oder auch persönlichen Erfahrungswerte im Voraus vielen Dank.
wie wahrscheinlich ist die Aussicht in Hinblick auf einen
zivilrechtlichen Klageerfolg bei einem angestrebten Rücktritt
vom Kaufvertrag im Falle einer Leistungsstörung bei einer
kundenspezifischen Sonderanfertigung?
Für Eure Einschätzungen oder auch persönlichen Erfahrungswerte
im Voraus vielen Dank.
Ich würde sagen 50/50. Vielleicht auch 100%ig erfolgreich, manchmal auch aussichtslos. Möglich wäre auch irgendwas dazwischen.
Ich glaube, damit eine realistische Einschätzung zu einer so konkreten Frage getroffen zu haben.