war mit meinem Sohn, 11 J. beim Kinderarzt wg. schwerer Erkältung. Nun folgt die Abrechnung, auf der zunächst
a. eine Fremdanamnese Ziff 4
b. ein Ganzköperstatugs Ziff 8
abgerechnet wurde.
Ich habe reklamiert bei der Abrechnungsstelle, da keine Fremdanamnese vorgeonmmen wurde und nur eine sympt. bezogene Untersuchung (HN0) stattgefunden hat. Bzgl. der Fremdanamnese wurde sofort korrigiert(!), da angeblich aber auch die Lunge abgehört wurde, besteht der Arzt auf eine Abrechnung des Ganzköperstatus. Kann das sein? Das sind lt. GÖA 34,xx vs. 13, xx Euro = Faktor 3. Wir waren keine 5 Minuten in dem Raum! Der Kinderarzt ist neu = hat die Praxis von unserer altne Ärztin übernommen, wir sind privatversichert - ich fühle mich geschröpft und immer noch für dumm verkauft. Muss bei einem Ganzköperstatus nicht das ganze „Prgramm“ erfasst werden?
Ich kann Dir leider nicht adäquat auf die Frage antworten, kann mir jedoch den Kommentar nicht verkneifen (sorry 4 that) das es gegenüber mir als Kassenpatient schon leicht nach „Hohn“ klingt, wenn Privatversicherte von „schröpfen“ sprechen…
Ich wäre froh wenn ich aus einem erweiterten Katalog an Standardleistungen,qualitativ besseren Therapien,Vorsorgeuntersuchungen und Service wählen könnte.
(Bitte nicht als Beleidigung o.ä. verstehen,sondern als Randbemerkung mit einem Augenzwinkern)
nach der GOÄ umfasst der Ganzkörperstatus die Untersuchung der Haut, der sichtbaren Schleimhäute, der Brust- und Bauchorgane, der Bewegungsorgane sowie eine orientierende neurologische Untersuchung. Das Abhorchen der Lunge allein berechtigt nicht zum Ansatz der Ziffer 8.
Hallo, mit dem Ganzkörperstatus wäre ich evtl auch nicht einverstanden, wenn nur in Hals und Ohren geguckt wurde, doch wenn HErz und Lunge untersucht wurden (das geht in einem Zug per abhorchen, sinnvoll wäre evtl noch Blutdruckmessen, wenn nicht schon über den HErzschlag etwas herauszuhören ist) und die Haut hat er beim Brustabhorchen evtl auch dort angesehen, auch das geht in einem Zug istGEsamtstatus schon recht nah. Dann noch ein Blick in die Augen (ist der Jung wach oder nicht ganz da), evtl Pupillenreflex testen und schon ist GEsamtstatus ziemlich gerechtfertigt.
Aber die Fremdanamnese ist dagegen vollkommen korrekt, wundert mich dass er da zurückgegangen ist (weils vermutlich nicht viel ausmacht, ob Fremd oder Eigenanamnese), Fremdanamnese ist nämlich wenn nicht der Patient selbst nach seinen Beschwerden befragt wird, sondern jemand anderes, also zB. die Mutter oder ein gerichtlich bestellter BEtreuer oder sonstiger Begleiter, da die alleinige Befragung des PAt. nicht viel bringt, da Pat. Kind ist oder nicht zurechnungsfähig oder bewußtlos oder anderweitig nicht aussagekräftig.
Insgesamt find ich die Abrechnung für einen normalen Kinderarztbesuch ziemlich normal, eben angucken (In die Ohren in den Hals, auf die HAut, Abhorchen, und Gesamtzustand beurteilen) und Mutti befragen.
Die PKV sollte damit kein Problem machen. Sofern vorhanden.
Ich wäre froh wenn ich aus einem erweiterten Katalog an
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Hmmm,
kannsu ja - mussu nur löhnen. Genau wie Privatpatient. )
die GOÄ 4 hier anzusetzen halte ich nicht für zulässig, der Patient ist ja immerhin 11 Jahre alt. Auch liegt keine Erkrankung vor, die eine besondere Anamnese oder Behandlungsmethoden benötigt.
Ich gebe ja zu, dass die Rechtslage bei der GOÄ 4 noch nicht abschließend geklärt ist, aber das hier ist ein ganz normaler Routinefall und mit GOÄ 1 abzurechnen (3 scheidet aus, waren ja keine 10 Minuten).
Sowas bekommst Du übrigens fast immer von der Beihilfestelle oder der PKV beanstandet.