Leistungszeitraum Definition

Hallo,
ich habe ein kleines Definitionsproblem bezüglich des Leistungszeitraumes.
Bezieht sich dieser Zeitraum auf Leistungen, die eine Baufirma(B) selbst erbracht hat, also nur für Tätigkeiten dieser Firma oder muss der Zeitraum erweitert werden um Lieferungen eines Lieferanten(L).

Beispiel:
Firma B hat ihre Leistungen im Dezember abgeschlossen. Es wurde aber im Rahmen der Baumaßnahme Material bei L bestellt, das im Januar nachgeliefert wurde.

Wie ist mit der Rechnung zu verfahren? Können sämtliche Leistungen und Lieferungen zusammengefasst werden und die Rechnung mit Leistungszeitraum Dezember - Januar geschrieben werden oder müssen 2 Rechnungen geschrieben werden (eine mit Leistung von B und eine über Nachlieferung von L)?

Und noch eine Frage hinterher: wie genau muss eigentlich die Angabe über den Zeitraum sein? Reicht „von Monat bis Monat“ aus oder muss „von Datum bis Datum“ angegeben werden?

Im Voraus vielen lieben Dank für Eure Mühen
Volkstiger

Es ist der zeitraum in dem die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wurde. Wenn also vereinbart war, dass die Lieferung des Materials zum Gesamtpaket dazugehörte, wäre die leistung erst im januar erbracht und der Leistungszeitraum dann Dez - Jan.

Es reicht die Angaben von Monaten, es muss nicht das exakte Datum notiert werden.

Jörg

P.S. Eigentlich war mal im Gespräch diese Mist-Regelung von wegen Angabe Leistungszeitraum abzuschaffen, wurde aber nicht, so viel zur Steuervereinfachung, groß den Schnabel aufreisen und dann alles nur noch schlimmer machen…

Hallo,
ich habe ein kleines Definitionsproblem bezüglich des
Leistungszeitraumes.
Bezieht sich dieser Zeitraum auf Leistungen, die eine
Baufirma(B) selbst erbracht hat, also nur
für Tätigkeiten dieser Firma oder muss der Zeitraum erweitert
werden um Lieferungen eines Lieferanten(L).

Beispiel:
Firma B hat ihre Leistungen im Dezember abgeschlossen. Es
wurde aber im Rahmen der Baumaßnahme Material bei L bestellt,
das im Januar nachgeliefert wurde.

Hallo,

in § 14 (4) Nr. 6 UStG wird nicht vom Leistungszeitraum sondern vom Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung gesprochen.
Bei einer Baumaßnahme ist dies der Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber, dieser ist anzugeben.

Grüße
Chris