Leistungszulage aufeinmal zurückzahlen?

Lieber Experte,
in Kürze habe ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, der, nachdem ich ein von Ihm gefordertes Schreiben zu einer Leistungszulage nicht unterschreiben möchte, eine von Ihm gezahlte Sonderzahlung zurück haben möchte.
Wir haben keinen Betriebsrat allerdings habe ich folgendes Schreiben an meine Gewerkschaft geschickt. (Ebenso Lohnabrechnung und Schreiben welches ich unterschreiben muss).

Brief an Gewerkschaft: (bisher habe ich noch keine Rückmeldung).

"…wie bereits telefonisch besprochen, sende ich Ihnen die Unterlagen. Meine ursprüngliche Frage ist: Darf mein Chef den gesamten Betrag der Sonderzahlung III auf einmal bei Zahlung des nächsten Lohnes wieder abziehen?
Die Sonderzahlung hat er mir, obwohl ich diese nicht wollte und es ihm auch so mitgeteilt habe, überwiesen. Meine Motivation dazu ist, mich nicht wieder auf eine längere Zeit verpflichten zu müssen. Ich fühle mich durch solche Handlungen meines Arbeitgebers stark unter Druck gesetzt. Meine Arbeit erfülle ich im vollstem Umfang -auch ohne „Repressalien“ - äußerst gewissenhaft und für mich selbstverständlich.
Weiterhin bestimmt mein Arbeitgeber ganz nach seinem Ermessen wann eine Rückzahlung stattfindet. Laut des Schreibens zu Leistungszulage III kann er bei einem nicht Einhalten eines der aufgeführten Dinge nach seinem Empfinden die Zahlung einbehalten.
Zu Ihrem Verständnis habe ich noch die letzte Gehaltsabrechnung beigefügt. Wie Sie daraus ersehen können sind Mehrarbeitsstunden abgerechnet. Diese werden allerdings anders vergütet. In manchen Monaten bekomme ich zu den ausgezahlten Mehrarbeitsstunden noch eine MA Zulage von 1 Euro pro Stunde und mal nicht.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass ich im Monat Dezember keine Mehrarbeitsstunden abgerechnet bekommen, da ich Urlaub hatte d.h. ich bekomme für die Urlaubstage nur eine geringere Gehaltszahlung, die sich aus dem geleisteten Stunden der letzten drei Monate berechnet. ( Wahrscheinlich ein Nachteil des Stundenkontosystems). Ich gehe davon aus, dass ich mein Grundgehalt bekomme also 938, 04 Euro plus eventuell 118,49 Euro Sonderzulage I. Wenn nun noch 500 Euro abgezogen werden liege ich bei einem Bruttogehalt von 556,49 Euro.
Mein Bruttogehalt im November betrug 2138,14 Euro alle Abzüge wurden von diesem Gehalt berechnet. (Selbstverständlich gehe ich mit dem Novembergehalt sorgsam um, da ich damit rechne im Dezember ein geringeres Gehalt zu bekommen).

Zusammengefasst: Darf er mir eine Leistungszulage überweisen und dann von mir eine Unterschrift fordern, die mich dazu zwingt mindestens ein ganzes Jahr dort beschäftigt zu bleiben und mich allen seinen Forderungen unterzuordnen, wenn ich nicht in der Lage bin den Betrag zurückzuzahlen ? Bisher habe ich keine Unterschrift geleistet. Was denken Sie von derartigen „Machenschaften“?
Wie soll ich mich verhalten ?

Falls mein Arbeitgeber so vorgeht, dass er mir den gesamten Betrag abzieht, muss ich mir das gefallen lassen? Oder kann ich dagegen angehen?
Nicht zuletzt durch dieses werde ich stark unter Druck gesetzt und möchte mich hier über eine richtige Vorgehensweise informieren…".

Lieber Experte das Gespräch mit meinem Chef ist in Kürze.
Eventuell haben Sie einen Rat zur Argumentation. Im vorraus schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße

Hallo,

solche Machenschaften bzw. Praktiken sind mir noch nicht untergekommen. Aber in der Arbeitswelt gibt es nichts was es nicht gibt. Ohne die beiden Unterlagen die Sie der Gewerkschaft mitgeschickt haben(insbesondere das Schriftstück welches Sie gegenzeichnen sollen) zu kennen, ist es natürlich schwierig, eine richtige Stellungnahme abzugeben. Außerdem müsste ich wissen, wie sich diese Leistungszulage begründet und ggf. sogar als „Betriebliche Übung“ zu bewerten ist.

Ich gehe davon aus, dass Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und darin auch die Modalitäten der Gehaltszahlung geregelt sind. Ob zudem noch ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, schließe ich mal aus. Ich weiß nicht, in welcher Branche Sie arbeiten und welche Tätigkeit Sie dort ausüben. Es könnte ja auch sein, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt.

Aufgrund Ihrer Schilderung meine ich aber grundsätzlich, dass es sich hier im wesentlichen um das Problem einer Änderungskündigung handelt. Diese muss ausführlich begründet sein und ist an Kündigungsfristen gebunden. Das heißt u. a., dass der Arbeitgeber nicht einseitig (z. B. im Zuge eines Direktionsrechts) handeln kann. Sie müssen die neuen Arbeitsbedingungen bzw. Gehaltsregelungen nicht akzeptieren. Und wenn, dann nur unter Vorbehalt. Was aber letztendlich nicht ausschließt, dass Sie dagegen arbeitsgerichtlich vorgehen müssen.

Da wird Ihnen Ihre Gewerkschaft sicherlich Rechtschutz gewähren.

Hallo,

es sieht so aus, dass es keine Regelungen zu Rückzahlung von Leistungszulagen gibt. So ist der AG berechtigt zuviel gezahlte Vergütung am Stück zurück zufordern. Man kann um eine Stundung bitten, ein Anrecht könnte ein Betriebsrat verhandeln.
Steuerlich müsste der AG die Rückforderung auf den November berechnen, da sonst steuerliche Nachteile für Sie entstehen würden.
Gruss
Helmut

Hallo aleachimd67,

ich bin kein Experte in Arbeitsrecht, dennoch bin ich
der Meinung,daß Ihr Chef die bisher gezahlte Sonderzahlung, die ja, wenn ich das richtig verstanden habe eine Leistungsprämie darstellt, überhaupt nicht
zurückfordern kann. Sie haben geleistet, er hat es
honoriert. Ich sehe das ganze als gegessen an.
Anders wäre es, wenn Sie dieses Schreiben unter-schreiben.
Dann wäre ja eine Vereinbarung getroffen worden, während
er vorher Ihre Leistung aus freien Stücken honoriert
hat. Sollte ich mit meinem Rechtsempfinden daneben lie-gen, denke ich dennoch, daß er es nicht auf einmal ab-
ziehen kann. Ich denke da z.B. an Pfändungsgrenzen -
denn man kann jemanden ja auch nur bis zum Existenzmini-
mum pfänden. Es muß noch was zum Leben übrig bleiben.
Die Tatsache - "die mich dazu zwingt, wenn ich
nicht in der Lage bin das Geld zu rückzuzahlen " solch
einer Formulierung, ist für mich Erpressung.
Aber warum eigentlich zurück zahlen? Die Zahlung er-folgt doch auf Grund einer bereits erbrachten Leis-tung, oder soll es sich künftig um Abschlagszahlungen
handeln, welche dann mit der tatsächlich erbrachten
Leistung verrechnet werden sollen.? Egal wie,ich alles aufeinmal kann er auch dann nicht einbehalten.
Tut mir leid, daß ich nicht wirklich helfen konnte.

Viele Grüße
Rumpelstilz

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Viele Grüße und schöne Feiertage.

Leider kann ich Ihnen auf die Schnelle da nicht helfen. Ich habe auch mehrere Angestellte, kann aber diese Vorgehensweise nicht verstehen. Ich müsste auch erst viel Nachschlagen um Ihnen zu antworten, habe aber im Moment leider nicht die Zeit dazu.
LG

Danke für die rasche Antwort.

Hallo,

sorry für die späte Antwort.

Für eine richtige Beantwortung fehlen mir leider die UNterlagen wie Arbeitsvertrag etc. zur Einsicht. Ich kann also nicht weiterhelfen.

LG

Steferl

Dennoch vielen Dank für die Mühe.

Hallo,

also ehrlich gesagt verstehe ich das ganze nicht. Einerseits schreiben Sie, dass sie die Vereinbarung mit der Leistungszulage nicht wollen, aber die Rückzahlung ihnen auch Schwierigkeiten macht.
Sicher ich habe das ganz nun sehr gestrafft, aber entweder sind sie mit den Vereinbarungen einverstanden, oder sie haben keinen Anspruch auf die Zahlungen. Ich kann nicht beurteilen, ob es Machenschaften sind oder normale Zulagenregelungen. Oft kommt es ganz darauf an, wie die Kommunikation zwischen den Parteien ist. Der eine empfindet es als „Machenschaften“ und der andere als normale Gehaltsverhandlung. Sie wollten die Zulage nicht, also ist zurückzahlen das einzig richtige.

LG.

LG.