Leistungszulage

Hallo,

folgendes Szenario. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren beim Einstellungsgespräch einen Bruttolohn von 2.000,00 Euro. Im später vorgelegten Arbeitsvertrag ist ein Brutto von 1.700 Euro und 300 Euro Leistungszugabe aufgeführt.

Sollte der AN das hinnehmen? Was können AN für Nachteile entstehen?

Vielen Dank und viele Grüße

M

In vielen Tarifbereichen ist ein Leistungsanteil inzwischen vorgeschrieben. Die besten Informationen dazu für Dich haben Betriebsrat und Gewerkschaft, die Rahmenbedingugnen großer Tarifverträge findest Du auch im Netz.

Hi,

unabhängig von er anderen Antwort, welche vollkommen ohne Bezug ist würde ich davon abraten diesen AV zu unterschreiben.

Denn was ist den hier als Leistungzugabe definiert?
Wer entscheidet den die Leistungszulage?
Wann bekomme ich sie und wann nicht?

Wenn 2000 brutto ausgemacht sind dann solltest Du auch darauf bestehen.

RS99