Hallo,
folgendes Szenario. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren beim Einstellungsgespräch einen Bruttolohn von 2.000,00 Euro. Im später vorgelegten Arbeitsvertrag ist ein Brutto von 1.700 Euro und 300 Euro Leistungszugabe aufgeführt.
Sollte der AN das hinnehmen? Was können AN für Nachteile entstehen?
Vielen Dank und viele Grüße
M