Betriebsmittel SK1 in TN-C Anlagen
servus
…denn das würde ja bedeuten,
dass ich für die Neuinstallation der Lampe die nicht mehr
zulässige Schutzart Nullung anwenden müsste.
ja, leider! Genau das bedeutet es. Und nicht nur bei Leuchten, sondern selbstverständlich auch bei Steckdosen!
Was bleibt dem verantwortlichen Monteur in 2-adrigen Anlagen anderes übrig, als die Betriebsmittel in der Form TN-C anzuschliessen, um vorschriftsmässig zu arbeiten
Daß das bei SK 1 eine tickende Zeitbombe ist, weiss wohl jeder Elektriker, weshalb ich davon ausgehe, daß manche Betriebe so einen Anschluss auch verweigern wird.
Bei Steckdosen gibt es eine (teure) Alternative. Wenn der AG aber nicht mitspielt, wird der Fachkraft nichts anderes übrig bleiben, als den Anschluss vorschriftsmässig zu machen oder unverrichteter Dinge abzuziehen.
Bei Leuchten kann man natürlich ebenso den Anschluss von SK 1 Betriebsmitteln verweigern, wenn man will.
Oder wie beschrieben, die Leuchte trotz aller Bedenken vorschriftsmässig anzuschliessen oder aus Gewissensgründen nur schutzisolierte Leuchten anzubauen
Frag mich bitte nicht, wie die Mehrheit der Betriebe das handhaben wird
Gruss
und häng dich nicht immer so an Namen auf, da wir alle hier aus nachvollziehbaren Gründen nur Phantasienamen benutzen