Hallo Steffen!
beruht das nur auf
der geringen bzw. nicht :vorhandenen Kontaktfläche :zwischen Probe und Spitze?
Es handelt sich um unterschiedliche Leitungsmechanismen im metallischen Leiter der Meßspitzen, in der wäßrigen NaCL-Lösung und der zu vermessenden Schicht. Dabei lasse ich es bewenden, denn ich will nicht ins Schwafeln kommen und zum Nachlesen im Küpfmüller, Theoretische Elektrotechnik, dort Kapitel Leitungsmechanismen, hab ich im Moment keine Lust.
Üblich sind flächige
Metallelektroden, die mit :einem mit NaCl-Lösung :getränkten Tuch überzogen zur :Kontaktierung dienen.
In welchen Größenordnungen :gibt es diese :Metallelektroden? Wo
könnte man genauere Angaben :zu der von Dir erwähnten
Meßvorschrift finden?
Ach Du liebe Zeit, Du willst es ganz genau wissen … darüber gibts sogar ein oder mehrere Normen, die u. a. in folgenden Bereichen Anwendung finden: EEG-Ableitungen mit Kontaktelektroden (im Gegensatz zu Nadelelektroden, die in/unter die Kopfhaut gepiekst werden). Die dabei verwendeten Elektroden haben nur wenige mm Durchmesser und erhalten für die Messung einen mit Kochsalzlösung getränkten Stoffüberzug. Für leitfähige Fußbodenbeläge, Schichten leitfähiger Arbeitsplatten und leitfähige Lagerkästen gibts ganz sicher eine Norm als Meßvorschrift. Nach meiner vagen Erinnerung werden zylindrische Elektroden mit 50 … 100 mm Durchmesser verwendet. Zwischen Elektrode und Proband wieder ein mit Kochsalzlösung getränktes Tuch. Es ist so ewig lange her, daß ich damit mal in Berührung kam. Du müßtest in VDI/VDE-Normübersichten nach Schrifttum Ausschau halten.
Aber vermutlich ist das alles brotlose Kunst, weil sich Normen und Meßvorschriften für andere Anwendungsgebiete auf Deinen speziellen Fall nicht anwenden lassen. Dann machst Du eben Deine eigene Meßvorschrift. So mache ich das übrigens schon mein Berufsleben lang bei irgendwelchen exotischen Sachen und - oh Wunder - kein Mensch stört sich daran. Im Gegenteil: Andere Leute (Wettbewerb inbegriffen) kupfern dankbar ab
. Für Deinen Fall liefert schon die Einheit der Leitfähigkeit die halbe Meßvorschrift: S * m /mm², mit S als Leitwert, Dicke der Schicht in Metern m und Fläche der Elektroden-Kontaktfläche in mm². Für reproduzierbare Meßergebnisse definierst Du eine Elektrode aus irgendeinem NaCl-resistenten Stahl und schreibst den Durchmesser vor, z. B. 50 +/-0,1 mm (der Stahlklotz bekommt an geeigneter Stelle eine 4mm- Bohrung zur Aufnahme einer Meßstrippe mit Bananenstecker). Außerdem schreibst Du vor, wie die beiden Meßzylinder z. B. beiderseits der zu vermessenden Folie angeordnet werden müssen. Die Meßfläche der Zylinder arbeitest Du gleich in die Formel für die Leitfähigkeit ein und das Gewicht/Anpressdruck der Zylinder sowie die Konzentration der Salzlösung (für die Lappen zwischen Proband und Zylinder) geben die Meßbedingungen ab. Fertig. Es dauert gar nicht lange, bis Du Deine Meßvorschrift in allen möglichen Spezifikationen und Aufsätzen wiederfindest.
Kleine Anekdote dazu: Wie erwähnt, praktiziere ich die „selbstgestrickten“ Vorschriften für Exotisches seit langer Zeit selbst (natürlich nur, wenn es nichts Brauchbares als Stand der Technik gibt). Vor ungefähr 20 Jahren gab es noch keine Vorschriften für die max. zulässige Leistungsdichte auf Lichtwellenleitern in Ex-Bereichen. Wenn man für sein Tun mit seiner ganzen Existenz haftet, macht man sich Gedanken über das Thema, bevor jemandem eine Fabrikanlage um die Ohren fliegt. Damals stand noch in der Fachliteratur, daß Lichtwellenleiter in Ex-Bereichen völlig ungefährlich seien. Ist natürlich Blödsinn. Zusammen mit einer Diplomandin stellte ich Überlegungen zum Thema an und machte eine Reihe überaus primitiver Versuche. Kurz und gut, am Ende standen vertretbar erscheinende einkoppelbare Leistungen in verschiedene LWL-Typen. Das Ganze wurde als Fachaufsatz veröffentlicht. Wohl alle Größen der Branche forderten noch jahrelang Kopien dieses Aufsatzes an, weil sich alle möglichen Leute auf diese Veröffentlichung bezogen. Ein paar Jahre später tauchten auf das µW genau exakt meine/unsere Werte als von der BG akzeptierte zulässige Grenzwerte auf und wurden damit zum Stand der Technik und für die Rechtsprechung bindend! Bis dahin kann ich die Geschichte erzählen. Aber ich verschweige lieber, welche naiven Vorstellungen und Gedanken zu den Grenzwerten führten.
Gruß
Wolfgang