'Leitlinien'für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst

Hallo!

Ich bin auf der Suche, ob es irgendwelche „Leitlinien“ oder Richtlineien speziell für höhergestufte Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt.
Z.B. Wieweit und welche Nebentätigkeiten werden geduldet - etwa wenn diese in gewissem Gegensatz zur hauptamtlichen Verantwortung stehen.

Entschuldigt, dass ich die Fragestellung nicht weiter konkretisieren will, aber vielleicht find ich ja so schon einfach manches zum Nachlesen.

Danke erstmal,

BB

Ich denke nicht, dass es solche Verfahrenshinweise speziell für höhere Entgeltgruppen gibt…
Aber wenn man nach dem Tarifvertrag+Nebentätigkeit googlet dann findet man durchaus Infoblätter etc… Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland bzw. Tarifvertrag.
Grundsätzlich müssen aber halt bestimmte Sachen wie z.b. Höchstarbeitszeit eingehalten werden.
Auch muss die Nebentätigkeit angezeigt werden und kann u.U. mit Auflagen versehen werden.
Weil man ja gerade im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, stelle ich mir das seehr schwierig vor, eine Nebentätigkeit, welche im Gegensatz zum Hauptdienstverhältnis steht, durchzubekommen.
Aber so grundsätzlich kann der AG die Nebentätigkeit halt nicht versagen…

Ohne konkretere Infos (Tarifvertrag, Bundesland etc.) wirds aber schwierig, deshalb hilfe google da wohl genauer :wink: