Hallo,
angenommen jemand hat einen kleinen Unfall auf der Landstraße, hat „ganz leicht“ eine Leitplanke gestreift auf welcher anschließend etwas vom Lack des Autos zurück bleibt.
Dieses „ganz leicht“ ist sicher eine subjektive Wahrnehmung. Viele halten auch 30 km/h für nicht schnell bis sie mal in einem Simulator mit diesem Tempo gegen die Wand fahren. Und so eine Leitplanke ist darauf ausgelegt, Kräfte aufzunehmen, die vor allem in Verformung der Stahlteile umgesetzt werden. Möglicherweise wäre aus dem „ganz leicht“ bei einem starren Hindernis etwas mehr geworden. Immerhin würde ich Unfall so auslegen, dass hier ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Gegenstand von ca. 1.000 kg Gewicht unkontrolliert unterwegs war.
Die Polizei fotografiert das und meint dass sie es ans Straßenamt weiter leiten würden, der Polizist fügt noch hinzu, dass es aber schon eine Frechheit wäre diese Leitplanke in Rechnung zu stellen.
Das ist natürlich ernstzunehmen, da alle Polizisten über die allgemeine Hochschulreife verfügen und mindestens ein ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium absolviert haben.
AUßERDEM !!! --> die Leitplanke weiste diverse andere Kratzer in verschiedenen Farben (Lacken) auf von früheren „Beschädigern“ die evtl. Fahrerflucht begingen.
Na wenns forografiert wurde, wird man das leicht belegen können.
Dann… 4 Monate später kommt eine Rechnung über 614 Euro ins Haus getrudelt mit der Info, man hätte einen Stahlpfosten austauschen müssen.
Ich nehme mal an, den Schaden würde die KFZ- Haftpflicht übernehmen?
Im Grunde, ja.
Aber die steigt ja dann…
Man könnte es auch selbst bezahlen, falls das langfristig günstiger wäre.
Frage dazu: Der Schaden wurde vor 4 Monaten „nicht“ gemeldet.
Würden die jetzt evtl. die Kostenübernahme deshalb ablehnen
können ?
Na zumindest möglich wäre das. Schäden sollen im Grunde unverzüglich gemeldet werden. Der Versicherer kann sich auf seine Leistungsfreiheit berufen, wenn der Schadensfall aufgrund der verspäteten Meldung nicht mehr nachvollziehbar ist. Im hier geschilderten Fall hätte man jedoch immerhin das Polizeiprotokoll und die Rechnung.
Welche Möglichkeiten hätte man in solch einem Fall?
Wie sehen die Chancen aus dagegen anzugehen?
Hinsichtlich des Erfolges gilt wohl hier: Vor Gericht und auf hoher See…
Wir nehmen an eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
Na dann zum Anwalt und das klären lassen. Der weiß dann auch, wo er die Unfallmeldungen für diese Leitplanken herbekommt.
Vielleicht fragt man zunächst auch nochmal nach, warum nun gerade aufgrund dieses Unfalls das Teil getauscht werden mußte.
Immerhin werden Straßen samt Leitplanken zumindest optisch regelmäßig kontrolliert. Möglicherweise haben die anderen Lackspuren keinen Austausch erforderlich gemacht.
Und mal ganz off-topic: Wo wäre man ohne Leitplanke gelandet? Vielleicht nimmt man die Rechnung einfach hin, wenn man sich überlegt, dass durch die Leitplanke größerer Schaden vermieden werden konnte. Ist natürlich die nicht Einzelfallgerechtigkeit in Reinform aber vielleicht beruhigt es ein wenig und man erspart sich weiteren Ärger und Zeitaufwand.
Grüße