Hallo,
mein freund und ich wollte bei uns im flur ein bild aufhängen.
So nun also wir gebort haben ging das licht im flur aus, folglich leitung angebohrt (haben die isolierung angebohrt und 2 der kabel hatten miteinander kontakt) und die sicherung des FI schalters war unten.
Als wir die sicherung wieder hoch gesetzt haben war das licht immer noch aus…voll komisch den bei den meisten menschen dennen das passiert ist, ist laut Inet wieder der Strom geflossen trotz defekter Leitung, nur sie mussten wegen der isolierung trotzdem ran. (später bemerkten wir das der strom im Bad auch weg war, überall anderst funktioniert er.)
Nun gut, nun haben wir uns etwas informiert und haben die wand aufgemacht und die Leitung neu zusammen gesetzt, die wand ist noch offen wollten sehen obs überhaupt funktionert, doch nein, nichts, der Strom funkt nach dem hochsetzen des FI Schalters nicht obwohl die leitung wieder instand gesetzt worden ist…ich denke es hat den FI schalter verrissen…kann das sein?
der FI-Schalter geht ja nicht einfach so bei so einem Vorfall kaputt… Dafür gibt es z.b. auch die Leitungsschutzschalter, die das ganze nochmal absichern.
ähm… du solltest vielleicht noch einmal erneut deine Leitung überprüfung, denn ein FI-Schalter löst ja nur aus, wenn der Ein- und Ausfließende Strom ungleich sind, folglich verbindung zur Erde.
Wenn du Ahnung von der Materie hast, dann beschreib doch bitte mal genauer, wie was bei euch geschaltet ist. Was habt ihr genau gemacht an der Elektrik?
hat vieleicht auch noch eine Sicherung ausgelöst?
Sind noch drei Aussenleiter an den Ein- und Ausgängen des FI?
Manchmal lösen auch die Panzersicherungen vor dem Zähler aus.
Lasse mal einen Elektriker ran wenn Du noch länger leben willst!!!
Hallo,
mein freund und ich wollte bei uns im flur ein bild aufhängen.
So nun also wir gebort haben ging das licht im flur aus,
folglich leitung angebohrt (haben die isolierung angebohrt und
2 der kabel hatten miteinander kontakt) und die sicherung des
FI schalters war unten.
Sicherung oder Fi-Schalter oder beides?
Nun gut, nun haben wir uns etwas informiert und haben die wand
aufgemacht und die Leitung neu zusammen gesetzt,
Bitte als Laie jetzt aufhören. Lass die Flickstelle offen. Rufe am Montag den Fachmann!
Nun gut, nun haben wir uns etwas informiert und haben die wand
aufgemacht und die Leitung neu zusammen gesetzt,
Bitte als Laie jetzt aufhören. Lass die Flickstelle offen.
Rufe am Montag den Fachmann!
laut gesetz darf jeder laie das machen, sofern nix passiert ist alles bestens
Also, brav hauptsicherung neben den Panzersicherung rauswerfen und fleißig arbeiten, danach vll. mal einen Fachmann zur abnahme, die lassen sich heutzutage viel zu viel kosten
Nun gut, nun haben wir uns etwas informiert und haben die wand
aufgemacht und die Leitung neu zusammen gesetzt,
Bitte als Laie jetzt aufhören. Lass die Flickstelle offen.
Rufe am Montag den Fachmann!
laut gesetz darf jeder laie das machen, sofern nix passiert
ist alles bestens
Falls doch: Ist mindestens ein Verstpß nach Strafgesetzbuch §319 vorhanden.
Und wenn nicht: Energiewirtschaftsgesetzt, §49, Abs.1:
„Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Es ist also sehr wohl gewsetzlich verboten, entgegen den VDE Bestimmungen zu handeln. (Die VDE Vorgaben werden hier nicht explizit erwähnt, aber in Prozessen regelmäßig als „anerkannte Regeln der Technik“ herangezogen.
Zusätzlich schreibt §13 der Neiderspannungsanschlussverordnung:
„Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“
Also, brav hauptsicherung neben den Panzersicherung rauswerfen
und fleißig arbeiten, danach vll. mal einen Fachmann zur
abnahme, die lassen sich heutzutage viel zu viel kosten
Solche fahrlässige und gesetzeswidrige Hinweise bitte unterlassen.
weiß nicht ob ich das richtige auf die schnelle erwischt habe, aber es sind ja bauarbeiten mal da so ein käbelchen zu ziehen oder zu reparieren… muss aber soweit ich weiß von einer unterwiesenen person oder einer fachkraft vorher auf spannungsfreiheit überprüft werden
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. DA
DA zu § 1 Abs. 2:
Zu den nichtelektrotechnischen Arbeiten zählen z.B. das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten, wie Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für
nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer
Anlagen und Betriebsmittel. DA
DA zu § 1 Abs. 2:
Zu den nichtelektrotechnischen Arbeiten zählen z.B. das
Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und
Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten, wie
Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und
Ausbesserungsarbeiten.
Es geht aber um Arbeiten an elektrischen Anlagen und nicht in der nähe von Freileitungen.
Aber „xstrom“ hat schon die passenden Paragraphen geschrieben.