Hallo,
ich bin neu im Forum und habe folgende Frage:
durch einen technischen Defekt ( Computernetzteil ) entstand in meiner Mietwohnung
Baujahr 1960 ein Brand mit erheblichen Sachschaden: die Fenster und Türen waren alle zerstört und der gesamte Hausrat musste in die Tonne.
Mittlerweile ist die Wohnung wieder saniert und ich möchte nächste Woche wieder einziehen.
Im Brandzimmer selber wurden die Leitungen neu gelegt und um 2 Steckdosen erweitert.
In den anliegenden Räumen wurden im Sanierungszuge auch jeweils zwei neue Steckdosen gelegt.
Alle drei Räume mit insgesamt 15 Steckdosen werden durch eine Sicherung ( Kippschalter )
gesichert.
Die Verteilerdose im Flur war total eingeschwärzt mit Ruß, die Abdeckkappe geschmolzen.
Die Flachleitung zur Küche für Deckenlicht zeichnete sich deutlich unter dem Putz ab.
Der Sachverständige meinte das der Verteiler und das Flachkabel erneuert werden müsste.
Das ist aber nicht passiert.
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Muss bei einer Neuverlegung eines Stromkreises mit Erweiterung und Versetzung der Steckdosen um weit mehr als 20 cm nicht ein FI angebracht werden?
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Bin ich sicher mit dem angeschmorten Flachkabel in der Decke?
Ich habe den Hausverwalter daraufhin angesprochen, er meinte wenn es zu einem Brand durch die Elektroinstallation kommen würde wäre es ein zweiter Versicherungsfall.
- Gibt es für Neuverlegung oder Sanierungsmaßnahmen nach einem Brandschaden gesetzliche Regelungen?
Im Voraus schon vielen Dank für eine Antwort,
