Leitungsrecht Baulast vs. Grundbuch

Hallo,
der Grundstücksverkäufer hat ein Leitungsrecht (Strom, Abwasser des Nachbarbaus) als Baulast ins Baulastenverzeichnis eintragen lassen und nicht ins Grundbuch. Was bedeutet dies für mich als Käufer? Besteht durch diese Eintragung eine Wertminderung des Grundstücks? Wer haftet für evtl. Schäden an dieser Leitung bzw. wer zahlt für den Rückbau, wenn die Stadtversorgung ein Loch buddeln muss, weil die Leitung kaputt ist? Die Baulast ist ja eine öffentlich rechtliche Verpflichtung (also zwischen Grundstückseigentümer und öffentlicher Hand. Privatrechtlich müsste es doch noch eine Eintragung ins Grundbuch bekommen, oder? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn diese fehlt?

Eine beeinträchtigung des Grundstückes des dienenden Grundstückes leigt insoweit vor, das eine betimmter Berich des Grundstückes durch den Bergünstigten genutzt wird. Er ist für seine Anlage verantwortlich. Eine wertmäßige Mindereung des dienenden Grundstückes erscheint hier weniger gegeben. Baulasten beinhalten in aller Regel Abstandsflächen und werden nicht im Grundbuch eingetragen. Leitugnsrechte hingegen, soweit die leitungen über das dienende Grundstück geführt werden, können durchaus in Abtl. II des dienedne Grundstückes eingetragen werden. In dem Moment stellen diese allerdings eine im Grundbuch erkennbare Belastung für das dienende Grundstück dar.

Hallo,

da kann ich leider nicht groß weiterhelfen.

Nur bei der letzten Frage: Hier bin ich der Meinung, dass der Nachbar sein Recht nicht durchsetzen kann, aber auch hier ohne Gewähr.

Tut mir leid, dass ich nicht besser helfen kann.

Gruß

Günter

Hi,
sorry, ich war schon eine geraume Zeit deaktiviert; leider haben mich die Jungs von WWW - ohne mein Einverständnis - wieder ins Boot geholt.
Aber viel Glück. M.