Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein notariell beurkundetes Leitungsrecht, das jedoch weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis zu finden ist. Das Haus wurde 2003 gebaut mit dem gleichen Grundstückspreis wie alle anderen Grundstücke, ist jedoch als einzigstes mit Leitungen für das Nachbargrundstück belastet (alle Leitungen bzw.Leerrohre liegen!), 2008 kaufte ich die Hälfte der damaligen Lebenspartnerin ab, ohne jedoch von seitens der Verkäuferin oder des Notars auf diese Belastung hingewiesen geworden zu sein. (Gleicher Notar wie 2003). Wie kann ich mich dagegen wehren? Oder häng ich mit drin, weil 2003 dieses Recht von meinem Lebenspartner bewilligt wurde? Ich wäre dankbar für Hilfe
Hallo sitomey,
wir haben in unsrer Firma sehr viel mit der Eintragung von Leitungsrechten zu tun und da wird größten Wert auf die Eintragung im Grundbuch gelegt, da das Recht anscheinend erst dann nicht mehr anfechtbar ist. Am Besten holst du dir da mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt, dass ist nicht teuer.
Allerdings schreibst du hier nichts über die Gründe, warum du das Recht nicht akzeptieren willst, die Rohre liegen ja unterirdisch und irgendwie muss ein Hintergrundstück ja an die öffentliche Versorgung angeschlossen werden. Verlaufen die Kabel/Rohre denn mitten über dein Grundstück, so dass du z.B. eine Garage o.Ä. nicht bauen darfst. In diesem Fall würde ich versuchen eine Umlegung an die Grundstücksgrenze zu erlangen, wo sie dich nicht stören.
Grüße