Leitungswasser im Restaurant

Hallo,

gibt es ein Gesetzt bzw. Urteil in Deutschland aus dem hervor geht, ob man in Deutschland einen Anspruch auf Leitungswasser in einem Restaurant hat oder nicht?

Es wurde A neulich verweigert.

Es geht nicht darum, ob es etwas kosten darf oder nicht.

A wäre es egal, wenn der Wirt pro Glas etwas verlangt, natürlich sollte es preiswerter sein, als Mineralwassser.

Grüße

Thomas

Hi,

nein, wie sollte auch? Schließlich kann sich der Restaurantinhaber ja auch weigern einen Gast einzulassen.

Gruß
Tina

Hallo,

gibt es ein Gesetzt bzw. Urteil in Deutschland aus dem hervor
geht, ob man in Deutschland einen Anspruch auf Leitungswasser
in einem Restaurant hat oder nicht?

Nein, gibt es nicht. Außer man beruft sich auf § 323c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“ wenn man sichtlich in Flammen steht und der Wirt einem das rettende Glas Wasser trotzdem verweigert.
M.W. gibt es eine solche Verordnung aber in Frankreich.

Es wurde A neulich verweigert.

Soll vorkommen.

Es geht nicht darum, ob es etwas kosten darf oder nicht.
A wäre es egal, wenn der Wirt pro Glas etwas verlangt,
natürlich sollte es preiswerter sein, als Mineralwassser.

Dann hätte A ja ganz regulär ein Glas Wasser bestellen können. Und der Preis kann m.E. auch gleich hoch sein.

Gruß
Falke

Hallo,

was für eine absurde Vorstellung, genauso könnte man fragen, ob ein Gastwirt auch kalorienarme Getränke mit Geschmack wie Cola light im Angebot haben muss oder ob wegen der Rülps-Gefahr für Candlelight-Dinners und Vorstellungsgespräche auch stilles Wasser offeriert werden muss.

Stell dir mal vor, ich würde fragen: Gibt es ein Gesetz oder Urteil, das der Firma SAP vorschreibt, ein Modul „Rechtsabteilung“ im Angebot zu haben?

VG
EK

Kann er das verweigern? da hat er aber wahrscheinlich schnell einen Erklärungsnotstand, wenn ich an das Antidiskriminierungsgesetzt denke… . Der kreative Gast findet bestimmt einen Diskriminierungsgrund…

Hallo,

Kann er das verweigern?

Hausrecht?!

da hat er aber wahrscheinlich schnell
einen Erklärungsnotstand, wenn ich an das
Antidiskriminierungsgesetzt denke… . Der kreative Gast
findet bestimmt einen Diskriminierungsgrund…

Mit Sicherheit … als ob das was bringt, wenn mir einer so kommen würde hätte er ein Hausverbot auf Dauer und darf gern versuchen mir Diskriminierung vorzuwerfen. Das ist einfach nur Humbug.

Grüße

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Hallo,

ich erspare mir jetzt mal hier die ganzen EU-Verordnungen…
einfach gesagt, NEIN…er darf nicht…auch wenn in Deutschland einer der höchsten Qualitätstandards für Trinkwasser herrscht…es kann trotzdem zum B. durch einen Rohrbruch zu kurzzeitigen Belastungen des
Trinkwassers kommen.Würde der Gastwirt einem Gast Trinkwasser aus der Wasserleitung geben,so stände er in der vollen Haftung,wenn er das Wasser nicht vorher untersucht oder abgekocht hätte…

Hallo,

ich erspare mir jetzt mal hier die ganzen EU-Verordnungen…

Erspare sie dir bitte nicht, die will ich sehen!

LG Petra

P.S.: Wusstest du, dass es Zapfanlagen gibt mit Direktanschluss an die Wasserleitung - und das nicht, um die Leitungen durchzuspülen?

P.S.S:
Einen kurzen Moment die EU außer acht gelassen - die einschlägigen deutschen Verordnungen sind dir bekannt?
Mineral- und Tafelwasserverordnung
http://bundesrecht.juris.de/min_tafelwv/BJNR01036098…
und die Trinkwasserverordnung
http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/gesetz/tw/…

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Kann er das verweigern?

Du warst wohl noch nie in einer Disco, oder? Dort geschieht das jeden Tag, die können sich nämlich ihre Gäste aussuchen.

da hat er aber wahrscheinlich schnell

einen Erklärungsnotstand, wenn ich an das
Antidiskriminierungsgesetzt denke… . Der kreative Gast
findet bestimmt einen Diskriminierungsgrund…

Na dann viel Spaß, die Richter brauchen ja ab und an auch was zum Lachen.

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da hat er aber wahrscheinlich schnell

einen Erklärungsnotstand, wenn ich an das
Antidiskriminierungsgesetzt denke… . Der kreative Gast
findet bestimmt einen Diskriminierungsgrund…

Na dann viel Spaß, die Richter brauchen ja ab und an auch was
zum Lachen.

so abwegig ist der gedanke sicherlich nicht, dass der europäische gleichbehandlungsgrundsatz horizontale wirkung auch außerhalb des arbeitsrechts entfalten soll.
einen schritt in diese richtung macht auch § 2 AGG http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html , wenn man § 2 Nr.5-7 AGG betrachtet.

der spott ist daher ziemlich daneben…

Hallo!

einen schritt in diese richtung macht auch § 2 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html , wenn man § 2
Nr.5-7 AGG betrachtet.

Warum nicht 19 und 20 in denen es explizit um zivilrechtliche Verhältnisse geht?

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__20.html

Wobei der 20 zeigt, daß es tatsächlich eine Reihe von Ausnahmegründen gibt und die meisten Gerüchte, die sich um das AGG ranken, nicht haltbar sind. Die meisten angeblichen Diskriminerungsgründe, die kreativen Gästen so einfallen, dürften die Richter tatsächlich nur zum Lachen bringen, wie mW auch schon in verschiedenen Prozessen bewiesen.

Gruß,
Max

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Hallo,

da hat er aber wahrscheinlich schnell einen Erklärungsnotstand, wenn ich an das Antidiskriminierungsgesetzt denke… . Der kreative Gast findet bestimmt einen Diskriminierungsgrund…

Na dann mal her mit einem kreativen Beispiel.

so abwegig ist der gedanke sicherlich nicht, dass der europäische gleichbehandlungsgrundsatz horizontale wirkung auch außerhalb des arbeitsrechts entfalten soll. einen schritt in diese richtung macht auch § 2 AGG http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html , wenn man § 2 Nr.5-7 AGG betrachtet.

5.den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
Hier ging es um Zugang zu einem Restaurant. Das scheint irgendwie nicht dazu zu passen.
Wo ist überhaupt eine Diskriminierung zu finden? Erst danach könnte man schauen, ob das AGG hier auch Anwendung findet.
Oder kann ich auch vom Kellner verlangen, dass er mir frische Luft zufächelt, weil es mir gerade danach ist. Die wenigsten Privatunternehmen dürften dazu verpflichtet sein, einen Vertrag mit irgendjemanden eingehen zu müssen. Dazu kann sie auch das AGG nicht zwingen.

Grüße

so abwegig ist der gedanke sicherlich nicht, dass der europäische gleichbehandlungsgrundsatz horizontale wirkung auch außerhalb des arbeitsrechts entfalten soll. einen schritt in diese richtung macht auch § 2 AGG http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html , wenn man § 2 Nr.5-7 AGG betrachtet.

Hier ging es um Zugang zu einem Restaurant. Das scheint
irgendwie nicht dazu zu passen.
Wo ist überhaupt eine Diskriminierung zu finden? Erst danach
könnte man schauen, ob das AGG hier auch Anwendung findet.
Oder kann ich auch vom Kellner verlangen, dass er mir frische
Luft zufächelt, weil es mir gerade danach ist. Die wenigsten
Privatunternehmen dürften dazu verpflichtet sein, einen
Vertrag mit irgendjemanden eingehen zu müssen. Dazu kann sie
auch das AGG nicht zwingen.

habe ich irgendwo unterstellt, dass das agg anwendbar ist oder dass de lege lata der geschilderte fall erfasst wird ?

du scheinst, lesen zu können, aber ganz offensichtlich verstehst du das gelesene nicht. daher zitiere ich die entscheidende stelle meines posts:

„…einen schritt in diese richtung…“ - dieser teil bezieht sich auf den vorhergehenden satz : horizontale wirkung des europ. primärrechts.

ich hoffe, du begreifst nun, was ich gemeint habe… wenn nicht, kann ich es dir noch einmal ganz ausführlich erklären…

einen schritt in diese richtung macht auch § 2 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html , wenn man § 2
Nr.5-7 AGG betrachtet.

Warum nicht 19 und 20 in denen es explizit um zivilrechtliche
Verhältnisse geht?

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__20.html

sicherlich auch zwei schöne beispiele… es bleibt abzuwarten, ob die eu noch weitergeht…

Hallo,

nicht nur googlen…auch mal lesen…:smile:

*snip*
§ 3 Amtliche Anerkennung
(1) Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist. Die amtliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt. Sie setzt voraus, daß die Anforderungen nach § 2 erfüllt
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Schon einmal was von BOTTROPER Mineralwasser oder
MÜNCHNER Mineralwasser oder FLOTTBECKER MIneralwasser gehört??..

wohl kaum…

ich hatte es bereitsgeschrieben…normales Leitungswasser aus dem Wasserkran erfüllt diese Voraussetzungen nicht…

Mineralwasser aus der Zapfanlage findest du in Orten wie Bad Driburg oder Selters im Westerwald,wo durch >Tiefbohrungen die Quellen direkt angezapft sind…