Hallo,
in der von uns vermieteten Dachgeschosswohnung hat eine Dichtung im Abfluß der Dusche ihren „Geist“ aufgegeben und in der darunterliegenden Wohnung einen Wasserschaden verursacht (Tapeten abgelöst). Die Undichtigkeit trat urplötzlich in Erscheinung, nicht schleichend.
Die Bedingungen unserer Versicherung gegen Leitungswasser-Schäden erwähnen als abgedeckt ledig Schäden durch Frost und Leitungsbruch.
Zählt das Versagen der Dichtung im weiteren Sinne als Leitungsbruch ?
üblicherweise sind Leitungswasserschäden als Schäden definiert, bei denen Wasser aus Leitungen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sonst ist vielleicht kein LW mitversichert, sondern eben nur Bruchschäden aufgrund Frost?