Liebe Forumsteilnehmer, ein Versicherungsnehmer hat einen Leitungswasserschaden verursacht (Wasseraustritt aus Waschmaschine, Laminatboden beschädigt). Der Schaden wurde umgehend am nächsten Tag der Wohngebäudeversicherung gemeldet. Diese schickte eine Schadenanzeige, die prompt ausgefüllt und sofort an die Versicherung zusammen mit dem Kostenvoranschlag zurück gesandt wurde. Der Kostenvoranschlag für die Schadenbehebung beläuft sich auf ca 1.800 Euro. Nun möchte der Versicherungsnehmer natürlich den Schaden schnellstmöglich beheben lassen um die Räumlichkeit wieder benutzen zu können. Die SB der Versicherung teilte aber telefonisch mit, dass mit der Beseitigung des Schadens (Ausbau beschädigtes Laminat, Verlegung des neuen Bodenbelags) erst nach Erlaubnis der Versicherung begonnen werden darf. Ist dies so üblich? Wie lange muß der Versicherungsnehmer denn nun abwarten bis er den Schaden beheben lassen kann. Außerdem muß er ja noch prüfen, ob sich evtl. Schimmel gebildet hat…
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Anke
Liebe Anke,
Schadenbehebung beläuft sich auf ca 1.800 Euro. Nun möchte der
Versicherungsnehmer natürlich den Schaden schnellstmöglich
beheben lassen um die Räumlichkeit wieder benutzen zu können.
Dazu ist er geradezu verpflichtet, denn die Schadensminderungspflicht besteht für den VN, Stichwort Schimmelbildung.
Verlegung des neuen Bodenbelags) erst nach Erlaubnis der
Versicherung begonnen werden darf. Ist dies so üblich? Wie
Erlaubnis hat die Versicherung nicht zu erteilen, eher die „Freigabe“. Diese bedeutet, dass die Versicherung den Schaden bezahlt. Da das Laminat ja in jedem Falle repariert werden muß, egal, ob und wieviel die Versicherung bezahlt, kann der VN schon mal den feuchten Laminatboden aufnehmen (lassen), damit der Unterbau trocknen kann.
lange muß der Versicherungsnehmer denn nun abwarten bis er den
Schaden beheben lassen kann. Außerdem muß er ja noch prüfen,
Die Versicherung sollte sehr kurzfristig entscheiden, ob ein Sachverständiger geschickt wird. Dieser ist in der Regel innerhalb von 48 h vor Ort. Wenn der Versicherung die Schadenschilderung und der Kostenvoranschlag vorliegt und kein Sachverständiger beauftragt wird sollte innerhalb von einem Tag eine Freigabe erfolgen. Klappt das nicht, kann ich nur raten nach der Regulierung die Versicherung zu wechseln.
Merke: Eine gute Versicherung erkannst Du nicht am Beitrag, sondern an der Schadenregulierungspraxis.
Gruß
Nordlicht
Guten Morgen liebes Nordlicht, vielen Dank für Deinen Beitrag. Die Versicherung scheint gut zu sein, hat sich kulant gezeigt.
Einen schönen Tag und mit lieben Grüßen, Anke