es handelte sich um einen Fertigungsvertrag, die Wohnung war noch im Rohbau und wurde vom Bauträger fertig gestellt. Die Sanitäranlagen wurden von ihm bzw. von seinem beauftragten Sanitärunternehmen eingebaut.
Zuerst habe ich mich an die Hausverwaltung gewandt, da ich nicht wußte wie weit der Schaden geht und woher er kommt, evtl. wären ja auch andere Wohnungseigentümer betroffen gewesen. Weiterhin läuft die Wohngebäudeversicherung über die Hausverwaltung. Anfragen von mir an die Versicherung werden sofort abgeblockt, solange die Hausverwaltung keinen Schaden meldet gibt es den Schaden für die Versicherung nicht.
Den Anwalt habe ich mir zuerst nur genommen als das Gespräch auf Gewährleistung kam und der Bauträger davon nichts wissen wollte. In die Fragen mit der Versicherung habe ich ihn erst rein gezogen, als die Hausverwaltung mich mit dem zuvor schon zitierten Schreiben sitzen ließ. Nach den Horrovisionen die mir der Sachverständige bereitet hat was alles geschädigt sein und ausgetauscht werden müßte, bin ich hier etwas dünnhäutig wenn es heißt „wir helfen nicht, klagen sie doch“.
zu verzwickt. kann ich nichts dazu sagen. empfehlung: mal bei einem haus- und grundeigentümerverein nachfragen. infos dazu unter www.haus-und-grund.com
danke für den Hinweis, werde ich mir gleich mal ansehen.
Noch als Anmerkung für alle, habe nun meinen Anwalt erreicht, dieser spricht nun selbst einmal mit der Hausverwaltung. Er ist sich aus der Versicherungspolice nicht sicher, ob die Hausverwaltung das gesamte Gebäude versichert hat oder nur das Gemeinschaftseigentum.
Kann die Hausverwaltung einfach so ohne die Eigentümer zu befragen entscheiden nur das Gemeinschaftseigentum zu versichern? Es gab einmal eine Befragung wegen der Versicherung, ob wir eine komplette Versicherung gegen alle Elementarschäden wollen und hatten hier zugestimmt. Wenn schon bei so einer einfachen Frage alle Eigentümer zustimmen müssen, würde ich doch annehmen eine so weitreichende und wichtige Entscheidung wie Versicherung des gesamten Gebäudes oder nur einen kleinen Teil müßte doch erst recht abgestimmt werden oder?
Ein Handwerksunternehmen gibt in der Regel (wenn nichts anderes vereinbart wurde)5 Jahre Gewährleistung. Somit dürfte dieses schon mal nicht mehr haftbar zu machen sein.
Bei der Versicherung gehe ich mal davon aus, dass Sie ordnungsgemäß als Versicherungsnehmer versichert sind. Anderen Falls währe es problematisch und von Seiten der Hausverwaltung nicht korrekt.
Sind Sie als Versicherungsnehmer eingetragen, dann haben Sie auch das gute Recht den Schaden bei der Versicherung zu melden.
Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie den Schaden schnellst möglich per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung melden. Mit der Bitte zur Kostenübernahme für den vorhandenen Wasserschaden. Erwähnen Sie ruhig in dem Schreiben das der Schaden bereits gemeldet wurde (wenn möglich mit Zeit, Datum und an welche Person).
Somit haben Sie bei späteren Rechtsstreitigkeiten (was ich nicht hoffen will)schon mal Nachweise in der Hand.
Wenn Sie Hilfe benötigen beim aufsetzen des Schreibens, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Versicherungsberater Ihrer Wahl. Auch wäre es hilfreich generell diesen mal auf zu suchen und um einen Rat zu bitten.
Sobald der Schaden von der Versicherung reguliert wurde, wäre es vielleicht besser sofort zu kündigen und eine andere Versicherung zu nehmen.
Jetzt bin ich mal gespannt wie die Versicherung darauf reagiert.
Sie können mich gerne über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten.
Also das Gebäude wurde 2009 gebaut, die 5 Jahre Gewährleistung wären somit noch nicht verstrichen. Aber der Bauträger gibt an ich hätte Schuld an der lockeren Schraube.
Versicherungsnehmer ist die Hausverwaltung, daher reagiert die Versicherung in keiner Weise auf meine Meldungen sondern verweist mich immer direkt an meinen Hausverwalter.
Ich werde sehen, ob ich einen Versicherungsberater auftreiben kann, habe aber eigentlich hier niemand bestimmten.
entschuldigen Sie aber ich hatte irgendwie 2003 im Kopf. Also dann ist der Handwerksbetrieb noch in der Gewährleistungspflicht. Steht der Bauträger als Generalunternehmer in der Verpflichtung gegenüber den beauftragten Handwerkern oder warum mischt er sich da ein. Denn sonnst wäre der Handwerksbetrieb in der Pflicht und auch Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Aber ist auch egal wer es jetzt nun ist. Fakt ist jetzt, dass wenn der Bauträger behauptet Sie wären das Schuld, er erst mal nachweisen muß das Sie es waren. Sonnst könnte sich ja demnächst jedes Handwerks- oder Bauunternehmen mit solchen Ausreden aus der Verantwortung ziehen. Was für einen Sinn macht dann die Gewährleistungshaftung ???
Zu Ihrer Hausverwaltung kann ich nur den Kopf schütteln, denen sollte man mal ganz schwer auf den Zahn fühlen. Wenn es so geregelt ist bei Ihnen, dann gehe ich mal davon aus das Sie indirekt die Versicherung zahlen. Sollte es so sein, das diese in den Umlagen (Nebenkosten) enthalten ist, dann sind Sie auch berechtigt die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn es hart auf hart kommt, soll doch Versicherung und Bauträger sich darum streiten wer zahlen muß.
Da fällt mir gerade noch ein: Erwähnten Sie nicht das der Bauträger raus kam und sich um diese Schraube kümmerte. Wenn Sie Zeugen dafür hätten, wäre das nicht schlecht. Ist nämlich irgendwie ein Schuldgeständnis.
Zum Thema Versicherungsberater könnte ich Ihnen vielleicht jemanden in Ihrer Nähe nennen. Mach ich ehrlich gesagt aber nicht gerne, da es dann schon wieder in den Bereich Eigenwerbung rein geht.
Gruß
DerWassenberger
Also das Gebäude wurde 2009 gebaut, die 5 Jahre Gewährleistung
wären somit noch nicht verstrichen. Aber der Bauträger gibt an
ich hätte Schuld an der lockeren Schraube.
interessant, der Bauträger müßte mir nachweisen, dass ich die Schraube gelockert habe? Eigenartig, mein Anwalt ist der Ansicht die Beweislast wäre umgekehrt, ich müßte beweisen, dass die Schraube schon immer locker war. Muss ich mal ein wenig zu lesen. Er mischt sich ein, weil er den Auftrag vergeben hat, ich hatte mit dem Handwerksbetrieb nichts zu tun. Außerdem ist es wie gesagt sein Bruder, also möchte er ihn natürlich vor Verpflichtungen schützen.
Ja, die Kosten für die Versicherung ist im normalen Hausgeld enthalten, habe ja schon einige Abrechnungen dazu bekommen. Mein Anwalt hat nun erwähnt, eventuell hat die Hausverwaltung nur das Gemeinschaftseigentum und nicht das Sondereigentum versichert. Es war auch der Weg den ich mir vorgestellt habe, man informiert die Versicherung, diese behebt den Schaden und zahlt entweder selbst oder holt sich das Geld vom Bauträger zurück (wenn es ideal laufen würde).
Jawohl, ich und meine Lebensgefährtin haben dem Sanitärunternehmer zugesehen, wie dieser die Schraube fest gezogen hat.
und schon sind wir in der welt des wohnungs-verwaltungsrechts. jestzt wird es so kompliziert, das ich nur den gang zum FACHanwalt empfehlen kann. das buch mit sieben siegeln (für mich). sorry, kann wieder nicht weiterhelfen.
die bisherigen Antworten von Silex treffen den berühmten Nagel auf den Kopf.
Versicherungsnehmer der Gebäudeleitungswasserversicherung ist die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Hausverwalter. Eine Leitungswasserversicherung, die nur das Gemeinschaftseigentum versichert ist mir in den zurückliegenden 30 Jahren noch nie begegnet.
Der Hausverwalter ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich dem Versicherer weiter zu melden.
Weiterhin ist er verpflichtet, den Sondereigentümern auf Verlangen eine Kopie des Versicherungsscheines zu überlassen.
Die Gebäudeversicherung ist immer eine Versicherung auf erstes Risiko. Falls es sich herausstellen sollte, dass es sich tatsächlich um einen Gewährleisungsfall handeln sollte, wird der Gebäudeversicherer beim Handwerker Regress nehmen, wobei der Nachweis schwierig bis unmöglich sein wird.
Meine Empfehlung:
Den Schaden schriftlich dem Hausverwalter melden mit dem Hinweis, diese Meldung unverzüglich an den Gebäudeversicherer weiterzugeben. Frist für die Bestätigung der Weitergabe setzen. Deutlicher Hinweis an den Verwalter, dass im Falle einer von ihm zu verantwortenden Verzögerung er sich schadenersatzpflichtig macht, bzw. sich durch seine bisherige Untätigkeit bereits schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Versicherungsnummer und Gesellschaft seiner Vermögensschadenhaftpflicht verlangen.
Kopie des Versicherungsscheins Gebäudeversicherung anfordern.
Kopie dieses Schreibens an den Gebäudeversicherer direkt schicken.
Für die nächste Eigentümerversammlung einen TOP für die Abwahl des (unfähigen) Verwalters und Neuwahl eines Verwalters beantragen, welcher sich mit der Verwaltung von WEG Gemeinschaften auskennt.
also, vorrausgeschickt, ich bin kein Rechtsanwalt und somit , bitte, ist dies keine Rechtsberatung.
Den Bauträger dafür haftbar zu machen, denke ich wird auch sehr schwierig werden. Hier musst Du nachweisen, dass der Schaden durch den Bauträger oder einer seiner Subunternehmer hervorgerufen wurde.
Ich würde an die Gebäudeversicherung herantreten und mich nicht durch den Verwalter davon abhalten lassen. Schließlich bezahlt ihr den Versicherungsbeitrag anteilig. Der Verwalter ist nicht dazu berechtigt, dir dies zu verweigern. Allerdings sind auch hier Versicherungsbedingungen zu beachten und es kann sein, dass so ein Schadenfall bei der Versicherung nicht versichert ist. Dafür musst Du wirklich mit dem entsprechenden Schadensbearbeiter sprechen. Ein Schadensgutachten über die Versicherung kann da auch ein wenig Klarheit reinbringen.So etwas passiert immer wieder bei Eigentumswohnungen, wo mehrere Eigentümer für ein Gebäude zahlen.
MfG
r.-a.
War im Grunde das, was ich mir eigentlich die ganze Zeit gedacht habe, nur was niemand (Bauträger, Hausverwaltung, Versicherung) mir zugestehen will.
Morgen werde ich von meinem Rechtsanwalt hören, was er mit der Hausverwaltung besprechen konnte. Ich hoffe er hat gute Nachrichten.
Er schien mir beim letzten Gespräch leider recht überzeugt von der Konstellation Hausverwaltung versichert nur Gemeinschaftseigentum. Ein Grund dafür war, dass die Versicherungssumme laut Versicherungspolice sehr gering ist. 121.400 Euro für ein Mehrfamilienhaus von 11 Parteien + 2 Gewerbeeinheiten ist tatsächlich sehr wenig, aber ich als Laie denke dieser Betrag würde in einem Schadensfall nichtmal für das Gemeinschaftseigentum reichen …
es hat sich endlich etwas getan. Der Anwalt hat bei der Hausverwaltung erreicht, dass der Schaden an die Versicherung gemeldet wird mit Bitte um Behebung des Schadens. Die Hausverwaltung war hier aber immer noch unwillig.
Es hat nun 7 Wochen abwarten und einen Rechtsanwalt gebraucht, damit hier etwas passiert. Wenn der Fall abgehandelt ist werde ich auf jeden Fall noch mit meinem Anwalt sprechen ob man nicht zumindest einen Teil der Kosten der Hausverwaltung anlasten kann, schließlich ist diese ihren Aufgaben kein Stück nachgekommen.
Vielen Dank für all die Informationen von euch allen. Ich hoffe nun wird der Schaden schnell beseitigt.
Ich werde aber auf jeden Fall alle anderen Eigentümer darüber informieren was mir passiert ist und wie unwillig die Hausverwaltung war mir zu helfen. Denke nicht, dass die Verwaltung noch lange für uns arbeitet.
Hallo,
also die Hausverwaltung kann nicht darüber entscheiden, ob es ein Schaden für die Versicherung ist oder nicht. Die sollen das da melden und weitersehen. Wenn eh schon ein Anwalt eingeschaltet ist, soll er sich doch drum kümmern,
viele Grüße
Andreas