ich habe einen Leitungswasserschaden in meiner Eigentumswohnung. Diese habe ich 2009 vom Bauträger gekauft. Vor cirka 6 Wochen haben wir bemerkt, dass im Schlafzimmer 3 Wände richtig feucht sind und sich auch Schimmel gebildet hat. Seitdem schlafen wir im Wohnzimmer.
Nun mein eigentliches Problem, der Bauträger hat gleich festgestellt, dass die Schraube in der Badewanne, welche den Abfluß fest hält wohl nicht ganz fest angezogen war. Dies hat er beseitigt und mich mit dem Schlamassel allein gelassen.
Problem ist, mein Anwalt sagt wir müßten es dem Bauträger nachweisen, dass die Schraube schon damals bei Erwerb der Wohnung nicht richtig angezogen war, was natürlich nicht möglich ist.
Also war meine Reaktion mich an die Hausverwaltung zu wenden, schließlich haben wir eine Wohngebäudeversicherung für Leitungswasserschaden. Die Verwaltung jedoch bockt und besteht darauf, dass es ein Gewährleistungsschaden ist und das ich halt klagen müsse.
Laut Anwalt habe ich dabei aber keine Chance. Was kann ich jetzt tun? Wer hat Recht? Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?
Hallo,
Das ist eine verzwickte Situation. Ich bin kein Richter und kein Schadenabwickler.
Ich würde den anwaltlichen Weg wählen und es zumindest versuchen.
Auf jeden Fall solltest Du dir die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung besorgen.
Dann weißt Du zumindest unter welchen Voraussetzungen die Versicherung zahlen muss. Ich würde auch einen Bausachverständigen einschalten um sicher zu gehen das der Schaden tatsächlich durch diese fehlerhafte Befestigung entstanden ist.
Ich habe keine Erfahrung mit einer solchen Abwicklung und.
Kann sich eine solche Schraube von alleine lösen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich bewohne ein Haus und habe den Abfluss meiner Dusche noch nie kontrolliert. Somit wäre das jetzige nachziehen der Schraube ja ein Nachweis das die vorher nicht richtig fest war. Und damit ein Fehler des Bauträgers. Aber das ist sicher der Job des Anwaltes. Oder?
Ich drücke die Daumen und freue mich wen Du mich hier auf dem laufenden hältst. Schliesslich lerne ich hier auch dazu.
Gruß
Heiko
Hallo, tut mir leid. Kann hier nicht wirklich helfen. ich frage mich bei solchen Fällen wer ist denn hier Eigentümer und wer (beauftragter) Verwalter. Seit wann kann mir mein Verwalter vorschreiben was ich als Eigentümer zu tun habe? Klassischer Fall für den Anwalt und die Rechtsschutzversicherung, mit hoffentlich integriertem Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit! Viele Glück! Matthias Patzak
sicher ist immer noch der Anwalt an der Sache dran, aber ich warte noch auf eine neue Reaktion. Es zehrt halt langsam an den Nerven und dank fehlender Rechtsschutzversicherung wird das nicht sehr billig.
Ich will ja eigentlich nur meinen tatsächlich vorhandenen Schaden beseitigt haben und das schnellstmöglich, auf der Couch schlafen ist auf die Dauer keine Lösung.
Also eigentlich wäre es ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, Problem dabei ist nur, dass halt theoretisch noch Gewährleistung des Bauträgers besteht.
Ein Sachverständiger war auch da und hat einen langen Bericht geschrieben und den Schaden dokumentiert, Ergebnis: es kann von der Schraube kommen, aber auch woanders her. Das zu ermitteln kann aber noch viel teurer werden (Ortung Rohrbruch).
Also eine solche Schraube könnte sich wohl durch normale Abnutzung lockern. Ich hatte bis zu diesem Fall nichtmal eine Ahnung, das eine Schraube im Abfluß steckt, die ich normal erreichen kann, bin kein handwerklich begabter / interessierter Mensch. Der Bauträger wirft mir ja auch vor, ich hätte vermutlich den Abfluß selbst aufgeschraubt vermutlich um ihn zu reinigen oder sonstiges, was ich aber nicht habe. Nur beweisen lässt sich natürlich nichts.
Wie gesagt, laut meinem Anwalt haben wir hier kaum eine Chance den Bauträger haftbar zu machen.
Natürlich werde ich hier weiter schreiben sowie ich mehr weiß.
Die Hausverwaltung ist nunmal der Versicherungsnehmer und die Versicherung will mir nicht helfen, so lange die Hausverwaltung keinen Schaden gemeldet hat.
Tja, ich weiß, eine Rechtsschutzversicherung wäre gut gewesen, habe ich auch nun abgeschlossen für das nächste mal wo sowas passiert, doch für diesen Fall bin ich leider ohne Rechtsschutzversicherung.
Die Bau- bzw. Sanitärfirma ist wahrscheinlich auch versichert (Betriebshaftpflichtversicherung). Dann würde ich die Daten dieser Versicherung verlangen. Wenn diese dann kein Verschulden Ihres Versicherungsnehmers feststellen kann dürfte die Hausverwaltung wohl keinen Einwand mehr haben den Leitungswasserschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden. Viele Grüße Matthias Patzak
Okay, das ist mal eine ganz neue Idee, auf die ich bisher gar nicht gekommen bin.
Werde ich gleich mal versuchen, da die Daten zu bekommen. Wird allerdings vermutlich nicht so einfach, da der Bauträger mir bereits zu verstehen gab, dass er damit nichts zu tun hat und die Geschichte für ihn erledigt hat.
Ich würde ihn damit locken, dass Sie die Ablehnung der Haftung durch seine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen um an die Wohngebäude herangehen zu können. So stellt sich die Situation ja auch tatsächlich dar. Die Firmen haben eben immer Angst dass Ihre Versicherung Sie bei zu vielen Schadensregulierungen rauswirft bzw die Vertragsmodalitäten ändert.
genau der Meinung bin ich auch, nur weigert sich die Hausverwaltung eben mit der Begründung dies wäre ein Gewährleistungsschaden, der Einfachheit halber kopiere ich einmal was man mir geschrieben hat:
Der Wasserschaden liegt innerhalb Ihres Sondereigentums, demnach hat die Schadenregulierung durch Sie zu erfolgen.
Da davon auszugehen ist, dass hier ein Gewährleistungsmangel vorliegt, bleibt es Ihnen unbenommen gegen den Bauträger vorzugehen bzw. zu klagen.
Die Eigentümergemeinschaft kann hier leider nicht belangt werden.
ach dico signe, Ihr immer gleich mit Euren RA…warum meldest Du den Schaden nicht einfach Deiner Hausratversicherung, da sollten bei einer guten Police die Trocknungstätigkeiten mitversichert sein. Die Hausverwaltung hat m.E. nichts damit zu tun. Die verwaltet und versichert nur das Haus außerhalb Deiner Wohnung-ansonsten müßtest Du Dich m.E. tatsächlich mit dem BT in erbindung setzen und den Gewährleistungsschaden einfach schriftlich anzeigen…die haben doch seinerzeit auch 5% Gewährleistung von dem Klempner einbehalten. Die müßten den Klempner nur Fragen ob er den Schaden selbst beseitigt oder ob sie das auf seine Kosten machen sollen…aber frag doch erstmal Deine Hausratversicherung ob sie die Trocknungskosten für das „bestimmungswidrig“ ausgetretene Wasser übernehmen würden.
Gruss WB
auf die Idee mit dem Rechtsanwalt kam ich erst, nachdem ich den Schaden hatte, die Hausverwaltung abblockt, dass es ein Gewährleistungsschaden ist und der Bauträger nur abgeblockt hat es wäre kein Gewährleistungsschaden.
Man steht zwischen den Stühlen, hat keine Ahnung was man tun kann, da holt man sich schon einmal Rechtsbeistand.
Das Sanitärunternehmen gehört dem Bruder des Bauträgers, auf die 5% würde ich da nicht setzen.
Der Klempner war vor Ort, hat gleich erklärt es sei die Schraube gewesen, diese hat er fest gezogen und ist gegangen. Beseitigung des Schimmelschadens hat er abgelehnt.
die verhält sich bisher relativ ruhig, habe gestern tatsächlich das Formular zur Schadensmeldung erhalten. Bisher hatte ich mit der Hausratversicherung noch relativ wenig Kontakt, wie gesagt die Hausverwaltung hat mich erstmal voll auf die Schiene gebracht ich muss mich an den Bauträger wenden.
Für jemanden der sich mit der Thematik ist es vermutlich eine dumme Frage, aber mir ist es noch nicht ganz klar, was genau hat hier die Hausratversicherung zu schaffen? Nach meinem Verständnis ist vom eigentlichen „Hausrat“ so gut wie nichts geschädigt, sondern das eigentliche Gebäude?
-warum sollte die Haftpflicht der Hausverwaltung desen Schaden übernehmen-wo liegt die Schuld der HSV-es ist „Dein“ Anschluss gewesen, der undicht war. Eigentlich könnte die HV auf Dich zukommen und evtl. Schäden im Fußboden oder anderen Gebäudebestandteilen bei Dr geltend machen. Du könntest das dann Deiner Haftpflicht geben und gut.
Aber Dir geht es ja um den Schimmel und evtl. um einen neuen Anstrich/Tapete.Der Schimmel ja ein Folgeschaden des Wasseraustrittes und die Folgeschäden und dazu gehört Trocknen sind überlicherweise über die Hausrat versichert. Du mußt Dir bei Haftpflichtansprüchen ganz neutral die Frage stellen, wo liegt die Schuld des Deiner Meinung nach Schadenverursacher…und ist es überhaupt ein Haftpflichtschaden. Ein schwach angezogener Verschluß fällt unter sog. Tätigkeitsschäden und sind üblich auch versichert. So das die Haftpflicht des Klempners beansprucht werden könnte-das muss aber auf Basis der Vertragsverhältnisse die Ihr da habt, geprüft werden. Das kannst Du aber auch mit dem Bauträger besprechen, der muss sich eigentlich nicht sperren, da er doch keine Schuld hat. Er müßte den Schaden nur entgegennehmen und an den Klempner durchreichen oder Du schreibst gleich an den Klempner und Du forderst ihn zur Schadenbeseitigung auf am Besten mit Kostenvoranschlag und setzt Frist-aber hier solltest Du tatsächlich einen RA einsetzen-sonst bleibst Du u.U. auf den Kosten sitzen. Deswegen, versuch erst mal den streßfreien Weg über die Hausrat, schreib die Kosten rein für Trocknen und neue Tapete-versuchs zumindest erstmal so. Fülle die Schadenmeldung mit Deinen Vers.Vertreter gemeinsam aus…welche Versicherung hast Du?
Hallo
also aus meiner Sicht wär der Schaden schon über die Gebäudevers. gedeckt. Aber wir man rechtlich damit umgeht und welche Rechte man gegenüber der Verwaltung hat kann ich Ihnen nicht sagen. Ein Gewährleistungsschaden ist immer schwer nachzuweisen, die Schraube könnte sich ja auch nachträglich gelöst haben.
Was sagt denn ihr Anwalt zur Verweigeunshaltung ihrer Hausverwaltung!?
Der Wasserschaden liegt innerhalb Ihres Sondereigentums,
demnach hat die Schadenregulierung durch Sie zu erfolgen.
„Hiermit forderer ich Sie erneut umgehend auf, den bei mir enstandenen Schaden der Gebäudeversicherung zu melden, da mein Sondereigentum Bestandteil des Vertrages ist und mit unter den Versicherungsschutz fällt.“
Da davon auszugehen ist, dass hier ein Gewährleistungsmangel
vorliegt, bleibt es Ihnen unbenommen gegen den Bauträger
vorzugehen bzw. zu klagen.
"Ob es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt, ist für eine Versicherung zweitragig, denn diese nimmt dann ggf. den Verursacher in Regress.
Demzufolge also den Bauträger.
Söllten Sie weiterhin nicht die Interessen der Eigentümer vertreten wollen, sehe ich mich gezwungen, ein neue Hausverwaltung zu bauftragen!"
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst sollte mal die Frage geklärt werden was genau in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger drin steht. Steht er wirklich noch in der Gewehrleistung oder nicht ? Ich sehe eher die Chance darin das der Schaden von der Versicherung übernommen werden muß. Was ich noch nicht ganz verstehe ist, warum Sie sich an die Hausverwaltung wenden. Ein Wasserschaden meldet man direkt der Versicherung und wickelt alles Weitere mit dieser ab. Ihren Angaben zu schlussfolgern scheint Ihr Anwalt wohl auch nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.
Gruß der Wassenberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Leitungswasserschaden in meiner
Eigentumswohnung. Diese habe ich 2009 vom Bauträger gekauft.
moment, nicht die Haftpflicht der Hausverwaltung, sondern die Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung des gesamten Mehrfamilienhauses läuft über die Hausverwaltung.
Wenn ich hier bisher etwas anderes geschrieben habe, dann habe ich mich verschrieben, das tut mir leid. Es geht hier nicht umd ie Haftplfichtversicherung der Hausverwaltung sondern die Wohngebäudeversicherung des gesamten Hauses, wo die Hausverwaltung Versicherungsnehmer ist.
Der Bauträger ist nun einmal der Bruder des Klempners und hier besteht natürlich auch kein Interesse den anderen „rein zu reiten“.
Meine Hausratversicherung habe ich bei der Ammerländer Versicherung.
mein Anwalt hatte mich um die Versicherungspolice gebeten um einmal genau zu prüfen, was die Hausverwaltung versichert hat.
Leider habe ich ihn seitdem noch nicht wieder erreicht.
Da mir der ganze Fall unter den Nägeln brennt und ich mit den Nerven etwas runter bin habe ich eben hier einmal angefragt, um schonmal gewisse Einschätzungen zu bekommen.