hatten grad in der Familie folgenden Schadenfall und ich weiß mir rad keinen Rat zu diesem speziellen Thema.
Bestimmungwidrig ausgetretenes Leitungswasser…
Handelt es sich beim Auslaufen eines elektrischen Wasserkochers (der, wie sich dann herausstellte defekt ist) um o. g. Leitungswasser, oder ist das eher im Bereich „Planschwasser“ anzusiedeln?
Zu Schaden kam u. a. ein ca. 6 Jahre alter Palm V, der damals rund 850 DM gekostet hat. Dieses Modell gibt es heute natürlich nicht mehr, vergleichbare im Prinzip auch nicht… Werden dann die Kosten für den am Markt am Günstigsten zu bekommenden Pocket PC übernommen (insofern, als dass die Leistungen des alten Palm V mit den heutigen Generationen nicht mithalten können) oder wird sogar gesagt: "wir bezahlen ein teures Modell, weil der Palm V damals das „Nonplusultra“ darstellte?
Handelt es sich beim Auslaufen eines elektrischen
Wasserkochers (der, wie sich dann herausstellte defekt ist) um
o. g. Leitungswasser, oder ist das eher im Bereich
„Planschwasser“ anzusiedeln?
Kann ich mir nicht vorstellen - das ist „Pech“ und nichtr gegensatnd der Hausrat - auch keines mir bekannten Deckungskonzeptes.
Zu Schaden kam u. a. ein ca. 6 Jahre alter Palm V, der damals
rund 850 DM gekostet hat. Dieses Modell gibt es heute
natürlich nicht mehr, vergleichbare im Prinzip auch nicht…
Werden dann die Kosten für den am Markt am Günstigsten zu
bekommenden Pocket PC übernommen (insofern, als dass die
Leistungen des alten Palm V mit den heutigen Generationen
nicht mithalten können) oder wird sogar gesagt: "wir bezahlen
ein teures Modell, weil der Palm V damals das „Nonplusultra“
darstellte?
Wenn es ein Leitungswasserschaden gewesen wäre - vergleichbares Gerät zum Neuwert - wobei bei 6 Jahre alten Elekronikgeräten bei einigen Bedingungen zu Problemen auftreten dürften!
Das Argument, dass es damals das Nonplusultra war und Du deswegen heute das Nonplusultra haben willst zieht nicht!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
P.S.: wegen der Vielzhal unterschiedlicher Bedingungen lassen sich einige Fragen nicht beantworten, es sei der jenige stellt den vollen Bedingungstext des Vertrages vorher ein!
Handelt es sich beim Auslaufen eines elektrischen
Wasserkochers (der, wie sich dann herausstellte defekt ist) um
o. g. Leitungswasser, oder ist das eher im Bereich
„Planschwasser“ anzusiedeln?
Was für ein Kocher ist das?! Ein Kocher der an der Wand hängt und direkt mit dem Leitungswassersystem verbunden ist?!
an diese „Boiler“ über der Spüle hatte ich gar nicht mehr gedacht. Gibt es soetwas noch??? Aber dann wäre es Leitungswasser, dass bestimmungswidrig ausgetreten ist!
ich schließe mich den anderen an und sage: kein Leitungswasserschaden im Sinne der VHB. Bestimmungswidrig ausgetreten… okay… aber es mangelt am Leitungswassersystem.
Die Erstattung wäre jedoch meiner Meinung nach das günstigste heutige Gerät, da der Palm V heute von vielen anderen Geräten übertroffen wird, die zudem günstiger zu haben sind.