Leitungswasserschaden in vermieteter Eigentumswohnung

Der Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft weigert sich, einen LW-Schaden unserer Gebäudeversicherung zu melden. Der Grund: der Schaden ist durch bestimmungswidrig ausgetretenes LW aus dem Waschmaschinenwasserhahn meiner Wohnung entstanden. Damit wäre es Sondereigentum und ich und mein Mieter müßten für den Schaden aufkommen.
Der einzige Beschluss, den die Eigentümergemeinschaft gefasst hat, ist das Schäden erst ab 1000 € über die Versicherung abgerechnet werden, da aufgrund häufiger Inanspruchnahme die Kündigung droht.
Aufgrund der Weigerung des Verwalters ist der Schaden nun bereits einige Wochen alt (Anfang Juli). Kann ich den Schaden auch selbst melden und den Verwalter übergehen? Auch jetzt noch?
Zum Schadenverlauf: Durch eine undichte Dichtung ist über einen langen Zeitraum Wasser auf den Boden hinter der Waschmaschine getropft. Dies hat dazu geführt, dass die Fugen schimmelten und undicht wurden und das Wasser zuletzt zwei Etagen tiefer Feuchtigkeitsflecken an den Wänden hervorgerufen hat. Erst dann ist der Schaden aufgefallen.
Mein Mieter hat keine Haftpflichtversicherung, ist aus meiner Sicht - genauso wenig wie ich als Eigentümer - für den Schaden verantwortlich zu mache, da der Schaden nicht feststellbar war.
Als ich die Wohnung vor zwei Jahren vermietet habe, war alles noch in bester Ordnung. Der Mieter hat die Waschmaschine selbst angeschlossen und auf Dichtigkeit geprüft: an seiner Anschlussstelle war alles ok, der Wasseraustritt war weiter oben am Hahn. Zudem ist ungewiss, seit wann die Dichtung undicht war.
Was kann ich tun? Würde die Gebäudeversicherung leisten so das es sich für micht lohnt, ggf. auch rechtlichen Beistand zu wählen, um gegen den Verwalter vorzugehen?
Vorab vielen Dank!

Hallo Sosa
leider muss ich Dir sagen das die gebäudeversicherung nicht zuständig ist ,sondern die Hausratversicherung da es nicht ein Gebäudeschaden ist .Die Schäden des darunter wohnenden muss die Haftpflicht bezahlen ,da ihr keine habt also ihr selbst ,Hoffe ich konnte helfen lg Tine

Hallo Sosa,
die Frage ist sehr komplex. Keinesfalls darfst Du Dich als den Hausverwalter ausgeben weil das eine strafbare Handlung ist. Der Schaden ist durch Deinen Mieter verursacht worden. Keine Ahnung ob die Gebäudeversicherung den Schaden regulieren muß. Wenn Du eine Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung hast, dann frage doch dort einfach einen Versicherungsexperten wie die rechtliche Situation in Deinem Falle einzuschätzen ist. Sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß Charly-Heinz

Es handelt sich nach Ihrer Schilderung eindeutig um einen ersatzpflichtigen Schaden; lassen Sie sich die Versicherungsnummer geben und melden Sie den Schaden selbst und behalten Sie sich ggü. dem Hausverwalter Schadenersatzanprüche vor.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich mit diesem Problem an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,

dies ist ein klarer Schaden für die Wohngebäudeversicherung (Leitungswasser).

Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann:
„Dies hat dazu geführt, dass die Fugen schimmelten und undicht wurden und das Wasser zuletzt zwei Etagen tiefer Feuchtigkeitsflecken an den Wänden hervorgerufen hat.“

Wie soll das tropfende Wasser eine Etage überspringen können und erst 2 Etagen weiter unten Flecken an der Wand hervorrufen können ?

Allerdings hat die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst:
" Schäden erst ab 1000 € über die Versicherung abzurechnen, da aufgrund häufiger Inanspruchnahme die Kündigung droht."

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass in der Wohngebäudeversicherung ein Selbstbehalt von 1.000 € für Leitungswasserschäden auf Grund von einigen Schäden eingetragen ist.

Und dies wird vermutlich bedeuten,
dass Schäden unter 1.000 € von dem Eigentümer der Eigentumswohnung zu tragen sind.

Evt. sollte man auch den Beschluss nachlesen, könnte natürlich auch bedeuten, dass dann die Schäden von den Gebäuderücklagen bezahlt werden.

Wie hoch ist denn der Schaden um den es hier geht ?

Gruß Merger

Hallo,
ich bin in Sachen Eigentumswohnungen/Verwalter leider kein Experte.

Der Fall ist ein klassischer Leitungswasserschaden für die Gebäudeversicherung.

Für mich würde sich zuerst die Frage stellen, wer Versicherungsnehmer der Leitungswasserversicherung ist.
Ist es die Eigentümergemeinschaft kann meiner Einschätzung nach jeder Eigentümer dort einen Schaden melden. Man muss in die Police schauen, welche Bedingungen im Schadenseintritt gelten. Das ist sehr unterschiedlich geregelt. Bei hohen Schäden muss die Versicherung zeitnah informiert werden, damit sie sich ein Bild vom Ausmaß des Schadens machen kann. Zeitnah bedeutet soviel, dass die Versicherung jemand vorbeischicken kann der sich den Schaden ansehen kann. Ist alles repariert sieht es schlecht aus.

Ich würde mir Kostenvoranschläge einholen um abzuschätzen wie hoch der Schaden ist und dann mit der Eigentümergemeinschaft reden. Immerhin gibt es ja den 1.000 Euro Beschluss.

Da ich nicht weiß inwieweit der Verwalter von den Eigentümern Befugnisse eingeräumt bekommen hat, also wie das mit ihm vertraglich geregelt ist, kann man da schlecht eine Aussage machen ob er seine Befugnisse überschreitet.

Letztlich geht es um Ihr Eigentum. Die Versicherung dient dem Schutz des Eigentums, dafür zahlen Sie nicht unerhebliche Beiträge.

Soweit meine Einschätzung, alle Angaben ohne Gewähr und rechtliche Absicherung.

Gruß linksdreher

Hallo, soweit geschildert ist der Schaden ueber die Gebäudeversicherung versichert. Ein Verschulden ist nicht erkennbar, so dass ein Haftpflichtanspruch micht erkennbar ist. Wie weit der Beschluss rechtlich bindend ist, kann ich nicht beurteilen, dies gilt auch bezogen auf die Frage, was Allgemeineigentum ist. Dies sollte sich aus der Teilungserklaerung ergeben. Ist der Vertrag schadenbelastet, macht der Beschluss allerdings Dinn.

Hallo Sosa, zunächst hoffe ich, daß Du unverzüglich nach Entdeckung des Schadens schriftlich Meldung an den Hausverwalter abgegeben hast.
Du kannst versuchen den Schaden direkt zu melden, wenn Dir alle Daten der Versicherung vorliegen, bitte aber immer Kopie an Hausverwalter.
Und Meldung nur wenn Schaden mehr als 1000,00€, da ja Beschluss existiert.
Nach meiner Einschätzung deiner mitgeteilten Daten ist aber dein Mieter für den Schaden verantwortlich.Hat er die Waschmaschine wirklich korrekt angeschlossen?Wenn er kein Fachmann ist, würde ich dies bezweifeln. Eine Haftplichtversicherung wäre jetzt die Lösung. Vielleicht deckt ihre Haftpflichtversicherung die Schäden an vermieteten Eigentum ab, würde zumindest mal in den Bedingungen nachschlagen.Ansonsten würde ich einen Anwalt einschalten aber nicht gegen die Eigentümergemeinschaft sondern deinen Mieter. Der hat nämlich den Schaden verursacht!
PS:Man sollte regelmässig (jährlich?) Anschlüsse von Maschinen überprüfen, wird immer wieder von verschiedenen Stellen empfohlen, um frühzeitig Schäden entdecken zu können.
Sorry, daß ich Dir keine bessere Antwort geben kann.
Gruss Hermann47

Sorry, Ich habe die Anfrage jetzt erst gesehen. Ist die Frage noch aktuell?

Nein, ich hoffe nicht, die Geböudeversucherung prüft derzeit.

MfG