Leitungswasserschaden VBG 88 plus vom 01.10.2001

Hallo, wer weiss etwas darüber:

ist z.B. ein Unterputzspülkasten eines WC’s defekt und die Ursache für einen Leitungswasserschaden, ist dann auch die Suche nach der Ursache für den Schaden mit versichert?

Hier der (fiktive) Fall:
In einem, nach o.g. Bedingungen versicherten Gebäude kommt es im Bad zu einem Wasserschaden (Wasserränder bilden sich an den Wänden). Daraufhin zeigt der Versicherungsnehmer den Schaden seiner Versicherung an, welche eine Leckageortung beauftragt. Die Leckageortung wird im Auftrag der Versicherung durchgeführt, führt allerdings zu keinem brauchbarem Ergebnis, bzw. zu dem Ergebnis, dass zur weitern Klärung der Ursache die Fliesen abgestemmt werden müssen. Nachdem nun Wand- und zum Teil auch Bodenfliesen abgestemmt wurden, stellt sich heraus, dass ein gerissener Unterputzspülkasten die Ursache für den Schaden war. Nun ist die Versicherung im Rahmen Ihrer Schadensregulierungspflicht (Leitungswasserschaden) bereit den Schaden an den Wänden (Malerarbeiten) und die Trocknung zu bezahlen. Der Versicherer verweigert allerdings die Übernahme der Kosten für den Abbruch und die Erneuerung der Fliesen. Begründung des Versicherers: Die Fliesen hätten zur Erneuerung des defekten Unterputzspülkastens sowieso abgenommen werden müssen.

Also hier noch mal die Frage: Sind die Fliesenarbeiten, welche ja notwendigerweise zur Suche der Ursache durchgeführt wurden auch mit versichert, bzw. ist der Versicherer verpflichtet diese zu bezahlen und wen ja, auf welcher Grundlage?

Danke schon mal für die guten Antworten.

Viele Grüße