Leitungswasserschaden VBG 88 plus vom 01.10.2001

Hallo, wer weiss etwas darüber:

ist z.B. ein Unterputzspülkasten eines WC’s defekt und die Ursache für einen Leitungswasserschaden, ist dann auch die Suche nach der Ursache für den Schaden mit versichert?

Hier der (fiktive) Fall:
In einem, nach o.g. Bedingungen versicherten Gebäude kommt es im Bad zu einem Wasserschaden (Wasserränder bilden sich an den Wänden). Daraufhin zeigt der Versicherungsnehmer den Schaden seiner Versicherung an, welche eine Leckageortung beauftragt. Die Leckageortung wird im Auftrag der Versicherung durchgeführt, führt allerdings zu keinem brauchbarem Ergebnis, bzw. zu dem Ergebnis, dass zur weitern Klärung der Ursache die Fliesen abgestemmt werden müssen. Nachdem nun Wand- und zum Teil auch Bodenfliesen abgestemmt wurden, stellt sich heraus, dass ein gerissener Unterputzspülkasten die Ursache für den Schaden war. Nun ist die Versicherung im Rahmen Ihrer Schadensregulierungspflicht (Leitungswasserschaden) bereit den Schaden an den Wänden (Malerarbeiten) und die Trocknung zu bezahlen. Der Versicherer verweigert allerdings die Übernahme der Kosten für den Abbruch und die Erneuerung der Fliesen. Begründung des Versicherers: Die Fliesen hätten zur Erneuerung des defekten Unterputzspülkastens sowieso abgenommen werden müssen.

Also hier noch mal die Frage: Sind die Fliesenarbeiten, welche ja notwendigerweise zur Suche der Ursache durchgeführt wurden auch mit versichert, bzw. ist der Versicherer verpflichtet diese zu bezahlen und wen ja, auf welcher Grundlage?

Danke schon mal für die guten Antworten.

Viele Grüße

http://www.dr-winkler.org/downloads/vgb88.pdf

Hallo Fischer,

das ist mal wirklich eine sehr gute Frage, die ich ohne die Bemühung entsprechender Fachliteratur nicht beantworten möchte. Vorab habe ich jedoch eine Frage um den Fall zu präzisieren:

Zielt das Argument der Sowiesokosten auf den Ersatz aller im Rahmen der Schadensuchkosten entfernten Fliesen ab, oder nur auf die, die zum Zwecke der Schadenbeseitigung tatsächlich entfernt werden müssen?

Gruß Knipser

Hallo Knipser,

erstmal Danke für das Interresse. Natürlich zielt Die Frage auf alle zum Zwecke der Auffindung entfernten Fliesen ab. Für den Tausch des UP-Spülkastens wären in diesem Beispiel weniger Fliesenarbeiten notwendig gewesen.

Danke jedenfalls schonmal.

Viele Grüße

Hallo Knipser,

hier nocheinmal genauer:

Das Argument der Versicherung schließt in diesem Beispiel auf alle zum Zwecke der Auffindung entfernten Fliesen ab. Für den Tausch des UP-Spülkastens wären hier weniger Fliesenarbeiten notwendig gewesen. Jedoch stelle ich mir vor, dass hier eine Trennung der Kosten schwierig wird.

Danke jedenfalls schonmal.

Viele Grüße

Hallo,

unter der Voraussetzung, dass es sich hier um einen versicherten Schaden handelt (was natürlich immer Grundvoraussetzung ist), werden gem. § 15 VGB 88 die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles ersetzt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Handwerker weiß wo der Schaden zu finden ist und ihn fachgerecht beseitigt. Unnötige Reparaturmaßnahmen sind dabei also grundsätzlich nicht versichert (z.B. Erneuerung des gesamten – nicht vom Schaden betroffenen ­– Rohrsystems). Sowiesokosten werden hierbei nicht erwähnt und sind somit mitversichert. Dies macht auch Sinn, da die Versicherung sonst lediglich die Reparatur des defekten Bauteils bezahlen würde und insofern unsinnig wäre.

Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit den Schadensuchkosten verhält. Hierzu heißt es in § 85 Abs. 1 VVG: „Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen, insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.“ Soweit die durchgeführten Suchmaßnahmen also als angemessen zu beurteilen sind, sind die hierdurch entstandenen Kosten durch den Versicherer zu erstatten. Dies gilt gem. Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 08.03.2010 – AZ 14 O 222/09) selbst dann, wenn ein Fachunternehmen anfangs an einer falschen Stelle nach der Schadenursache gesucht hat und die Kosten somit deutlich in die Höhe schnellen.

Schlussfolgerung: Nach meiner Auffassung müsste die Versicherung den Schaden nach vorstehenden Überlegungen in vollem Umfang erstatten.

Gruß Knipser

Danke Knipser…sehr gute und aufschlussreiche Antwort.

Viele Grüße