darf ein Vermieter seinem Mieter die Kosten für die Leitungswasserversicherung in Rechnung stellen?
Hallo,
wenn in Deinem Mietvertrag steht, das Versicherungen als Betriebskosten umgelegt werden können = JA !
Ansonsten nicht.
Gruß
Mir ist keine „Leitungswasserversicherung“ bekannt