Lender of Last Resort

Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte sagen, was die gesetzlichen Grundlagen für ein LOLR sind? Also wann darf er an illiquide Wirtschaftssubjekte Kredite gewähren und wann nicht. Leider finde ich dazu nichts.

Vielen Dank

Hallo,

könnt ihr mir bitte sagen, was die gesetzlichen Grundlagen für
ein LOLR sind?

unter lender of last resort versteht man in der Regel die Zentralnotenbanken sowie heutzutage den IWF. Die Grundlagen sind dementsprechend die Satzung und die zugrundeliegenden völkerrechtlichen Verträge.

Gruß
C.

natürlich auch die nationalen Gesetze owt
Die Grundlagen sind dementsprechend die Satzung und die zugrundeliegenden
völkerrechtlichen Verträge.

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es auch allgemeine Regelungen. Ich hab z.B. auf Wikipedia drei Artikel gefunden, die anscheinend die Kreditvergabe einschränken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lender_of_last_resort

Unter dem Punkt „Moral-Hazard-Effekt“ steht folgendes:
„Um die negativen Folgen eines Moral Hazard zu beseitigen oder zu vermindern, verbietet Art. 125 AEUV, dass die EU oder Mitgliedsländer für die Schulden eines anderen Mitgliedslandes einstehen („no bailout“ = „Nichtbeistandsklausel“). Art. 119 AEUV stellt Hilfen bei Zahlungsbilanzproblemen lediglich in Aussicht, und Schulden dürfen nach Art. 267 AEUV nur für Investitionen aufgenommen werden.“
Jetzt ist für mich die Frage, ob die Kurzerklärungen auf Wikipedia passen, da wenn ich die Artikel durchlese ich keine Anhaltspunkte auf die Aussagen finde. Und wie jeder weiß, ist Wikipedia ja auch nicht immer so zuverlässig.

„Um die negativen Folgen eines Moral Hazard zu beseitigen oder
zu vermindern, verbietet Art. 125 AEUV, dass die EU oder
Mitgliedsländer für die Schulden eines anderen Mitgliedslandes
einstehen („no bailout“ = „Nichtbeistandsklausel“). Art. 119
AEUV stellt Hilfen bei Zahlungsbilanzproblemen lediglich in
Aussicht, und Schulden dürfen nach Art. 267 AEUV nur für
Investitionen aufgenommen werden.“
Jetzt ist für mich die Frage, ob die Kurzerklärungen auf
Wikipedia passen, da wenn ich die Artikel durchlese ich keine
Anhaltspunkte auf die Aussagen finde. Und wie jeder weiß, ist
Wikipedia ja auch nicht immer so zuverlässig.

Wikipedia gibt die Interpretation des EU-Vertrages (insbesondere des Art. 125) wieder, die bis vor einigen Jahren die gängige war. Allerdings haben sich Politik und EZB inzwischen für eine andere Interpretation entschieden. Die Formulierung im Original:
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln 123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.

Die aktuelle Interpretation lautet: aus dem Artikel ergibt sich nicht die Pflicht der Union oder der Mitglieder für fremde Verbindlichkeiten zu haften, er schließt aber auch nicht aus, daß Union/Mitgliedsstaaten freiwillig Hilfen leisten.

Das Verbot für die EZB, Kredite an Mitgliedsstaaten zu vergeben, hat man mit einem ähnlichen Trick ausgehebelt. Wenn die EZB bereits umlaufende Anleihen aufkauft, so diese Interpretation, dann vergibt sie keinen Kredit, sondern sie greift in das Marktgeschehen ein. Daß diese Interpretation zumindest umstritten ist, belegen ja die u.a. beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klagen.

Danke :smile:
Wo steht denn das, dass die EZB keine Kredite an Mitgliedsstaate geben darf?

Wo steht denn das, dass die EZB keine Kredite an
Mitgliedsstaate geben darf?

Das steht in Artikel 21 der EZB-Satzung.
http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/de_statute_2.pdf

Allerdings steht dort, daß der EZB der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln untersagt ist. Genau das ist eben der Trick, d.h. man argumentiert, daß nur der unmittelbare (d.h. bei Emission) Kauf der Anleihen von Mitglieds-Euro-Staaten untersagt ist. Nur haben sich die Gründerväter der EZB das damals nicht ganz so vorgestellt, wie es heute praktiziert wird.

Gruß
C.

Danke für die tolle Antwort. Du hast mir sehr geholfen :smile: