Lenk- ruhezeiten

Liebe/-r Experte/-in,
ich weiß, dass man wöchentlich 45 Std am Stück frei haben muß, damit man die Lenk- und Ruhezeiten nicht überschreitet.
Nun hat mein Chef die Idee, dass ich Freitags und Samstags mit einem Fahrzeug fahren soll, wo ich keine Fahrerkarte benötige (sprich Kleinsttransporter ca. 1,5 to.
Meine Fragen:
zählen die Fahrten mit diesem Fahrzeug auch zu den Lenk- und Ruhezeiten?
muß ich diese Fahrten mit einem Fahrkontrollheft nachweisen?

Hallo Kartoffelherz,

sobald diese Fahrten gewerblich sind, du also damit Geld verdienst zählen die Lenk- und Ruhe zeiten genauso wie sonst auch. Wenn du Samstags eingesetzt werden sollst, kannst du die Wochenendruhezeit verkürzen auf 36 Stunden du musst aber dann innerhalb von 4 Wochen die restlichen Stunden die du weniger hattest wieder aufholen:

Sprich: Dann mal Freitags früher schluss machen oder erst Montag Mittag anfangen. Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Aber deinem Chef muss auch klar sein, dass deine Lenkzeiten für 2 Wochen nur 90 Stunden btragen dürfen.

Also jede Woche wird das wohl oder übel nicht gehen.

Ich hoffe Ich konnte dir weiterhelfen.

LG Highwaygirl

Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag stehen 47 wöchentliche Arbeitsstunden.

lg Kartoffelherz

Es ist die Grundregel mit der wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden. Man darf auf 24 Stunden verkürzen und muss die verkürzte Zeit innerhalb 3 Wochen anhängen. Nach einem Verkürzen der wöchentlichen Ruhezeit müssen wieder 45 Stunden wöchentliche Ruhezeit folgen. Das steht alles in der VO(EG)Nr.561/2006 (googeln und man findet) Für Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8t muss der Fahrer keine Aufzeichnungen oder Nachweise über die Arbeitszeit sowie Lenk-und Ruhezeiten führen oder vorlegen. Jedoch muss der Unternehmer Aufzeichnungen über die Arbeitszeit von Kraftfahrern führen. So steht in jeder Anhörung das Landesamtes für Arbeitsschutz Frankfort/Oder (dort ist die zentrale Auswertestelle für Sozialvorschriften im Straßenverkehr im Land Brandenburg:

„Auf der Grundlage des §17(2) Arbeitszeitgesetz werden Sie aufgefordert, für den genannten Zeitraum die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit der von Ihnen eingesetzten Kraftfahrer gem. § 21a(7)ArbZG einzusenden“

Die Fahrten mit Kft bis 2,8t zGG zählen nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten aber zur Arbeitszeit. Gegen das Arbeitszeitgesetz kann der Fahrer nicht verstossen sondern nur der Arbeitgeber.

Moin,
danke für die Antwort. Es hat mir geholfen.
Liebe Grüße

Hallo Kartoffelherz,

Arbeitsstunden sind die Stunden, die du ca. die Woche arbeitest. Da sind aber auch Zeiten enthalten die Nicht zur Lenkzeit gehören.

Die 90 Stunden pro 14 Tagen gelten allein für die Lenkzeit.

Arbeitszeit ist übrige Zeit und da sind 47 Stunden die Woche in unserem Berufsfeld keine Seltenheit.

In meinem Arbeitsvertrag stehen auch ca. 50 Stunden. Ich kenne Fahrer die haben ne 60 Stunden Woche und mehr.

Ist aber soweit in Ordnung wenn sie eben die Doppelwochen- Regelung einhalten.

14 Tage = 90 Stunden REINE Lenkzeit

Liebe Grüße Highwaygirl

Guten Morgen Kartoffelherz,

Großes Problem mit der Arbeit und der Arbeitszeit.Schade aber, dass die bisherigen Antworten falsch oder nicht vollständig richtig sind.
Lenk- und Ruhezeiten gelten bei Fahrzeugen über 3,5 to im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr grundsätzlich, zwischen 2,8 und 3,5 to gelten sie im innerdeutschen Verkehr. Es gibt Ausnahmeregelungen nach EG-Recht und nach nationalem Recht.
Lenkzeit ist Arbeitszeit. Du musst die Höchstlenkzeiten beachten, aber es sind ab 3,5 to zGM für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen für Deutschland die maximal zulässigen Arbeitszeiten zu beachten. Der Durchschnitt darf 48 Stunden/Woche nicht übersteigen - bestraft wird nur der Arbeitgeber.
Wochenruhezeiten betragen generell 45 Stunden und müssen innerhalb einer Woche genommen sein. Verkürzung ist bis auf 24 Stunden zulässig, dann muss aber binnen dreier Wochen die Verkürzung vollständig an eine andere ordnungsgemäße Ruhezeit angehangen werden. Es darf nur jedes zweite Wochenende verkürzt werden.
Weitere Fragen gern über www.lastkutscher.de.

Liebe Grüße und keine Angst vor dem Thema, der Lastkutscher

Ja, bitte auch die wöchentliche Arbeitszeit nicht vergessen. Ansonsten kann man im Internet alle Dinge finden (Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung, Arbeitszeitgesetz.
Nicht ausbeuten lassen!
Beste Grüße
LR