Lenk- und Ruhezeiten

Hallo,
also ich arbeite für ein Taxiunternehmen, welches entlang der Mosel Fahrradtouristen ihr Gepäck ins jeweilige Hotel bringt. Hierzu verwenden wir Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Da ich vorher im Paketdienst gearbeitet habe, weiß ich, daß man dabei normalerweise ein solches Formblatt mit sich führen muss, auf dem die täglichen Lenk- und Ruhezeiten aufgeführt sind. Dies ist in unserem Betrieb nicht der Fall. Daher meine Frage:
Ist dies gesetzlich so in Ordnung oder droht dem jweiligen Fahrer im Falle einer Kontrolle eine Strafe? Da ich in den unverständlichen Gesetzestexten von Unterschieden gelesen habe, hier noch eine Beschreibung der Fahrzeuge. Es handelt sich um 2 9-Sitzer und einen Bus ohne weitere Sitzbank, außer Fahrer und Beifahrerbank. Also ist dieses Fahrzeug azusschließlich zum Transport von Gütern (Fahrräder und Koffer) gedacht.

Hallo Die gesetzlichen Grundlagen sind das
Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung, hier
ein Auszug aus der Fahrpersonalverordnung:
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
(1) Fahrer

  1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen
    und deren zulässige Höchstmasse einschließlich
    Anhänger oder Sattelanhänger mehr
    als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen
    beträgt, sowie

    haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
    nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12
    der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 … einzuhalten.

Ist das kfz mit einem Kontrollgerät ausgestattet, ist
dieses zu verwenden (Schaublätter). Ansonsten sind
Aufzeichnungen auf einem sogenannten Kontrollblatt zu
fertigen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Fahrer zu seinen
Pflichten zu schulen oder schulen zu lassen und muss
dem Fahrer eine ausreichende Anzahl an Kontrollblättern
mit zu geben. So muss auch der Fahrer für Tage, an
denen er nicht gefahren ist, eine vorgeschriebene
Bescheinigung mit führen. Alle Verstöße gegen diese
Vorschriften betreffen auch den Fahrer (sehr hohe
Bußgelder)! Für weitere Auskünfte auch für Deinen Chef
bin ich bereit (kostenlos bei geringem Aufwand für
mich). So kann ich die notwendigen gesetzlichen
Vorschriften als Mailanhang zusenden.
Wolfgang Rieske
Informations- & Beratungsservice
für den gewerblichen Güter- & Personenverkehr
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