… fußboden erneuern
Ich wohne seit 1983 in meiner Wohnung, in den Räumen befindet sich Lenolium als Fußbodenbelag, in der Küche ist er nicht mehr schön. (in den anderen Räumen wurde natürlich Teppich ausgelegt)Wer zahlt den neuen Grundbelag und wer räumt mir die Küche aus und wieder ein.Es ist eine Genossenschaftswohnung. Freue mich über jede Antwort,
vielen Dank Geli Horn
Hallo Angelika,
bei Linoleum handelt es sich um einen seit vielen Jahrzehnten bewährten Belag, der einiges „wegstecken“ kann. Trotzdem ist auch bei diesem Belagtyp irgendwann einmal das Ende der Nutzungsdauer erreicht.
Eine gute Pflege vorausgesetzt dürfte die maximale Nutzungsdauer eines Linoleums bei 20-24 Jahren liegen. Danach sollte (nicht muss) er gegen einen neuen Oberbelag ausgetauscht werden.
Da der Bodenbelag fest mit dem Untergrund (dem Estrich) verbunden ist, ist es auch die Aufgabe des Vermieters (hier: einer Wohnungsgenossenschaft), den Belag auszutauschen. Alles, was fest mit dem Bauwerk verbunden ist darf durch einen Mieter nicht herausgerissen und erneuert werden!
Üblicherweise wird dieser Schritt vorgenommen werden, wenn ein Mieterwechsel ansteht.
Wird ein Oberbelag innerhalb eines Mietverhältnisses erneuert, wird man den neuen Belag meist unterhalb der Sichtblende von großen Möbelstücken (zum Beispiel vor Schränken) kürzen. Beim nächsten Mieterwechsel wird sich diese Stückelung natürlich nachteilig darstellen, weswegen Vermieter darauf verzichten, einen Belagwechsel vor Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen.
Willst Du allerdings innerhalb der Mietzeit einen neuen Bodenbelag erreichen, wirst Du neben den „üblichen Widerständen“ auch die Kosten der (inneren) Organisationen tragen müssen.
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Gruß: Klaus