Lerngemeinschaft nicht anerkannt, in vorjahreszeiträumen aber schon

Hallo,

folgender Fall:

Eine steuerpflichtige Person (berufstätig, studiert nebenberuflich am Wochenende) hat in der Steuererklärung für 2011 eine Lerngemeinschaft angegeben, welche vom zu prüfenden Finanzamt auch anstandslos anerkannt wurde.
Der Steuerpflichtige hat die gleiche Lerngruppe auch in der Steuererklärung für 2012 angegeben und hierbei wurde diese nun nicht in voller Höhe anerkannt.

„Die berufliche Veranlassung höherer Werbungskosten ist nicht nachvollziehbar, weil bei der hohen Anzahl an Treffen über mehrere Monate privat mit veranlasste Treffen nicht ausgeschlossen sind“.

Zur Höhe sei zu sagen, dass sich die Lerngruppe durchschnittlich noch nichtmals 1 x pro Woche getroffen hat.
Die Lerngruppe hat sich in der Regel dann getroffen, wenn am Wochenende Vorlesung war, um den dort behandelten Stoff nachzuarbeiten. Es wurde ein detaillierter Plan eingereicht, der Start, Ende, Teilnehmer und die jeweils behandelten Themen beinhaltet.
Dieser wurde von allen Teilnehmern unterschrieben.

Ist die Ablehnung der Kosten gerechtfertigt? Vor dem Hintergrund dass diese Kosten in 2011 akzeptiert wurden, konnte der Steuerpflichtige nicht davon ausgehen, dass die in 2011 (und dann auch in 2012) eingereichten Nachweise für das Finanzamt ausreichend waren?

Besten Dank im Voraus
MfG
Stefan

Eine steuerpflichtige Person (berufstätig, studiert
nebenberuflich am Wochenende) hat in der Steuererklärung für
2011 eine Lerngemeinschaft angegeben, welche vom zu prüfenden
Finanzamt auch anstandslos anerkannt wurde.

völlig egal

Der Steuerpflichtige hat die gleiche Lerngruppe auch in der
Steuererklärung für 2012 angegeben und hierbei wurde diese nun
nicht in voller Höhe anerkannt.

Ist die Ablehnung der Kosten gerechtfertigt? Vor dem
Hintergrund dass diese Kosten in 2011 akzeptiert wurden,
konnte der Steuerpflichtige nicht davon ausgehen, dass die in
2011 (und dann auch in 2012) eingereichten Nachweise für das
Finanzamt ausreichend waren?

grundsätzlich juckt der vergangene VZ nicht. aber hier geht es um „treu und glauben“ im hinblick auf die dukumentation der treffen.

ich gehe davon aus, dass dem FA die tage explizit mit teilnehmern und lerninhalten geliefert wurden.

brief:

hallo amt,

ich habe die lerngruppen wahrheitsgemäß und umfassend dokumentiert und bitte um die anerkennung dieser kosten.

ferner bitte ich um klagefähige entscheidung über diesen einspruch.

gruß inder

Hallo,

grundsätzlich können die Kosten für eine Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Lerngruppe zu einem Studium wird das oftmals nur anerkannt, wenn es sich um ein beruflich bedingtes Studium handelt.
Da diese Kosten in der Steuererklärung 2011 bereits anerkannt wurden, sollte gegen den Bescheid für 2012 (ausgegangen davon, dass wieder alle benötigten Unterlagen eingereicht wurden) Widerspruch eingelegt werden mit einer entsprechenden Begründung. Am besten wäre es, diesen Fall einem Steuerberater zu übergeben, der genau weiß, was gemacht werden muss.

Viel Glück!