Hallo,
folgender Fall:
Eine steuerpflichtige Person (berufstätig, studiert nebenberuflich am Wochenende) hat in der Steuererklärung für 2011 eine Lerngemeinschaft angegeben, welche vom zu prüfenden Finanzamt auch anstandslos anerkannt wurde.
Der Steuerpflichtige hat die gleiche Lerngruppe auch in der Steuererklärung für 2012 angegeben und hierbei wurde diese nun nicht in voller Höhe anerkannt.
„Die berufliche Veranlassung höherer Werbungskosten ist nicht nachvollziehbar, weil bei der hohen Anzahl an Treffen über mehrere Monate privat mit veranlasste Treffen nicht ausgeschlossen sind“.
Zur Höhe sei zu sagen, dass sich die Lerngruppe durchschnittlich noch nichtmals 1 x pro Woche getroffen hat.
Die Lerngruppe hat sich in der Regel dann getroffen, wenn am Wochenende Vorlesung war, um den dort behandelten Stoff nachzuarbeiten. Es wurde ein detaillierter Plan eingereicht, der Start, Ende, Teilnehmer und die jeweils behandelten Themen beinhaltet.
Dieser wurde von allen Teilnehmern unterschrieben.
Ist die Ablehnung der Kosten gerechtfertigt? Vor dem Hintergrund dass diese Kosten in 2011 akzeptiert wurden, konnte der Steuerpflichtige nicht davon ausgehen, dass die in 2011 (und dann auch in 2012) eingereichten Nachweise für das Finanzamt ausreichend waren?
Besten Dank im Voraus
MfG
Stefan