mal angenommen ich wäre Berufstätig und würde nebenbei noch zur Abendschule gehen. Mal angenommen ich würde mit einem anderen Schüler aus dieser Abendschule eine Lerngemeinschaft bilden und mich einmal wöchentlich mit ihm treffen.
Würde ich ein entsprechendes Formular benötigen, um diesen Umstand von der Steuer abzusetzen oder würde da ein „drei-Zeiler“ reichen.
Wenn ein „drei-Zeiler“ reichen würde: Welche Angaben wären notwendig??
die Frage ist eher, ob die Fahrten zu der Lerngemeinschaft tatsächlich stattgefunden haben und ob sie der Lerngemeinschaft dienten. Da können schon Zweifel auftauchen.
Ja, die Fahrten haben stattgefunden und ja, die Treffen dienten der Lermgemeinschaft oder besser gesagt, sie dienten mir als Lernhilfe.
Ich bin mit rund 6 Wochen Verspätung ins Semester gestartet und habe mit einer Kollegin gelernt um den Stoff wieder aufzuholen. Meine Kollegin hat einige Semester studiert und hat dem entsprechende Kenntnisse in den Themengebieten.
Wenn damit die Zweifel an meinen Angaben geklärt sind, bräuchte ich bitte eine qualifizierte Aussage ob das FA die Fahrten zu solchen Lerngruppen anerkennt oder ob Lernggemeinschaften nur aus Kommilitonen bestehen dürfen die an der gleichen Fakultät sind…
Ja, die Fahrten haben stattgefunden und ja, die Treffen
dienten der Lermgemeinschaft oder besser gesagt, sie dienten
mir als Lernhilfe.
prima
Ich bin mit rund 6 Wochen Verspätung ins Semester gestartet
und habe mit einer Kollegin gelernt um den Stoff wieder
aufzuholen. Meine Kollegin hat einige Semester studiert und
hat dem entsprechende Kenntnisse in den Themengebieten.
Das würde ich so dem Finanzamt gegenüber erklären.
Wenn damit die Zweifel an meinen Angaben geklärt sind,
bräuchte ich bitte eine qualifizierte Aussage ob das FA die
Fahrten zu solchen Lerngruppen anerkennt oder ob
Lernggemeinschaften nur aus Kommilitonen bestehen dürfen die
an der gleichen Fakultät sind…
Dies ist ein Forum und deshalb gibt es auch keine Haftung wie bei Aussagen eines Steuerberaters. Aber ich kann dich beruhigen, dass es keinerlei Vorschriften gibt, wer mit wem lernen darf. Es kann deshalb sein, dass die Lerngemeinschaft mit obiger Begründung gleich anerkannt wird. Es ist immer möglich, dass das auf den ersten Anlauf aus welchen Gründen auch immer nicht klappt, aber dann gibt es immer noch das kostenlose Einspruchsverfahren.
Grundsätzlich empfehle ich alles zu den Lerngemeinschaften genau zu begründen (warum und der Höhe nach) und die Erklärung dann mit Elster zu verschicken. Belege kann man bei der komprimierten Fassung, die noch unterschrieben ans Amt zu schicken ist, beigefügen.