Lernmaterialien von der Steuer absetzbar?

Hallo Leute,

ein Kommilitone hat mir erzählt, dass er in seiner Einkommenssteuererklärung die Bücher und den Laptop, welche er sich für die Uni angeschafft hat, angeben hat und er beides zumindest teilweise von der Steuer absetzen konnte.

Ich wohne noch mit meiner Eltern zusammen und mein Vater macht die Einkommenssteuererklärung für unseren Haushalt. Er hat seinen Steuerberater gefragt, ob das bei uns auch möglich wäre. Der hat gesagt: Geht nicht.

Was ist denn nun korrekt? Bei meinem Kommilitonen hat das definitiv geklappt, nachweislich. Er hat aber auch ein steuerpflichtiges Einkommen, welches ich nicht habe. Kann das der Grund sein?

Danke schonmal für die Infos! :smile:

Gruß

ein Kommilitone hat mir erzählt, dass er in seiner
Einkommenssteuererklärung die Bücher und den Laptop, welche er
sich für die Uni angeschafft hat, angeben hat und er beides
zumindest teilweise von der Steuer absetzen konnte.

Ich wohne noch mit meiner Eltern zusammen und mein Vater macht
die Einkommenssteuererklärung für unseren Haushalt. Er hat
seinen Steuerberater gefragt, ob das bei uns auch möglich
wäre. Der hat gesagt: Geht nicht.

Was ist denn nun korrekt? Bei meinem Kommilitonen hat das
definitiv geklappt, nachweislich. Er hat aber auch ein
steuerpflichtiges Einkommen, welches ich nicht habe. Kann das
der Grund sein?

Vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen kann man das absetzen. Von Papas nicht.

Sorry, keine Ahnung, wohne schon zu lange in Mexiko …
Bei eigenem Einkommen sind Ausgaben zur Fortbildung mit Sicherheit absetzbar, inwieweit das allerdings für im Haushalt wohnende erwachsene Kinder gilt … keine Ahnung.

Gruss,
Sigi

Wenn Du kein Einkommen hast zahlst Du ja auch keine Steuern, also kannst Du es auch nicht absetzen. Da Du ja noch studierst bekommt Dein Vater ja noch den Ausbildungsfreibetrag so dass damit die Kosten gedeckt sind.Leider.
LG

Hallo EnergySaver,

Meiner Kenntnis nach lassen sich Bücher und Schreibwaren als „Bürobedarf“ bzw. „Ausbildungsmaterialien“ definitiv von der Steuer absetzen. Der Überbegriff „Werbungskosten“ greift hier.

Allerdings weiß ich nicht wirklich, ob dem auch so ist, wenn du noch Daheim lebst. Außerdem kannst du solche Dinge immer nur von deiner EIGENEN Einkommenssteuer absetzen.

Aber, da ich das auch geschafft habe, wird es auch heute entsprechende Schlupflöcher geben:
a) Dein Ernährer kauft die Dinge von seinem Gehalt (=> Seine Einkommenssteuer)
b) Dein Ernährer verweist darauf, dass er Unterhalt für dich zahlt

Wichtig dafür: Immer schön die Rechung bzw. die Quittung aufbewahren. Ob der Kassenbon reicht, muss man beim entsprechenden Beamten erfragen. Die haben da einen gewissen Ermessungsspielraum. Dem einen reicht der Bon, der andere will eine Rechnung mit Namen drauf, wieder Jemand will eine Quittung.

Lg

Grundsätzlich geht das schon. Wer aber keine Steuern zahlt, kann auch keine sparen.
Um Deinem Steuerberater gegenüber zu argumentieren: Siehe §10 (1) Nr. 7 EStG, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro jährlich.
Damit Dein Kommilitone Steuern zahlt, muss er ab 1.000 Euro monatlich verdienen. Hat er dann noch Zeit zu Studieren?

Hallo,

ja wenn kein eigenes Einkommen vorliegt, dann geht es meiner Ansicht nach nciht.
Der Steuerberater wird es schon wissen, da er ja nach Erfolg bezahlt wird. Bei eigenem EInkommen nud eigener Steuererklärung sind Lernmittel absetzbar.

Viele Grüße

Nur unter Vorbehalt, da ich mir hierrüber noch keine Gedanken gemacht habe)Meine Meinung:
Es handelt sich um Werbungskosten. Sie dienen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Arbeitsplatzes. Sie sind der Einkunftsart abzuzeihen bei der Sie entstanden sind. Schon durch den Begriff Einkunftsart ist kein Abzug möglich, Eine Einkunftsart als Student gibt es nicht.
Als Einkuntsart bezeichnet man z. Bsp.
Einkünfte als selbständiger oder nicht selbstständiger nicht Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung u. Verpachtung, etc.(Kommilitone, hier ist der Fall klar. Der hat Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Grüße aus Frankfurt.
H.Schneider

Okay, danke für die Info!

Okay, danke für die Info!.

Okay, danke für die Info!..

Okay, danke für die Info!..

Okay, danke für die Info!..

Okay, danke für die Info!..

Okay, danke für die Info!..

Hallo,
selbstverständlich kann man Laptop und Bücher von der Steuer als Arbeitsmittel absetzen, aber nur, wenn man Steuern bezahlt :smile:
Grüsse

Okay, vielen Dank erstmal für die Info!

Bitteschön

Okay, danke für die Info!