Guten Abend zusammen,
mein Sohn geht in Baden-Württemberg auf ein „normales“ Gymnasium in die 11. Klasse.
Heute teilte er mir mit, er bräuchte 80.- € für einen Taschenrechner für Mathematik. Soll ein Super-Sonder-Teil mit graphischen Funktionen und Display sein. Und das für jemanden, der sich aus guten Gründen für den sprachlichen und nicht für den naturwissenschaftlichen Zweig entschieden hat.
Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe mich fürchterlich aufgeregt. Zumal er mir eine Stunde vorher gesagt hat, für das Französisch-Cahier bräuchte er 10.- €.
Ich bin mit 2 Kindern alleinerziehend - da kann sich jeder vorstellen, wie gerne ich solche Mitteilungen habe.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Ich denke, wir haben in BW Lernmittelfreiheit? Die Summen, die für die angeblichen kleine Teile zusammen kommen, sind schon enorm, und jetzt was für 80.- €??!!
Ich werde morgen den Rektor anrufen.
Vielleicht könnt ihr mir ja mal sagen, was ihr davon haltet. Wäre sehr nett.
Liebe Grüße
Jorge

