Lerntherapie

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe da mal eine Frage…:smile: Welche Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung einer Lerntherapiepraxis durch das Jugendamt? Wer muss diese genau anerkennen? Kann ich dies von zuhause aus machen oder müssen Räumlichkeiten angemietet werden? Wie hoch sind die Kostensätze des Jugendamtes? Besonders interessant finde ich die festgesetzten Beiträge, die ja von 35€ bis 70€ pro Therapiestunde variieren. Was lässt sich durchsetzen? Ist es so, dass die Eltern zum überwiegenden Teil die Kosten selbst zahlen, wenn es nicht über 35a KJHG läuft? Gibt es Erfahrungswerte?
Vielen Dank
rhythm73

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Hallo rhythm73,

was jeweils vor Ort gilt, erfragen Sie am besten beim Jugendamt selbst.

MfG M. Wehrmann

Hallo,

so pauschal lassen sich die Fragen leider nicht beantworten, denn die Vorgehensweise ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Zumeist ist die „Grundqualifikation“ ausschlaggebend, ob man über das Jugendamt abrechnen kann. Das bedeutet oft, dass ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt wird oder eine Ausbildung im therapeutischen (Ergotherapie, Logopädie) und pädagogischen Bereich (Erzieher usw.).
Hier bringt nur die Abklärung mit dem zuständigen Jugendamt Klarheit.
Prinzipiell gibt es keine gesetztlichen Auflagen für eine Selbstständigkeit als Lerntherapeut, man sollte aber auf jeden Fall eine fundierte Ausbildung haben, da Eltern schon auch gezielt danach fragen. In der Praxis sieht es so aus, dass nur ein sehr geringer Teil der Trainingskinder wirklich Kosten vom Jugendamt erstattet bekommen, in 90% der Fälle zahlen die Eltern die Lerntherapie privat. Die Stundensätze richten sich hier nach den regionalen Begebenheiten, einfach bei der Konkurrenz erkundigen!
Die Sätze des Jugendamts richten sich oftmals an dem Honorar für Heilpädagogen oder ähnliche Berufsgruppen, hier fängt eine Stunde bei 45€ an. Für das Jugendamt ist evtl. auch eine Zusatzausbildung im psychotherapeutischen Bereich für eine Anerkennung wichtig, da ja §35a SGB VIII von einer drohenden „seelischen Behinderung“ spricht, evtl. ist eine Zulassung zur Heilkunde (Heilpraktiker Psychotherapie) je nach Vorbildung sinnvoll. Das muss aber jeder für sich entscheiden. Über eine Anerkennung entscheiden Sachbearbeiter oder Leiter des Jugendamtes, manchmal gibt es auch „Empfehlungen“ von Seiten des Kultusministeriums. Trotz allem haben die Eltern aber ein Wahlrecht (§5 SGB VIII), sie müssen den Therapeuten oder Trainer, der vom Jugendamt empfohlen wird nicht nehmen, sie können sich auch selbst einen Therapeuten oder Trainer suchen. Allerdings muss dieser entsprechende Ausbildungen und Erfahrung vorweisen können! Siehe www.vd-bw.de Urteil vom 14.02.2006 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Az.8 K 1141/05.
Ob es Sinn macht von Beginn an Räumlichkeiten anzumieten ist individuell zu sehen, ich kenne Ihre Einkommenssituation nicht. Viele Lerntherapeuten fangen erst mal klein an, bevor sie diesen Schritt wagen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit einer Kooperation mit einer Ergotherapie-Praxis oder ähnlichem. Sie sollten bei Ihrer zuständigen IHK die Möglichkeite einer Gründungsberatung nutzen, zum Teil sind diese Beratungen kostenlos. Ein Buisiness-Plan ist auch sinnvoll.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind hiermit ausreichend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

Cornelia Achauer

Hallo!

In disen Bereichen kenne ich mich wenig aus. Aber wenn Du das Glück hattest, dass Deine Lerntherapie über das Jugendamt gezahlt wird, dann sind die Beträge tatsächlich schwankend, sie werden individuell ausgehandelt.
Leider nur eine magere Antwort, sorry.

Grüße,
J. Wellbrock

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Hallo Herr Wehrmann,

ja, vielen Dank.
LG

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Hallo Frau Achauer,

vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Ja, einen Hochschulabschluss habe ich (sogar 2:smile:. Zurzeit mache ich noch die LT-Ausbildung. Ja, man hat uns dort erzählt, dass sich die „Preise“ nach der Ausbildung richten, ein HPG-Schein sei nicht erforderlich. Darf ich nach Ihrer Ausbildung fragen? Sind die 45€ dann für alle Berufsgruppen gleich?
LG rhythm73

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Hallo,

sicherlich ist ein HP-Schein nicht zwingend erforderlich, aber eine psychotherapeutische Zusatzausbildung wird von manchen verlangt, z.B. Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie usw. Hier sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt erkundingen, ob eine solche Zusatzausbildung verlangt wird. Diese 45€ wurden mir von meinem Ausbilder in Baden-Württemberg (Pforzheim) genannt, wobei dieser Preis aber wohl eher für die privat zahlenden Eltern gedacht ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Preise bei einer Kostenübernahme vom Jugendamt anders sind, ich weiß es aber leider nicht. Die Spanne nach oben ist offen, ich habe auch schon von Preisen bis 75€ pro Stunde gehört, welche Ausbildung die Anbieter haben, kann ich aber leider nicht sagen. Es gibt keine einheitliche Kostenvorgabe. Da die Bezeichnung „Lerntherapeut“ auch nicht geschützt ist, gibt es keine anerkannte Ausbildung wie z.B. Bürokaufmann IHK oder Fremdsprachenkorrespondent IHK. Daher gibt es auch keine geschlossene Berufsvereinigung die Preise vorgibt. Hier muss jeder individuell entscheiden.

Ich komme aus einem völlig anderen Bereich und habe Bürokauffrau gelernt. Weil meine Kinder (beide ADS) selbst große Probleme in der 1. Klasse hatten und auf die Förderschule abgeschoben werden sollten (sorry, anders kann man das nicht nennen), habe ich mich dann selbst fortgebildet. Ich habe ein Fernstudium zur Lerntherapeutin (bedingt durch die Außendienstarbeit meines Mannes) gemacht, danach dann den Legasthenietrainer EÖDL (auch ein Fernstudium)und nebenbei noch Ausbildungen in meiner Nähe wie z.B. Entspannungspädagogik und Psychologische Beratung mit Vorbereitung auf HP-Psy Prüfung.
Zur Zeit schließe ich gerade das Fernstudium zur Dyskalkulietrainerin EÖDL ab und beginne ein Fernstudium zur Begabungspädagogin IFLW.
Ganz nebenbei studiere ich dann auch noch an der Fernuni Hagen Bildungswissenschaften. Für die Mentorenkurse fahre ich regelmäßig nach München zur TU. :wink:

Liebe Grüße,

Cornelia Achauer

hallo,

das ist von JA zu JA verschieden. Manche erwarten, dass man sich als Träger der freien Jugenhilfe anerkennen läßt, bei anderen reicht die persönliche und fachliche Eignung.
Ich will das JA gar nicht im Boot haben, um unabhängig zu bleiben. Zudem dauern die Genehmigungsverfahren meist sehr lange. Bei mir zahlen die Eltern alle selbst.

Viele Grüße

Lutz Großmann

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