Leser-Bilder in einer Zeitschrift

Hallo
Mal angenommen es gibt eine Zeitschrift, die sich zum Beispiel dem Modellbau hingibt. Berichtet über Modelle, deren Bau usw.
Nun hat jemand ein Modell gebaut und findet das äußerst schön. Er schickt nun ein Foto von sich und ein paar seines Modelles an die Zeitschrift. Er schreibt wie er es gebaut hat, wie lange er daran gesessen hat und auch ein paar Zeilen über sich.
Er erwähnt aber in keiner Zeile, das er damit einverstanden ist, das diese Bilder veröffentlicht werden sollen.
Dies passiert aber nun und mich würde mal interessieren, ob der Leser da irgendwelche Rechtlichen Schritte eingehen kann. Die Sachen hat er Freiwillig und unaufgefordert eingelöst. Geld hat er dafür keines bekommen und es wurde ihm auch keines versprochen.
Wie verhält es sich mit solchen „Leserberichten“. Das selbe wenn man einen Leserbrief einsendet und ein Bild mitschicke, welches man selber gezeichnet oder am PC gerendert hat o.ä.

Müssen sich die Zeitschriften vorher irgendwie absichern, oder dürfen sie so einfach „freiwillig zugesendetes Material“ veröffentlichen?

Danke für die Antwort

Gruß
Andreas

Hi

Müssen sich die Zeitschriften vorher irgendwie absichern, oder
dürfen sie so einfach „freiwillig zugesendetes Material“
veröffentlichen?

Wieso schickt man denn sowas an eine Zeitschrift wenn man nicht will daß die das veröffentlichen?

Gruß
Nick

Darum geht es ja nicht.
Es ist ja ein fiktiver Fall. Daher kann ich über „die Motive“ nichts sagen :smile:
Sagen wir mal so. Natürlich hat der Mensch die Sachen dahin geschickt mit der Hoffnung auf „Veröffentlichung“. Doch nun, wo seine „Geschichte“ veröffentlicht wurde, denkt er sich, das er auch was vom großen Kuchen abhaben möchte. Denn immerhin verdienen die Leute ja Geld damit und der Mann möchte gerne was davon ab.
Hat er dazu irgendeine rechtliche Grundlage? Immerhin hat er ja keine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.
Das ist für mich die Frage. Da steckt „kein Hintergedanke“ hinter.
Gruß
Andreas

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Hi nochmal,

Sagen wir mal so. Natürlich hat der Mensch die Sachen dahin
geschickt mit der Hoffnung auf „Veröffentlichung“.

Naja davon würde ich (als fiktive Zeitschrift) wohl ausgehen…

Hat er dazu irgendeine rechtliche Grundlage? Immerhin hat er
ja keine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.

Dabei fällt mir ein, daß ich mal ein paar Fotos an eine Zeitschrift geschickt habe und ich von denen ein Formular zurückbekommen habe worin ich zustimmen musste…

Gruß
Nick

Hallo,
in jeder Zeitschrift gibt es ein Impressum. Normalerweise steht dort auch etwas darüber, was mit ungefragt eingesandtem Material gemacht wird.
Aber: ianal, deshalb weiß ich nicht, ob Hinweise an dieser Stelle überhaupt vertragswirksam werden können.
Gruß
loderunner

Hi,
ich vermute mal, dass in dieser Zeitschrift regelmäßig Fotos von Modellen und deren „Herstellern“ abgedruckt werden? Somit muss jemand, der dort ein Foto von sich hinschickt, davon ausgehen, dass das Foto gedruckt wird. Wenn in der Zeitschrift nirgendwo steht, dass man eine Prämie erhält, wenn sein Modell dort abgedruckt wird, hat man m.E. auch keinen Anspruch darauf. Ich sehe das eher so, dass es eine Anerkennung und Wertschätzung ist, wenn das Modell abgedruckt wird. Das bedeutet, dass es gut ist. Damit sollte man sich zufrieden geben.

Gruß
Nelly

Hallo
Das sehe ich natürlich genauso.
Aber mit dieser Einstellung kommt man „vor Gericht“ sicher nicht weit. In wie weit müssen sich Zeitschriften bei so etwas absichern?
Natürlich ist es für jedem eine große Ehre in einem öffentlichen Magazin zu stehen. Vielleicht mit eigenem Bild und so.
Aber letztendlich gibt es doch wieder das „Recht am eigenen Bild“.
Denn wie könnte der Mann sich z.B. dagegen schützen, wenn das Magazin sein Foto und/oder seine Bilder des Modelles einfach von einer Homepage nimmt und darüber berichtet? Sie könnten dann ja immer noch behaupten, er hätte es ihnen zugeschickt oder so…

Hallo

Aber mit dieser Einstellung kommt man „vor Gericht“ sicher
nicht weit.

Na ja immerhin so weit, dass Ansender hier erfahren würde, dass er nichts bekommt für sein unverlangt eingeschicktes Bild. Außerdem: Das übliche Honorar für Autoren, die (in vorheriger Übereinstimmung) Bilder überlassen, bewegt sich um die 50 Euro pro Bild.

In wie weit müssen sich Zeitschriften bei so etwas
absichern?

Gar nicht. Sie erhalten tagtäglich kistenweise Post bzw. seitenweise E-Mails mit Meldungen und Presseberichten etc. Wenn keine Verträge mit dem Liederant bestehen oder wenn dieser nicht explizit auf Honorar hinweist, dann gibt es auch nichts.

Aber letztendlich gibt es doch wieder das „Recht am eigenen
Bild“.

Das ist davon nicht berührt.

Denn wie könnte der Mann sich z.B. dagegen schützen, wenn das
Magazin sein Foto und/oder seine Bilder des Modelles einfach
von einer Homepage nimmt und darüber berichtet?

Das ist ja wieder etwas ganz anderes. Hier greifen Urheberrechte.

Sie könnten dann ja immer noch behaupten, er hätte es ihnen zugeschickt
oder so…

Das könnten Sie natürlich. Aber dann würden sie ja lügen. Und das machen Zeitungen doch nicht :wink:
PS: Probiers erst gar nicht. Die Auflösung von Internetbildern beträgt 72 dpi, das kann man nicht drucken.

Grüßerle
Richard

Anmerkung o.T.
Hallo

Die Auflösung von Internetbildern beträgt 72 dpi

Das ist Unsinn. Die Auflösung ist genau die, die der Seitenbetreiber verwendet. Zudem kommt es auf die ursprüngliche und die zu druckende Größe an. Ein Original mit 50dpi wird zu 100dpi, wenn man es in beide Richtungen um den Faktor 2 verkleinert.
Gruß
loderunner