Leserbrief

Meine Frage zielt dahin, ob ein Leserbrief „generell eine Meinungsäußerung darstellt“ oder ob Leserbriefinhalte auch als „falsche Tatsachenbehauptung“ ausgelegt werden können.

Kommt auf den Inhalt an - was sonst?

Du kannst doch nicht im Ernst vermuten, dass zum Beispiel eine Beleidigung plötzlich keine Beleidigung mehr darstellt, weil jemand ‚Leserbrief‘ drübergeschrieben hat, oder?

Es geht nicht um Beleidigungen!

In einem Artikel wurde von den „Aktionen“ des „Aktivisten XYZ“ berichtet und im Leserbrief schreibt der Leserbriefschreiber „XYZ ist peinlich und hat bisher mit seinen Aktionen nichts erreicht“.

ersteres fällt unter zulässige Meinungsäußerung, letzteres kommt auf den Sachverhalt an, ob es objektiv auf das Wirken des Aktivisten zurückzuführende Folgen gibt.

Das ist viel zu allgemein gehalten, und steht zudem ja auch in einem kaum/nicht überprüfbaren Zusammenhang. Zudem betrifft es ja auch offensichtlich eher politische Dinge, bei denen man im politischen Wettstreit ohnehin Großzügigkeit walten lassen muss.

Das ist aber kein Freibrief dafür, dass man nicht mit Leserbriefen trotzdem Ärger in Bezug auf „falsche Tatsachen“ bekommen könnte. Die erwiesenermaßen falsche Behauptung, dass der Aktivist XYZ regelmäßig mit Minderjährigen „nur mal sehen, ob er passt“ spielt, ist auch im politischen Umfeld keineswegs als „freie Meinungsäußerung“ gedeckt.

Das ist mir sonnenklar. Der lesenbrief soll, so wie ich schrieb, allgemein gehalten gewesen sein "XYZ hat - dazu noch ergänzt mit den Worten „nach meinem Kenntnisstand“ - nichts erreicht.

Ich würde das „XYZ IST peinlich“ nicht schreiben. Ich würde klarstellen, dass ich sein Handeln als peinlich empfinde. Analog dazu hilft dein „nach meinem Kenntnisstand“ auch, dass niemand dies als böswillige Tatsachenbehauptung empfindet.

Aber es kommt halt wirklich auf den Kontext an.

  1. „Ich bin der Meinung, dass Max Meier ein dreckiger Saftsack ist, der - soweit ich weiß - höchstens einmal im Monat die Unterhose wechselt und sich nie wäscht.“
  2. „Ich halte die Aktionen von Max Meier für peinlich, zudem hat er nach meinem Wissen damit auch noch nie etwas erreicht.“

1 würde ich nicht von mir geben. Die Aussage 2 hingegen sehe ich als Meinungsäußerung, für die ich keine straf- oder zivilerechtlichen Probleme sehen würde.

In a) ist ja auch ne Tatsachenbehauptung drin, die nicht nachweisbar ist, in b) dagegen eine Meinungsäußerung.