Hallo,
wenn eine Familie Kursgebühren für eine Lese- und Rechtschreibtherapie Ihres Kindes bezahlt, wären das dann außergewöhnliche Belastungen oder andere Kosten?
Danke im Voraus für Antworten
Gruß
Hallo,
wenn eine Familie Kursgebühren für eine Lese- und Rechtschreibtherapie Ihres Kindes bezahlt, wären das dann außergewöhnliche Belastungen oder andere Kosten?
Danke im Voraus für Antworten
Gruß
owt
Hallo Inder,
Legasthenie ist ein anerkanntes Krankheitsbild und die Therapierung des Ganzen stellt außergewöhnliche Belastungen dar und wurde in meiner beruflichen Laufbahn immer und ausnahmslos vom Finanzamt anerkannt.
Gruß
Lawrence
Hallo Inder,
Legasthenie ist ein anerkanntes Krankheitsbild und die
Therapierung des Ganzen stellt außergewöhnliche Belastungen
dar und wurde in meiner beruflichen Laufbahn immer und
ausnahmslos vom Finanzamt anerkannt.
… sorry, weiss nicht auf welchem falschen dampfer ich da gerade war…
gruß inder
Achtung !
Für die steuerliche Anerkennungen muss ein amtsärtzliches Attest vor Beginn der Behandlung vorliegen. Ein normales Attest vom behandelden Arzt reicht nicht. Seit Jahrzehnten Verwaltungsmeinung und Rechtssprechung. Der Bundesfinanzhof hatte seine Rechtsprechung zwar letztes Jahr geändert, aber mit dem Steueränderungsgesetzt 2011 wird die alte Verwaltungsmeinung Gesetzt, auch für alle noch offenen Fälle.