Falls jemand in einem spanischen Hotel eine Lesung seines Romans veranstaltet und dann noch zwanzig Exemplare davon verkauft: Muss derjenige dann eine Arbeitserlaubnis für Spanien haben, wo müssen für diese Verkäufe Steuern gezahlt werden?
Danke euch für eure Antworten!
Hallo,
Muss derjenige dann eine Arbeitserlaubnis für
Spanien haben,
Ist hier zwar falsch, aber EU-Bürger brauchen in der EU in aller Regel keine Arbeitserlaubnis.
Cu Rene
Servus,
ein selbständiger Autor braucht keine Arbeitserlaubnis, egal wo. „Arbeiten“ in diesem Sinn bedeutet nichtselbständige Arbeit.
Zur Versteuerung: Die IVA auf den Vorgang muss in Spanien entrichtet werden, die ESt in Deutschland. Als Nichtresident braucht der Autor in Spanien für die Anmeldung und Entrichtung der IVA einen Fiskalvertreter.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder