Letzte Anstellung auf Lohnsteuerkarte sichtbar?

Ich bin Im Rahmen meiner Probezeit (6 Monate) vom Arbeitgeber zum 28.2. gekündigt worden. Da ich dadurch bei weiteren Bewerbungen in Erklärungsnot gerate, wäre es meines Erachtens am besten, ich ignoriere das letzte halbe Jahr und verweise auf „branchenfremde Tätigkeiten“ (war vorher insg. 13 Jahre in meinem Beruf bei versch. Arbeitgebern tätig und habe lückenlose, positive zeugnisse).

Ich habe nun einen „Ausdruck der elektronischen Lohnesteuerbescheinigung für 2010“, also bis 31.12.10 bekommen.
Ist diese 6-monate Anstellung für meinen nächsten Arbeitgeber nachvollziehbar und somit sichtbar?
Oder bekomme ich eine neue Lohnsteuerkarte?
Kenne mich da leider überhaupt nicht aus.
Vielen Dank für jeden Hinweis!!!

Das würde wahrscheinlich gegen das Steuergeheimnis verstoßen…

Hallo,

schlimmer finde ich es, wenn ich der Chef wäre, Sie würden mir was verheimlichen. Das kommt auf alle Fälle früher oder später an Licht, wenn Sie was verheimlichen.
Stehen Sie zu Ihrer nicht bestandenen Probezeit und sagen Sie klipp und klar was Sache war. Das ist angesehener als lügen. Außerdem haben Sie trotzdem Anrecht auf ein gutes Zeugnis, trotz der 6 Monate.

Marco

Bin nachwievor für jeden hilfreichen Tipp dankbar.
Oder gibt es hier nur Moralapostel und Personalchefs?
Bitte nochmal meinen Text genau durchlesen! Danke.

Hi,

du musst evtl. neuen Arbeitgebern Deine alten Lohnsteuerbescheinigungen doch nicht vorlegen.

Der neue Arbeitgeber braucht nur die Karte (die alte aus 2010, gilt auch für 2011) und hier wird nichts mehr draufgeschrieben.

Falls doch, hol Dir eine Ersatzkarte beim Finanzamt. Kostet glaube ich ca. 5 €.

Gruß
Daniel

Vielen Dank für deinen Hnweis, lieber Daniel, das ist doch mal etwas konkretes! :smile:

Beim Arbeitgeberwechsel bekommt Dein neuer Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte, die Du von Deinem jetzigen Arbeitgeber zurückbekommst.
Wie Du das erklärst, ist Deine Sache. Der Tipp war ehrlich gemeint, von einem Arbeitnehmer.

Du musst eine Lohnsteuerkarte abgeben. Für dieses Jahr solltest du aber theoretisch gar keine Lohnsteuerkarte besitzen, da zur Vereinfachung in diesem Jahr keine Lohnsteuerkarten ausgefertigt wurden, sondern hier bei einem Jobwechsel nur die Steuernummer angegeben werden braucht.