Folgender Fall:
Die Miete wird jeden Monat von einer Hausverwaltung einkassiert.
Diese Hausverwaltung ist allerdings ziemlich Chaotisch und das Haus ebenfalls in einem entsprechenden Zustand.
Mieter Herbert hatte im November 2010 zu wenig Geld auf dem Konto, so das die Buchung nicht ausgeführt wurde.
Nun wartete Herbert auf ein Schreiben der Hausverwaltung um den Betrag zu überweisen. Doch dieses Schreiben blieb aus.
Da der Betrag immer per Lastschrift abgebucht wird und sich auf den Schreiben der Hausverwaltung nie eine Bankverbindung steht (und sich der Name der Hausverwaltung auch alle zwei Jahre verändert und die Anschrift geändert wird), wollte er so vorgehen.
Das Schreiben kam nicht im Dezember und nicht im Januar. Auch im Februar und im März nicht, so das er mittlerweile annahm, das die Hausverwaltung diesen Missstand nicht wahrgenommen hat. „Bankirrtum zu deinem Gunsten“ Das hatte er schon bei Monopoly gelernt
Heute bekommt Herbert aber einen „Bösen Brief“ mit der „letzten Mahnung“ in der sich die Hausverwaltung angeblich schon wiederholte Male an Herbert gewendet haben soll. Dazu kommen noch Säumniszuschläge, Zinsen und wiederholte Mahngebühren von runden 100 Euro.
Kann/sollte Herbert das Geld stillschweigend zahlen, oder kann er irgendwas tun um diese Zusatzgebühren nicht zu bezahlen. Er hätte das Geld ja im Dezember dank Weihnachtsgeld wunderbar zahlen können, hatte aber nie ein Schreiben bekommen.
Oder hätte der Vermieter für eine gesicherte Zusendung der angeblichen Mahnungen sorgen müssen?
wie kommt Herbert auf die Idee, die Hausverwaltung (HV) müsse mehrmals hinter ihrem Geld hinterherlaufen?
Daß sie die Zahlung per Lastschrift zuläßt, ist Herbert gegenüber schonmal ein Entgegenkommen, da eben Fälle wie im November vorkommen können UND Herbert aus Lust und Laune ja auch mal eine Rücklastschrift vornehmen kann.
Wenn das Konto aber nun nicht gedeckt war (und der HV dadurch auch Kosten entstanden sind), halte ich es für ziemlich frech, wenn Herbert sich nun auf seinen Hintern setzt und darauf wartet, daß die HV sich rührt um an ihr Geld zu kommen.
War es im Dez. zu schwer für Herbert, sich bei der HV nach deren Bankverbindung zu erkundigen, sich zu entschuldigen und die Miete PLUS die Kosten für die Nichteinlösung der Lastschrift zu überweisen?
Dann wären Zinsen etc. gar nicht erst angefallen.
Kurz:
Herbert ist im Verzug, und der HV sind durch Herberts Versäumnis/Fehler/Dickfelligkeit Kosten entstanden, die dieser selbstverständlich zu tragen hat. (Ob die Höhe so korrekt ist, kann man nicht sagen.) Ob auf der Mahnung nur erste, letzte oder 57. Mahnung steht, tut hierbei überhaupt nicht zur Sache.
Naja. Das kann man nun wieder sehen wie man will.
Das Haus ist mehr als Baufällig. Die Fliesen im Badezimmer sind teilweise von den Wänden gefallen und wurden auch nach mehrfachem Anfragen beim Hausmeister nicht ausgebessert.
Die Nachtspeicher-Heizung funktioniert kaum, so das man selbst im Dauerbetrieb auf gerade mal 14°C im Winter kommt.
Fenster sind nich wirklich dicht, Wasser läuft mit geringem Druck - in manchen Wohnungen/Zimmern gar nicht.
Dazu kommen viele andere Mängel. Z.B. wurde die Reinigungskraft im Dezember entlassen und erst im April wurde eine neue eingestellt (die Gänge sahen entsprechend aus), Licht im Treppenhaus funktioniert nicht, ein Schloss an der Haustür lässt sich nicht mehr bedienen, so das die Leute einfach irgendwo klingeln, damit man Ihnen die Tür öffnet.
Von Aussehen und Pflege des Gebäudes will ich erst gar nicht reden.
Dieser Verpflichtung kommt der Hausverwalter auch nicht nach (obwohl die Mängel durchaus bekannt sind). Da war Herbert wohl etwas „Faul“ seine Miete zu bezahlen… Vielleicht war ihm auch einfach zu kalt um das Telefon zu bedienen
Aber die Frage ist geklärt und klingt eigentlich auch recht logisch.
Dieser Verpflichtung kommt der Hausverwalter auch nicht nach
(obwohl die Mängel durchaus bekannt sind). Da war Herbert wohl
etwas „Faul“ seine Miete zu bezahlen… Vielleicht war ihm auch
einfach zu kalt um das Telefon zu bedienen
Hi,
dann müßte er die Miete entsprechend der Mängel kürzen, am Besten mit Hilfe eines Mietvereines oder Anwaltes.
Oder er kündigt und zieht in eine mängelfreie Wohnung, die aber vermutlich etwas teurer sein dürfte.
All diese Mängel zeigt man der HV an und fordert sie auf, sie in einem angemessenen Zeitrahmen zu beheben, andernfalls kürze man die Miete (und für jeden Mangel gibt es einen ungefähren Prozentsatz, um den man die Miete kürzen kann).
Kommt die HV dem nicht nach, kann man den Worten auch Taten folgen lassen und die Miete um den errechneten Satz kürzen.
Was man aber NICHT tun kann, ist zu denken: „Die HV tut nix, also zahle ich auch nix.“ - „Selbstjustiz“ ist auch in einem solchen Fall nicht zu zulässig, oder auch: Einem Unrecht kann man nicht durch ein anderes Unrecht wieder gut machen.
Auch wenn man sich im Recht wähnt, muß man schon die Spielregeln einhalten. Tut man es nicht, schießt man sich ein Eigentor und muß mit Ärger und Kosten rechnen.
Zunächst muß man das Geld haben um sich einen solchen Anwalt zu nehmen - denke ich mal.
Und dann muß man doch die gekürzte Miete nach dem ausbessern der Mängel wieder zurückzahlen, oder?
Wenn man jetzt z.B. keine Heizung hat braucht man - wenn man mir das richtig sagte - keine Miete mehr zahlen (im Winter wenn es kalt ist wohl gemerkt). Aber muß man die einbehaltene Miete - oder Teilmiete - dann nicht wieder zurückzahlen?
Zunächst muß man das Geld haben um sich einen solchen Anwalt
zu nehmen - denke ich mal.
Um den Vermieter aufzufordern, einen Mangel zu beheben, muß man keinen Anwalt reich machen - so ein Schreiben kann man auch problemlos selbst aufsetzen.
Und ggfs. die Miete kürzen (in diesem Fall: der HV mitteilen, daß man ab sofort der Zahlung per Lastschrift widerspricht - und dann natürlich pünktlich die gekürzte Miete überweist) sollte man auch selbst hinbekommen.
Und dann muß man doch die gekürzte Miete nach dem ausbessern
der Mängel wieder zurückzahlen, oder?
Nein. Für den Zeitraum in denen die Mängel bestanden war das Mietobjekt, einfach ausgedrückt, „nicht die volle Miete wert“ - somit muß man für die Zeit, in der die Mängel bestanden, den hierfür einbehaltenen Betrag auch nicht nachzahlen.
Natürlich muß man aber, wenn der Mangel beseitigt wurde, die volle Miete ab diesem Zeitpunkt wieder bezahlen.
Wenn man jetzt z.B. keine Heizung hat braucht man - wenn man
mir das richtig sagte - keine Miete mehr zahlen (im Winter
wenn es kalt ist wohl gemerkt).
Heizungsausfall im Winter kann ggfs. zu einer 100%igen Mietminderung führen - aber eben auch nur, wenn der Mangel dem Vermieter gemeldet und ihm eine Frist zur Behebung genannt wurde - und er diese verstreichen läßt.
Wie gesagt, die Spielregeln (Mangel anzeigen und Beseitigung in bestimmtem Zeitraum fordern, andernfalls Mietkürzung ankündigen) muß der Mieter auf jeden Fall einhalten, auch wenn er im Prinzip im Recht ist.
Ansonsten kann ihm der Vermieter einen Strick daraus drehen.
Aber muß man die einbehaltene Miete
oder Teilmiete - dann nicht wieder zurückzahlen?