Letzte Mahnung vor gerichtlichen Mahnverfahren

Hallo,
muß man einen säumigen Schuldner in der letzten aussergerichtlichen Mahnung noch extra darauf hinweisen, daß es im Falle einer erneuten Nichtzahlung der fälligen Gesamtsumme inkl. Mahnkosten etc. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt? Oder kann man den Schuldner über die weiteren Konsequenzen in Unkenntnis setzen und mit dieser Tatsache inm Falle des Falles einfach „überraschen“?
Vielen Dank für die Beantwortung.
VG
Joerg

Hallo!

muß man einen säumigen Schuldner in der letzten
aussergerichtlichen Mahnung noch extra darauf hinweisen, daß
es im Falle einer erneuten Nichtzahlung der fälligen
Gesamtsumme inkl. Mahnkosten etc. bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt?

Nein, muss man nicht. Es hilft aber manchmal.